Akteneinsicht: Beschwerdelage zu Gaststättenbetrieben im Bereich Susannenstraße, Schulterblatt und Ottenser Hauptstraße - Änderung der Beschlussdrucksache 22-9016B Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 6
Der Hauptausschsus beschließt gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), Einsichtnahme in folgende Aktenteile des Bezirksamts Altona zu gewähren:
Die Einsichtnahme umfasst insbesondere relevante Vorgänge aus den Fachämtern
sofern sie sich auf die oben genannten Betriebe und Themenbereiche beziehen.
Der Hauptausschuss dokumentiert mit diesem Änderungsbeschluss zur Beschlussdrucksache 22-9016B (Anlage) die Zustimmung zur beschränkten Aktenvorlage auf die genannten Betriebe gemäß der Abstimmung mit dem Bezirksamt.
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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