21-3834

Ausschussbefassung mit Bebauungsplan-Themen in der parlamentarischen Sommerpause

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2023
Sachverhalt

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftsplanung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Ausschuss Stadtplanung übertragen worden. Der Ausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Sommerpause voraussichtlich am 27. Juni 2023 haben und danach bis zum 05. September 2023 eine längere Pause machen (siehe Terminplan).

Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Ausschuss Stadtplanung übertragenen Aufgaben für die Zeit der Sommerpause auf den Hauptausschuss überträgt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit der Sommerpause gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.  

Anhänge

keine