Aktueller Sachstand zum Leerstand Methfesselstraße 80, August 2025
25.08.2025
Lfd. Nr. 111 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Aktueller Sachstand zum Leerstand Methfesselstraße 80, August 2025
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Für das seit vielen Jahren von Leerstand geprägte Gebäude in der Methfesselstraße 80 wurde bereits im Jahr 2023 eine Baugenehmigung für einen umfassenden Umbau und eine Aufstockung erteilt. Passiert ist seitdem nichts.
Die letzte bekannte Auskunft der Verwaltung zu diesem Thema stammt vom 3. Februar 2025 (Drs. 22-0663). Damals wurde mitgeteilt, dass dem Bezirksamt weiterhin kein Baubeginn angezeigt worden war und keine Kenntnisse über einen Eigentümerwechsel vorlagen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wurde für das Bauvorhaben in der Methfesselstraße 80 seit Februar 2025 ein Baubeginn angezeigt? Falls ja, wann?
Nein, der Baubeginn wurde noch nicht angezeigt.
2. Wie lange ist die 2023 erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben noch gültig?
Die Baugenehmigung vom 11.04.2023 ist bis 11.04.2026 gültig.
3. Ist die Genehmigung für den Leerstand (Zweckentfremdungsgenehmigung) befristet oder hat sich das Bezirksamt einen Widerruf vorbehalten?
Es wurde keine ausdrückliche Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt. Es liegt eine Genehmigungsfiktion nach §13 Abs.3 HmbWoSchG vor. Diese ist nicht befristet. Ein Widerrufsvorbehalt wurde nicht erklärt.
3.a.Falls ja, bis wann ist die Genehmigung befristet oder wie lauten die entsprechenden Nebenbestimmungen?
Fehlanzeige.
3.b. Falls nein, warum wurde die Genehmigung ohne Befristung oder Widerrufsvorbehalt erteilt?
Bei der Genehmigungsfiktion handelt es sich lediglich um eine konkludente Erklärung. Daher können weder Befristungen noch Widerrufsvorbehalte erklärt werden. Im Übrigen liegt seit dem Jahr 2023 eine gültige Baugenehmigung vor.
4. Falls die Zweckentfremdungsgenehmigung inzwischen abgelaufen ist: Welche wohnraumschutzrechtlichen Maßnahmen hat das Bezirksamt seitdem ergriffen oder plant es zu ergreifen?
Aktuell sind keine wohnraumschutzrechtlichen Maßnahmen geplant.
5. Hat das Bezirksamt seit Februar 2025 weitere Anordnungen oder Verfügungen bezüglich der Methfesselstraße 80 erlassen?
Es wurden seit Februar 2025 keine weiteren Anordnungen oder Verfügungen erlassen.
6. Hat das Bezirksamt seit Februar 2025 neue Erkenntnisse über einen stattgefundenen oder beabsichtigten Eigentümerwechsel erlangt?
Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
Beschluss: ohne
keine
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