21-4423

Wohnraumschutz in Eimsbüttel in Not: Wie geht es weiter mit Grindelallee, Methfesselstraße und Roonstraße? II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

24.01.2024

Lfd. Nr. 241 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Wohnraumschutz in Eimsbüttel in Not: Wie geht es weiter mit Grindelallee, Methfesselstraße und Roonstraße? II

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Um die Methfesselstraße und die Roonstraße ist es ruhig geworden. Die letzten beiden Sachstände zu beiden Sachverhalten sind inzwischen sechs Monate bzw. zwei Jahre alt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

Methfesselstraße 80:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Methfesselstraße 80?

Insbesondere welche Auflagen und Weisungen sind seitdem Juni 2023 gemacht worden?

 

Die statische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes wurde im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ umgesetzt. Eine Baugenehmigung für den Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses wurde 2023 erteilt.

Eine weitere Bearbeitung durch den Wohnraumschutz erfolgt entsprechend des Fortganges der Maßnahmen.

 

  1. Sind die Auflagen und Weisungen vom Eigentümer umgesetzt worden?

 

Im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ ist der Eigentümer der Anordnung nachgekommen.

 

  1. Hat das Bezirksamt Buß- und Zwangsgelder mit der Methfesselstraße 80 verhangen?

Falls ja, aus welchen Gründen, wann, und wie hoch?

 

Im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ wurden Zwangsgelder in Höhe von 8000 Euro festgesetzt. Eine Zahlungsaufforderung musste jedoch nicht ergehen, da der Eigentümer der Anordnung zur statischen Ertüchtigung des Bestandsgebäudes nachgekommen ist.

 

  1. Sind die Forderungen inzwischen beglichen?

 

S.o.

 

  1. Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, ob die Generalsanierung bereits begonnen hat?

 

Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt.

 

 

Roonstraße 30:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Roonstraße 30?

 

Die im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ erlassene Anordnung zur Untersagung der Nutzung hat weiterhin Bestand. Eine Baugenehmigung für die Kernsanierung wurde 2023 erteilt.

 

  1. Sind die Wohnungen inzwischen wiederhergestellt und bewohnt?

Wenn ja, seit wann?

 

Nein.

 

  1. Welche Auflagen und Weisungen hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit der Roonstraße erteilt?

 

Im Rahmen des Verfahrens „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ wurde die Nutzung der Wohnungen untersagt.

 

  1. Falls ja, sind die Auflagen und Weisungen vom Eigentümer umgesetzt worden?

 

Ja, der Eigentümer ist der Anordnung zur Untersagung der Nutzung nachgekommen.

 

  1. Gab es im Zusammenhang mit der Roonstraße Buß- und Zwangsgelder?

Falls ja, aus welchen Gründen, wann und wie hoch?

 

Nein.

 

  1. Sind die Forderungen inzwischen beglichen?

 

S.o.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine