Amsinck-Villa endlich für den Stadtteil öffnen Ballin-Stiftung soll Verpflichtungen nachkommen Drs. 22-1733, Beschluss der BV vom 29.01.2026
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Der Vorsitzende Bezirksversammlung wird ersucht, die städtische Wohnungsgesellschaft SAGA zu ersuchen, ihre Mieterin Ballin-Stiftung e.V. anzuweisen, ihrer im Rahmen der seinerzeitigen Vertragsgestaltung eingegangenen Verpflichtung nachzukommen und die Ballin-Stiftung anzuweisen, Teile des Gebäudes außerhalb der Kernbetriebszeiten für sozialräumliche Zwecke temporär und gegen Selbstkostenbeteiligung zur Verfügung zu stellen.
Der SAGAliegen keine Hinweise hinsichtlich einer Ablehnung der Ballin-Stiftung zu Anfragen Dritter zur Nutzung von Teilen des Gebäudes für sozialräumliche Zwecke vor.Aus mietrechtlicher Sicht besteht hier nicht die Möglichkeit einer Anweisung. Aufgrund fehlender belastbarer Kenntnisse über Vertragsverstöße der Ballin-Stiftung scheiden aktuell auch andere rechtliche Schritte der SAGA in dieser Sache aus.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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