Keine Wortmeldungen.
Herr Dietrich erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 7 sowie 7.1 im Rahmen des Regionalausschusses beraten werden sollen.
Frau Brodbeck beantragt Tagesordnungsunkt 6, zusammen mit dem zur kommenden Sitzung einzuladenden Referenten zum Thema „Begleitung Jugendlicher im Kontext der Wehrpflicht an Schulen“, zu beraten.
Die Änderungen der Tagesordnung werden einvernehmlich beschlossen
Herr Rogge (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) stellt das Projekt „Schule mit Recht“ vor und beantwortet Verständnisfragen. Er verweist auf die Webseite des Projektes unter: Projekt "Schule mit Recht" - hamburg.de <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/projekte-und-initiativen/schule-mit-recht>.
Frau Brodbeck erkundigt sich, wie gut das Projekt in Bergedorf angenommen wird; an welche Jahrgänge sich dieses richte und aus welchen Jahrgängen die meisten Anfragen kommen. Außerdem fragt sie, wie Schulen auf das Projekt aufmerksam gemacht werden und aus welchen Berufszweigen die Referenten stammen.
Herr Rogge antwortet, dass der Pool der juristischen Expertinnen und Experten des Projektes aus verschiedenen Bereichen wie Anwaltschaft, Notariat, Staatsanwaltschaft und Justiz besteht und etwa 200 Personen umfasst. Die meisten Anfragen kämen aus dem Bereich des Straf- und Jugendstrafrechts, da diese Themen für Schülerinnen und Schüler besonders interessant seien. Die Vermittlung erfolge über die Schulbehörde, die das Projekt bewirbt. Interessierte Lehrkräfte könnten ab der siebten Klassenstufe eigenverantwortlich Kontakt aufnehmen. Die Teilnahme aus dem Bezirk Bergedorf sei noch ausbaufähig.
Frau Brodbeck äußert, dass die Werbemaßnahmen in Bergedorf noch verstärkt werden könnten und betont, dass durch zusätzliche Unterstützung der Eltern das Interesse der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden könnte, so dass diese wiederum initiativ auf ihre Lehrkräfte zugehen könnten.
Herr Rogge erklärt, dass regelmäßige, aber nicht zu häufige Werbemaßnahmen stattfinden würden und man gemeinsam mit der Schulbehörde prüfe, wie man die Lehrkräfte besser erreichen könne. Zudem stellt er fest, dass Schülerinnen und Schüler zwar ihre Lehrkräfte ansprechen können, die Vermittlung des Unterrichts jedoch von den Lehrkräften ausgehen müsse.
Herr Momenzada greift den Gedanken auf, die Zielgruppe zu erweitern und direkt mit Schülern über Gremien in Kontakt zu treten. Er fragt, ob es Indikatoren für die Wirkung des Projekts gebe.
Herr Rogge erklärt, er nehme die Anregung gerne auf. Er berichtet, dass kürzlich eine Initiative zur Lehrerfortbildung gestartet wurde, bei der Lehrkräfte die Möglichkeit erhalten, die Gerichte besser kennenzulernen. Hinsichtlich der Wirkung räumt er ein, dass diese schwer messbar sei, da ein direkter Kausalzusammenhang, etwa mit einem gesteigerten Interesse am Jurastudium, kaum nachweisbar sei. Er verweist jedoch auf das positive Feedback der Schülerinnen und Schüler.
Frau Brodbeck äußert, dass das Projekt das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken könne, indem es Kindern und Jugendlichen das Justizsystem als Teil der Gesellschaft näherbringe. Sie betont, dass Bildungsinstitutionen nicht immer Recht vermitteln und im Alltag oft Ungerechtigkeitsgefühle entstehen. Das Projekt solle nicht primär juristisches Fachwissen vermitteln, sondern das subjektive Gefühl fördern, im Falle von Unrecht eine Anlaufstelle zu haben. Abschließend fragt sie nach dem Format der Veranstaltungen und ob die Referenten frei in der Wahl ihres didaktischen Ansatzes seien.
Herr Rogge erklärt, dass die ExpertInnen grundsätzlich frei in der Wahl der Vermittlungsform seien, wobei die Schule das Thema eingrenzt. Er führt aus, dass Lehrmaterial bewusst nicht zentral bereitgestellt werde, da die ExpertInnen den Unterrichtsstoff meist aus der eigenen Erfahrung gestalten wollen. Er betont, dass die Vermittlung des Rechtsstaats ein zentrales Anliegen des Projekts sei.
