21-1983

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 (Garstedter Weg) Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

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18.05.2021
Sachverhalt

Plangebiet

Das Plangebiet liegt in Niendorf zwischen der Straße Zum Markt, dem Garstedter Weg und dem Tibarg.

Ziel und Zweck der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des im Hamburger Zentrenkonzept als Stadtteilzentrum festgelegten Bereiches am Tibarg durch bauliche Verdichtung und Neuordnung der Freiflächen geschaffen werden. Am Garstedter Weg und am Tibarg sollen Geschäftsgebäude mit Wohnungen entstehen. Die Marktfläche soll außerhalb der Markttage als städtischer Platz zur Verfügung stehen, die benachbarte Grünfläche soll aufgewertet und zugänglich gemacht werden.

Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet umfasst insgesamt etwa 3,2 Hektar. Hiervon entfallen ca. 1,6 Hektar auf Kerngebiete, ca. 0,8 Hektar auf Verkehrsflächen und ca. 0,6 Hektar auf Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung sowie ca. 0,1 Hektar auf private und öffentliche Grünflächen.

Im Plangebiet sind 50 bis 100 Wohneinheiten geplant. Auf den im städtischen Besitz befindlichen Flächen ist ein Anteil von mind. 30% gefördertem Wohnungsbau geplant.

Wesentliche Verfahrensschritte

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans wurde 2016 ein breit aufgestelltes Verfahren zur Erarbeitung einer Rahmenplankonzeption mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Stapla: Aufstellungsinformation

13.12.2016

Grobabstimmung/ Screening zur Vorprüfung des Einzelfalls

10.02.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

28.02.2017

Öffentliche Plandiskussion

18.04.2017

Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion

06.06.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

30.04.2019

Öffentliche Auslegung

04.11.2019 06.12.2019

Stapla: Auswertung der öffentlichen Auslegung

08.06.2020

 

 

Grund für die erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf der Grundlage der Stellungnahme eines Grundeigentümers einer erneuten Prüfung unterzogen und angepasst. Zugunsten der Nutzungsmöglichkeiten und der Erschließbarkeit des im nördlichen Plangebiet gelegenen Flurstücks wurde der Grünstreifen reduziert.
Im Plangebiet wurde auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl als Höchstmaß der baulichen Nutzung verzichtet. Es wurden einige kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Begründung wurde in Teilbereichen ergänzt.

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf soll im Juni 2021 erneut öffentlich ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung soll auf zwei Wochen begrenzt werden, zudem soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss Stadtplanung stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 92 in der vorgelegten Fassung zu.

 

Anhänge


 

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung