Wohnraumschutz in Eimsbüttel in Not: Wie geht es weiter mit Grindelallee, Methfesselstraße und Roonstraße? II
24.01.2024
Lfd. Nr. 241 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Wohnraumschutz in Eimsbüttel in Not: Wie geht es weiter mit Grindelallee, Methfesselstraße und Roonstraße? II
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Um die Methfesselstraße und die Roonstraße ist es ruhig geworden. Die letzten beiden Sachstände zu beiden Sachverhalten sind inzwischen sechs Monate bzw. zwei Jahre alt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Methfesselstraße 80:
Insbesondere welche Auflagen und Weisungen sind seitdem Juni 2023 gemacht worden?
Die statische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes wurde im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ umgesetzt. Eine Baugenehmigung für den Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses wurde 2023 erteilt.
Eine weitere Bearbeitung durch den Wohnraumschutz erfolgt entsprechend des Fortganges der Maßnahmen.
Im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ ist der Eigentümer der Anordnung nachgekommen.
Falls ja, aus welchen Gründen, wann, und wie hoch?
Im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ wurden Zwangsgelder in Höhe von 8000 Euro festgesetzt. Eine Zahlungsaufforderung musste jedoch nicht ergehen, da der Eigentümer der Anordnung zur statischen Ertüchtigung des Bestandsgebäudes nachgekommen ist.
S.o.
Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt.
Roonstraße 30:
Die im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ erlassene Anordnung zur Untersagung der Nutzung hat weiterhin Bestand. Eine Baugenehmigung für die Kernsanierung wurde 2023 erteilt.
Wenn ja, seit wann?
Nein.
Im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ wurde die Nutzung der Wohnungen untersagt.
Ja, der Eigentümer ist der Anordnung zur Untersagung der Nutzung nachgekommen.
Falls ja, aus welchen Gründen, wann und wie hoch?
Nein.
S.o.
ohne
keine
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