Herr Graßhoff erkundigt sich, ob neben verstärkter Werbung auch weitere Strategien verfolgt würden, um die unterschiedliche Nachfrage zwischen nördlichen und südlichen Stadtteilen Hamburgs sowie Stadtteilschulen und Gymnasien, auszugleichen. Zudem möchte er wissen, ob eine Obergrenze für das Projekt bestehe.
Herr Rogge erklärt, dass es keine Obergrenze gebe. Er berichtet, dass die Kapazitäten bisher ausreichten und verweist darauf, dass Lehrkräfte und ExpertInnen oft langfristige Kontakte pflegen, die über die initiale Vermittlung hinausgehen. Die genannten Zahlen beziehen sich nur auf Erstkontakte und nicht die tatsächliche Anzahl der Einsätze.
Für Bergedorf nennt er zwei Besuche an der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg und der Beruflichen Schule Wirtschaft, Verkehrstechnik und Berufsvorbereitung im vergangenen Jahr.
Frau Gaedtke und Frau Bonke berichten zum Projekt Erhaltungs- und Auslastungsmanagement Sport (EMS+A) anhand einer Präsentation und beantworten Verständnisfragen.
Herr Dietrich erkundigt sich, wie das Bezirksamt die Erfahrungen mit der klassischen Hallenzeitenvergabe bewertet.
Herr Osterhage berichtet, dass das Bezirksamt umfangreiche Daten zum Projekt zugeliefert habe, die anschließend mit den Zahlen anderer Bezirke abgeglichen wurden. Dabei habe man insbesondere die Hallennutzungszeiten untersucht, wobei Unterschiede in der Erhebung, Vergabe und im Kontakt mit den Vereinen festgestellt wurden. Im Rahmen des EMS+A-Projekts habe man diese Unterschiede dokumentiert, um aus dem Vergleich der Bezirke eine einheitliche und optimierte Vorgehensweise zu entwickeln.
Herr Smith und Herr Charles stellen den Vorentwurf zum Sport- und Bewegungspark am Ladenbeker Furtweg anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.
Herr Krohn erkundigt sich, ob der Baumbestand innerhalb der Anlage etwa gleichbleibe.
Herr Charles berichtet, dass mit Abschluss des Projektes mehr Bäume vorhanden sein werden als zuvor. Lediglich entlang des Weges zur Wohnbebauung müssten einige Bäume entfernt werden, die jedoch ersetzt würden.
Herr Krohn fragt weiterhin, ob die beiden oberen Sportfelder auch für Fußball genutzt werden können, was Herr Charles bestätigt. Beide Felder seien sowohl für Fußball als auch Basketball nutzbar.
Herr Detmer fragt, nach dem zeitlichen Horizont für die Umsetzung des Projektes und, ob die zwei bestehenden Tore verbleiben können, solange der Umbau erfolgt.
Herr Charles erklärt, dass die beiden Tore bestehen bleiben können. Die Umsetzung sei für das kommende Frühjahr geplant. Die Planungen würden jetzt weiter fortgeschrieben, um die Ausschreibungen vorzubereiten. Die ersten Arbeiten können voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres beginnen, wobei der genaue Start von der Witterung abhänge.
Frau Teske fragt, warum der Wunsch nach Wasserspendern, der offenbar groß gewesen sei, nicht berücksichtigt wurde und erkundigt sich, ob es in der Nähe Orte gebe, an denen man Wasser auffüllen oder etwa eine Toilette nutzen könne.
Herr Charles gibt an, dass Toiletten in den Aufgabenbereich der Stadtreinigung fallen. Hinsichtlich der Wasserspender bestehe keine einheitliche Auffassung über die Zuständigkeit: das Bezirksamt sehe Hamburg Wasser zuständig, während Hamburg Wasser das Bezirksamt verantwortlich sehe. Die nachträgliche Integration eines Wasserspenders in die Planung sei grundsätzlich möglich, jedoch bestehe keine Möglichkeit, dies bezirksseitig vor Ort umzusetzen. Es gehe nicht nur um die Aufstellung des Wasserspenders, sondern auch um dessen Unterhaltung, die Durchführung von Wasserproben sowie die Klärung des Wasserverbrauchs und die Kostenübernahme. Er äußert, dass diese Aufgaben nicht beim Bezirksamt angesiedelt seien.
Herr Graßhoff erkundigt sich, ob aufgrund der unklaren Zuständigkeit die Themen Wasserspender und Toilette im Vorentwurf zunächst herausgenommen und gegebenenfalls später wieder eingefügt würden. Er halte eine Einrichtung im Bewegungspark für sinnvoll.
Zudem fragt er nach der Anzahl der überdachten Pavillons, ob die Sitzbänke überdacht werden und ob es möglich sei, den Wunsch nach mehr Überdachung zu äußern.
