22-1723

Abstellmöglichkeiten für Lasten-, Seniorenräder und E-Scooter berücksichtigen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

BV (Antrag der FDP-Fraktion)

27.11.2025

10.1

22-1528

an AM überwiesen

AM (Antrag der FDP-Fraktion)

03.12.2025

6.7

22-1528

vertagt

AM (Antrag der FDP-Fraktion)

07.01.2026

6.5

22-1528

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD-, DIE LINKE.-, Volt- und AfD-Fraktion abgelehnt.

Bei der Sanierung oder Neugestaltung von Straßen sowie in Genehmigungsverfahren für Neubauten werden regelhaft Abstellmöglichkeiten für Fahrräder eingeplant. Diese Fahrradbügel decken jedoch nur einen Teil der Mobilität ab. Die Planung und entsprechende Realisierung derselben übersieht, dass es mittlerweile viele weitere Fortbewegungsmöglichkeiten gibt. Beispielhaft können Lasten- oder auch Seniorenräder genannt werden. Gerade Letztere erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit, bedingt durch den demographischen Wandel. Für diese Räder sind jedoch die vorgesehenen Fahrradbügel ungeeignet. In der Folge fehlt es für Lasten- und Seniorenräder an Abstellmöglichkeiten, während normale Fahrradbügel oftmals ungenutzt zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund sollte das Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum überdacht werden und für weitere Verkehrsmittel geöffnet werden. Hierbei sollten auch die E-Scooter mit berücksichtigt werden, für die es vielfach auch an Abstellmöglichkeiten fehlt, wodurch es zu zahlreichen Konflikten kommt.

Petitum/Beschluss

Der Ablehnung lag folgendes zu Grunde:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,

dass bei Planungen von Neubauten oder der Sanierung bzw. Neugestaltung von Straßen, neben Fahrradbügeln auch Abstellflächen für Lasten-, Seniorenräder und E-Scooter eingeplant werden, wobei andere Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Zufußgehende oder Autofahrerinnen / -fahrer nicht durch diesen zusätzlichen Nutzungsbedarf beeinträchtigt werden sollten.

Beschluss:

Die Bezirksversammlung stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung zu.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.