21-1388

Adventsonntage für die Ladenbesitzer in der Osterstraße

Antrag

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29.10.2020
Sachverhalt

Am 25. Oktober sollte der verkaufsoffene Sonntag, der Corona bedingt im April ausgefallen ist, in der Osterstraße nachgeholt werden. Dieser fällt nun abermals aus. Denn in Hamburg gilt: Geschäfte dürfen nur dann an einem Sonntag aufmachen wenn in unmittelbarer Nähe und zur gleichen Zeit ein besonderes Ereignis stattfindet.

Laut dem Verein Osterstraßen e.V. würde eine Sonntagsöffnung rund 5.000 € kosten, die der Verein ansonsten aus den gleichzeitig stattfindenden Osterstraßenfesten/Weinfeste generieren würde. Die Kassen sind nun leer.

Für den 8. November ist ein weiterer verkaufsoffener Sonntag angesetzt. Ob dieser wiederum stattfinden kann steht in den Sternen.

Hamburg sollte dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und den arg gebeutelten Ladenbesitzern und Gewerbetreibenden die Sonntagsöffnungen an den Adventssontagen erlauben ohne die Voraussetzung einer gleichzeitig stattfindenden Großveranstaltung erfüllen zu müssen, die wegen der anhaltenden Corona Verordnungen ohnehin nicht gestattet werden.

So soll der Kundenantrag in der Vorweihnachtszeit auch entzerrt werden.

Anstatt immer nur neue Verbote mithilfe von Zwangsgeldern für die Mitbürger anhand einer Corona Schutzverordnung auszusprechen wäre das mal ein positives  Zeichen an die ohnehin um das wirtschaftliche Überleben kämpfenden Ladenbesitzer und Gewerbetreibenden.

 

 

 

 

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