Hinsichtlich der Beteiligung wolle er wissen, wie die BewohnerInnen im weiteren Verfahren Einfluss nehmen oder Rückmeldungen geben könnten. Er verweist auf den Beiratstermin am 9. April.
Schließlich äußert er Bedenken, dass der Bewegungspark nicht für alle Altersgruppen ausgelegt sei, da das Angebot für Kinder unter sechs Jahren aufgrund nahegelegener Spielplätze offenbar weniger berücksichtigt wurde. Er schlägt vor, dies mit einigen Spielgeräten nochmals zu überdenken.
Herr Charles erklärt, dass die Installation von Wasserspendern grundsätzlich möglich sei, jedoch unklar bleibe, wer Betrieb und Kosten übernehme. Ähnlich verhalte es sich mit öffentlichen Toiletten, deren Zuständigkeit bei der Stadtreinigung liege, die dann jedoch angesichts begrenzter Kapazitäten entscheiden müsse, welche Standorte geschlossen werden.
Er betont, dass der Bereich auch als Sport- und Spielzone für Kinder unter 6 Jahren vorgesehen sei und ein neuer Spielplatz im Umfeld des Spielhauses Friedrich-Frank-Bogen geplant sei, der ausschließlich Spielmöglichkeiten für jüngere Kinder biete.
Herr Smith ergänzt, dass auf den Wegen des Parks auch Roller gefahren werden könne und man davon ausgehe, dass alle Generationen Freude an diesem Park haben werden.
Herr Charles erklärt, dass die Entscheidung über den Umfang der Überdachung sowohl vom Bedarf als auch von der Finanzierung abhänge und man zunächst mit einer Überdachung beginnen werde und gegebenenfalls nachsteuere. Er kündigt an, die Informationen im nächsten Stadtteilbeirat zu präsentieren, um der Bevölkerung Rückmeldung zu geben und deren Zustimmung oder Anregungen einzuholen. Der Vorentwurf lasse noch Änderungen zu.
Frau Westberg erkundigt sich, ob der gärtnerische Aufwand bei der Blühwiese größer sei als bei einer Rasenfläche. Zudem fragt sie, ob es möglich sei, eine Fitnessbank zu integrieren. Schließlich bittet sie um nähere Informationen zur Ausleihe von Spielgeräten, insbesondere wie diese organisiert und beaufsichtigt werden soll.
Herr Charles erklärt, dass die Blühwiesen am Rand liegen, während für die Mitte des Platzes Rasen vorgesehen sei. Er kündigt an, die Integration einer Fitnessbank zu prüfen. Es gebe die Möglichkeit, eine Sportbox zur Ausleihe von Spielgeräten, analog der Sportbox am Henriette-Herz-Ring aufzustellen. Dort bestehe offenbar Unzufriedenheit mit der aktuellen Auswahl der Sportgeräte, weshalb er sich vorstelle, dass ein verbessertes Angebot im Sportpark genutzt werden könnte.
Herr Osterhage bestätigt dies: Die Sportbox am Henriette-Herz-Ring werde nicht intensiv genutzt. Er äußert die Möglichkeit, diese auf den Sport- und Bewegungspark zu bringen. Er berichtet, dass man über eine Smartphone-App Zugriff auf die Sportbox erhält, deren Stromversorgung durch PV-Module sichergestellt wird, wodurch sich die Sportbox öffnet und die darin befindlichen Geräte nutzbar sind.
Am Henriette-Herz-Ring bestand eine Kooperation mit der TSG Bergedorf und es biete sich an, zu prüfen, ob auch für die neue Sportbox ein Kooperationspartner eingebunden oder ob diese eigenständig betrieben werden soll.
Frau Bendt-Soetedjo erkundigt sich, ob der Versiegelungsanteil durch das Projekt steige oder sinke. Sie begrüßt die Einrichtung eines Seniorenbereichs und fragt, nach welchen Kriterien dieser an der gewählten Stelle platziert werde.
Herr Charles erklärt, dass der ausgewählte Bereich aufgrund seiner geschützten und ruhigen Lage sowie des vorhandenen Baumschattens besonders für Senioren geeignet erscheint. Er gibt an, dass die Bilanz der Flächenversiegelung komplex sei. Er kündigt eine Auflistung zu Protokoll an.
