21-0823

Baumschutzverordnung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.06.2020
28.05.2020
Ö 9.12
Sachverhalt

Die Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg bildet in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen zum Umgang mit und zur Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Besonders in dichtbesiedelten innerstädtischen Bereichen muss es einen besonderen Schutz der vielfältigen Vegetation geben. Bäume, Sträucher und Hecken sind per se schützenswert, besonders aber auch, weil sie Tieren in einer überaus vielfältigen Form als Lebensraum dienen.

Um Tiere insbesondere in ihrer Brutzeit zu schützen, ist es gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum  30. September Bäume,  Hecken  und  Gebüsche  abzuschneiden  oder  auf  den  Stock  zu  setzen.

Allerdings lässt sich seit einigen Jahren bei vielen Vogelpopulationen ein verändertes Zugverhalten beobachten: Viele Kurz- und Mittelstreckler überwintern inzwischen – mutmaßlich aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen – in ihren heimischen Gebieten. Als Folge der globalen Erwärmung könnten in Zukunft weitere Vogelarten ihr Zug- und auch ihr Brutverhalten anpassen.

 

Anhänge

keine