21-3218

Alternativantrag zu Drs. 21-2853: Nutzung der Möglichkeit zur Einrichtung überlappender Bewohnerparkzonen HA-Beschluss vom 21.07.2022 - Drs. 21-3052

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.10.2022
19.09.2022
15.09.2022
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

Nachdem im Juli 2021 mit der Einrichtung von Anwohnerparkzonen im westlichen Kerngebiet begonnen worden war, wurden im März 2022 auch in Harvestehude/ Rotherbaum vier neue Bewohnerparkzonen eingerichtet. Im Mai 2022 erfolgte die Implementierung von weiteren Parkzonen im Bereich Hoheluft West und Eimsbüttel Ost. Auch für den Bereich rund um die Osterstraße gibt es entsprechende Planungen.

Die herausfordernde Parksituation in den genannten Stadtteilen macht dies notwendig. Mit den Bewohnerparkzonen soll dem Parkdruck entgegengewirkt werden und die vorhandenen Parkstände sollen fairer zwischen den Nutzergruppen aufgeteilt werden. In den neu eingerichteten Parkzonen ist eine Entlastung für die Anwohnenden teilweise bereits deutlich spürbar.

Laut StVO haben Parkzonen eine Ausdehnung von maximal einem Kilometer in jede Richtung. Dies kann dazu führen, dass insbesondere an den Rändern der Parkzonen, aber auch in Parkzonen mit phasenweise besonders hohem Parkdruck, z.B. rund um den Isemarkt, schwierige Situationen entstehen. Hier könnten einander überschneidende Parkzonen im Einzel- und Ausnahmefall Abhilfe schaffen.

 

Petitum:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) darum zu bitten, einander überlappende Parkzonen in folgenden Bereichen einzurichten:

 

a)       An den Grenzen der Parkzone Isestraße zu bestehenden Bewohnerparkgebieten.

b)       Entlang der Rothenbaumchaussee und um den Klosterstern.

 

Über das Ergebnis sollen der Kerngebietsausschuss (KGA) und der Ausschuss für Mobilität (AM) informiert werden.

 

Der zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat die Situation überprüft und wird nach der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung 017/8V/0495947/2022 vom 27. Juli 2022 (vgl. Anlage) die zusätzliche Nutzung des Parkraums von mehreren anliegenden Bewohnerparkzonen ausweisen. An den Straßen Isestraße (zwischen Jungfrauenthal und Eppendorfer Baum), Klosterstern und Rothenbaumchaussee (zwischen Klosterstern und Hallerstraße) wird der Parkraumdurch das Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis Nr. frei“ um die angrenzende Bewohnerparkzone ergänzt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung