22-1833

Akteneinsicht: Beschwerdelage zu Gaststättenbetrieben im Bereich Susannenstraße, Schulterblatt und Ottenser Hauptstraße - Änderung der Beschlussdrucksache 22-9016B Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 6

Sachverhalt

Der Hauptausschsus beschließt gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), Einsichtnahme in folgende Aktenteile des Bezirksamts Altona zu gewähren:

  • Gegenstand der Einsicht: Beschwerden zu Außengastronomie, Lärm und Müll
  • Zeitraum: ab dem Jahr 2022
  • Ortsbezug: betreffend die Betriebe
    • Lokmam (Susannenstraße 16 / Bartelsstraße 43),
    • Katze (Schulterblatt 88),
    • Goldfischglas (Bartelsstraße 30),
    • Napoli (da Remo) (Schulterblatt 84),
    • Pamukkale (Susannenstraße 3435).

Die Einsichtnahme umfasst insbesondere relevante Vorgänge aus den Fachämtern

  • VS12 (Gaststätten-/ Sondernutzungsakten),
  • VS31 (Umweltbeschwerden),
  • VS11 (Ordnungswidrigkeitenverfahren),

sofern sie sich auf die oben genannten Betriebe und Themenbereiche beziehen.

Der Hauptausschuss dokumentiert mit diesem Änderungsbeschluss zur Beschlussdrucksache 22-9016B (Anlage) die Zustimmung zur beschränkten Aktenvorlage auf die genannten Betriebe gemäß der Abstimmung mit dem Bezirksamt.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.02.2026
Ö 6
Lokalisation Beta
Susannenstraße Ottenser Hauptstraße Bartelsstraße

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