21-1962

Ausschussbefassung mit Bebauungsplan-Themen in der parlamentarischen Sommerpause

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.05.2021
Sachverhalt

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftsplanung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Ausschuss Stadtplanung übertragen worden. Der Ausschuss Stadtplanung wird seine letzte Sitzung vor der Sommerpause voraussichtlich am 15. Juni 2021 haben und danach bis zum 17. August 2021 eine längere Pause machen (siehe Terminplan).

 

Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Ausschuss Stadtplanung übertragenen Aufgaben für die Zeit der Sommerpause auf den Hauptausschuss überträgt.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Ausschusses Stadtplanungr die Zeit der Sommerpause gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.

 

Anhänge

keine