Protokollnotiz:
Bestand:
Gebäude 135 qm vollversiegelt
Pflaster/Klinker 356 qm vollversiegelt
Grand 233 qm teildurchlässig
Tenne 5.224 qm teildurchlässig
Grün 1.685 qm durchlässig
Planung:
Pflaster/Klinker 1.720 qm vollversiegelt
Kunststoffflächen 1.445 qm teildurchlässig
Grand 106 qm teildurchlässig
Sand 154 qm durchlässig
Grün 4.208 qm durchlässig
Herr Dietrich lobt insbesondere die gelungene Raumaufteilung des freizeitorientierten Sport- und Bewegungsparks sowie die Integration des Kleinspielfelds. Er erkundigt sich, wie mit Hunden und Grillmöglichkeiten in dem öffentlich zugänglichen Park umgegangen werde. Er fragt, ob dies durch Beschilderungen (beispielsweise Leinenpflicht für Hunde und Grillverbote) geregelt werden solle.
Herr Charles erklärt, dass in der betreffenden Grünanlage Hunde angeleint werden müssen, da keine ausgewiesene Auslauffläche bestehe. Zum Grillen gelte dieselbe Regelung wie in anderen Grünanlagen: Grillen werde grundsätzlich geduldet, sofern kein Schaden an der Anlage entstehe und Abfälle ordnungsgemäß entsorgt würden.
Frau Arthur bedankt sich für den gelungenen Vorentwurf und hebt hervor, dass viele zuvor geäußerten Sorgen, insbesondere zu den Multifunktionsflächen, gelöst wurden. Sie erkundigt sich, ob mehrere Spielboxen geplant seien und wie das Angebot, etwa hinsichtlich Tischtennisplatten und der Verfügbarkeit von Schlägern, ausgestaltet werde.
Zudem fragt sie, ob es bereits vorher hergerichtete Grillflächen geben werde oder ob man diese einrichten könne.
Herr Charles erklärt, dass es keine ausgewiesenen Grillflächen geben werde, da deren Reinigung und Instandhaltung nicht gewährleistet werden könne.
Herr Osterhage teilt mit, dass die derzeitige Sportbox der Sportanlage am Henriette Herz-Ring in den neuen Sport- und Bewegungspark umgesetzt werden könne. Ob eine zweite Sportbox aufgestellt werden könne, müsse noch geprüft werden. Er bestätigt, dass die Sportbox problemlos mit Tischtennisschlägern, Bällen und anderem Zubehör ausgestattet werden kann.
Frau Brodbeck betont, dass das Fehlen einer Toilette insbesondere für Kinder und Jugendliche problematisch sei, da diese in der Umgebung Erleichterung suchten, was zu erhöhtem Reinigungsaufwand für die Stadtreinigung führe. Sie verweist auf frühere Vorschläge wie die „Oilette“ als mögliche Lösung und regt an, alternative Systeme zu prüfen.
Sie bittet um Einschätzung zu den Folgekosten des fehlenden Toilettenangebots und zur Bereitschaft der Stadtreinigung, alternative Toilettensysteme zu implementieren.
Herr Charles erklärt, dass die Unterhaltungskosten für Grünflächen nicht zusätzlich bewilligt werden, da die Mittel insgesamt gedeckelt und lediglich umverteilt werden. Die Höhe der Mittel orientiere sich nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern werde nach einem festen Schlüssel verteilt. Hinsichtlich der Toiletten weist er darauf hin, dass diese in der Zuständigkeit der Stadtreinigung liegen. Die Installation alternativer Systeme erfordere politisches Handeln auf Hamburg-Ebene.
Frau Brodbeck spricht an, dass der Bezirk Lösungen wie die Oilette womöglich unabhängig von Hamburg installieren könne. Sie schlägt vor, dies als mögliches Pilotprojekt in der Verwaltung zu betrachten.
Herr Charles gibt an, dies mit der Fachbehörde zu prüfen.
Herr Zaum fragt, warum der Rundweg gepflastert werde und nicht mit Glensanda ausgeführt werde.
Herr Charles führt aus, dass angenommen wurde, dass der Weg stark frequentiert werde und einen erhöhten Unterhaltungsaufwand verursacht. Insbesondere bei den Tischtennisplatten, den Sitzbereichen und den Fahrradständern sei eine Befestigung notwendig, um Kuhlen, Pfützen und unerwünschtes Pflanzenwachstum zu vermeiden und eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten. Das anfallende Wasser werde nicht in die Kanalisation, sondern in die angrenzenden Grünflächen eingeleitet, um eine natürliche Versickerung zu ermöglichen.
Um spätere Nachrüstungen zu vermeiden, erkundigt sich Herr Zaum, ob bei den bevorstehenden Ausschreibungen bereits mögliche Standorte für Wasserspender berücksichtigt werden können, da für diese eine Wasserzuleitung erforderlich sei.
Er verweist auf den Beschluss der Bezirksversammlung, mehr Wasserspender aufzustellen. Er betont die Notwendigkeit, bei der Planung auch die Anschlussmöglichkeiten für eine eventuelle öffentliche Toilette zu berücksichtigen.
Herr Charles erklärt, man werde das Thema Wasserspender prüfen und eine Lösung anstreben, wobei Hamburg Wasser gegebenenfalls für die Leitungsverlegung zuständig sei. Er betont, dass das Problem lösbar sei und aufgrund des zeitlichen Spielraums noch ausreichend Gelegenheit bestehe, die Planungs- und Ausführungsphase anzupassen.
Herr Zaum schlägt vor, dass der Ausschuss den Beschluss fasst, dass sich die Verwaltung mit Hamburg Wasser und der Stadtreinigung in Verbindung setzt, um eine Installation zu ermöglichen.
Herr Graßhoff regt an, Sonnencremespender zu installieren und inklusive Angebote zu fördern. Er verweist auf die Active City-Strategie der Stadt.
Frau Teske erkundigt sich, ob es möglich sei, eine Freilufthalle zu gestalten.
Herr Charles merkt an, dass dies kaum finanzierbar sei.
Frau Teske erkundigt sich nach der geplanten Beleuchtung. Sie hinterfragt, ob Bewegungslaternen eine mögliche Lösung sein könnten.
Herr Charles gibt an, dass der Sport- und Bewegungspark als Grünanlage nicht beleuchtet werde, die umliegenden Wege jedoch bereits beleuchtet sind. Er führt an, dass bei der Anlage Ruhezeiten für Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen seien. Zudem verweist er auf die Kosten und die erforderlichen verkehrsrechtlichen Abstimmungen, die eine Beleuchtung erschweren würden. Bewegungslaternen halte er in einer öffentlichen Grünanlage nicht angemessen.
Frau Brodbeck verweist auf die interfraktionell beschlossene Liste mit gewünschten Toiletten im Bezirk. Man könne, gemäß des Vorschlags von Herrn Zaum, den Wunsch äußern, dass diese Toilette auf die Liste komme. Diese würde jedoch formell an die letzte Stelle kommen. Sie plädiert eher für eine schnelle Lösung, wie die angesprochene Oilette.
Herr Detmer und Frau Bendt-Soetedjo merken im Chat an, dass mit Drucksache 21-0082.02 am 30.06.2022 eine öffentliche Toilette im Quartierszentrum Bergedorf-West beantragt wurde, die vom Sport- und Bewegungspark fußläufig erreichbar sei.
Herr Dietrich formuliert den Vorschlag von Herrn Zaum und lässt darüber abstimmen:
„Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei Hamburg Wasser dahingehend zu erkundigen, unter welchen Bedingungen die Installation und der Betrieb eines Wasserspenders auf dem Gelände des künftigen Sport- und Bewegungsparks am Ladenbeker Furtweg möglich ist."
Der Fachausschuss für Sport und Bildung stimmt einstimmig zu, das Petitum, um diesen Beschluss zu erweitern.
Der Tagesordnungspunkt wird auf die kommende Sitzung vertagt.
Die Befassung erfolgt im Regionalausschuss unter Hinzuladung des Fachausschuss für Sport und Bildung.
Die Befassung erfolgt im Regionalausschuss unter Hinzuladung des Fachausschuss für Sport und Bildung.
Herr Osterhage weist darauf hin, dass im vergangenen Jahr 20.000 Euro und in diesem Jahr nochmal 50.000 Euro als „einmalige Aufstockung" der Pflegepauschalen an die Vereine ausgeschüttet wurden.
Zudem berichtet er, dass im Rahmen der Baumaßnahmen auf der Sportanlage 2000 das neu zu schaffende Kleinspielfeld mit zwei Flutlichtstrahlern ausgestattet werde.
Abschließend teilt er mit, dass er nach über 25 Jahren als Leiter des Sportreferats Bergedorf und langjähriger Begleiter des Fachausschusses für Sport und Bildung Ende Mai in den Ruhestand gehe und sein Kollege Christian Bartels ihn ablösen werde. Er dankt für die gute Zusammenarbeit und wünscht dem Ausschuss alles Gute für die Zukunft.
Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Osterhage im Namen aller Mitglieder des Fachausschusses sehr herzlich für seine Tätigkeit im Sportreferat des Bezirksamtes und für das Eintreten der Interessen unserer Vereine sowie der Sportlerinnen und Sportler im gesamten Bezirk Bergedorf. Er wünscht ihm für die Zukunft persönlich alles Gute und eine angenehmen Übergang in die Pension.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 05.01.2026 wird einvernehmlich genehmigt.