Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses*** vom 24.03.2022

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2

Vorstellung der B5-Anbindung (Präsentation durch Herrn Gause, LSBG Hinzuladung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres)

Herr Gause stellt die Ausgestaltungsvarianten für den Knotenpunkt B5 und Ladenbeker Furtweg anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Froh stellt heraus, dass seine Fraktion eine Anschlussstelle auch ohne den Bau Oberbillwerders befürworte. Er zeigt sich irritiert, dass Herr Gause die vorgeschlagene Ellipsenform eines Kreisverkehrs, wie sie in Boberg bestehe und die bei den Anwohnern gut angekommen sei, nicht vorgestellt habe. Er unterstreicht, dass seine Fraktion eine Kreisverkehrslösung bevorzugt.

 

Herr Gause verweist auf Mindestradien, die eingehalten werden müssten, um einen Kreisverkehr insbesondere auch für Busse befahrbar zu machen. Gestalte man den Einfahrkreis zu spitz, sei die Befahrbarkeit nicht mehr gewährleistet.

 

Herr Froh erwidert, dass der Auftrag gewesen sei, zu prüfen, ob die westlichen Grundstücke in privater oder öffentlicher Hand liegen und ob man diese u.U. mit Blick auf eine Kreisellösung erwerben könnte. Er betont, dass bezüglich der Busbefahrbarkeit des Kreisels in Boberg keine Einschränkungen bestehen.

 

Herr Gause führt aus, dass man aus seiner Sicht das westliche Grundstück möglichst freihalten sollte, da dort ohnehin sehr große Belastungen auf das Gebäude und die Nutzung wirken. Selbst bei einer Verschiebung des Kreisverkehrs nach Süden sei immer noch eine Betroffenheit des Grundstückes vorhanden.

 

Herr Krohn nimmt Bezug auf den Verkehrslärm für die Anwohner, die östlich von den geplanten Arbeiten wohnten. Nach Meinung der Anwohner müsse eine Lärmschutzwand gezogen werden. Er möchte wissen, ob hierfür Geld vorgesehen sei.

 

Herr Gause teilt mit, man habe eine lärmschutztechnische Untersuchung beauftragt, aus der sich keine Ansprüche ergeben. Bei einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt, der lärmtechnisch nachteiliger als ein Kreisverkehr zu beurteilen sei, gebe es keine Begründung für eine Lärmschutzwand entlang der Trasse. Lärmschutztechnische Schutzansprüche bestehen allein für die Gebäude am Ladenbeker Furtweg.

 

Herr Heilmann stellt fest, dass, wenn es sich hier um öffentliche Grundstücke handele, die Möglichkeit eines Kreisels ja eher gegeben sei als bei Privatgrundstücken, die noch erworben werden müssten. Er bittet darum, diese Möglichkeit noch einmal zu überprüfen.

 

Frau Grabow bittet darum, die Thematik der Grundstückseigentümerschaft nicht im öffentlichen Teil zu besprechen. Bezüglich des Lärmschutzes ergänzt sie, dass das Bezirksamt für das Bebauungsplanverfahren dieser Anbindung zuständig sei und ein möglicherweise notwendiger Lärmschutz in diesem abgehandelt werde.

 

Herr Lerch ist der Meinung, ein Kreisel mit einem 1/3 geringeren Durchschnitt hätte in der Planung erhebliche Auswirkungen. Auch ein südlicher gelagerter Kreisel würde das Grundstück um besagtes Gebäude wesentlich weniger in Mitleidenschaft ziehen als der skizzierte Kreisel von 40 Metern. Er bittet darum, die Ellipsenform sowie die Möglichkeit, ob man die westlichen Flächen erwerben könne, zu überprüfen. Zudem gibt er die Möglichkeit eines Kreisverkehrs mit einer eingeschränkten oder angedeuteten Mittelinsel zu bedenken, um Schwerlastverkehr passieren zu lassen.

 

Herr Lerch betont, dass es aus seiner Sicht kein Komfort sei, wenn Radfahrende und Fußgänger:innen an einer roten Ampel warten müssten. Er weist darauf hin, dass keine Prüfung zum Energiebedarf und zur Nachhaltigkeit erfolgt sei. Eine Lichtzeichenanlage bedeute im Gegensatz zum Kreisverkehr einen dauernden Energiebedarf. Dies bittet er in die Planung einzubeziehen. Seiner Meinung nach sollten für das betroffene Haus die Möglichkeiten weiterer Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Aus seiner Sicht sollte dies keinen Grund darstellen, die Planungen für einen Kreisverkehr zu verwerfen.

 

Herr Gause erwidert, er könne nachvollziehen, dass es gute Argumente für einen Kreisverkehr gebe. Allerdings liege hier eine besondere örtliche Situation vor, in der die Argumente, die in der Regel für Kreisverkehre sprächen, nicht anzuwenden seien. Egal, ob man den Kreisverkehr in diese oder in eine langgestreckte Form bringe, bleibe es dabei, dass man einen Mindestdurchmesser benötige, um die Befahrbarkeit für Linienbusse zu gewährleisten.

Man könne über eine befahrbare Mittelinsel nachdenken, dies führe aber bei stark befahrenen Straßen dazu, dass auch alle anderen Verkehrsteilnehmer das für eine gute Idee hielten.

Sollte man in der weiteren Diskussion herausfinden, dass man durch eine Verlagerung des Kreisverkehrs bezüglich des Flächenverbrauchs Vorteile habe, verbleibe dennoch der Aspekt der Topographie mit einer fünfprozentigen Steigung. Diese mache es den Radfahrenden auf dieser Route so beschwerlich, dass man sie nicht auf der Fahrbahn führen könne und ihnen eine Umwegfahrt zumuten müsse. Das Warten an einer roten Ampel sei hier zumutbar.

 

Herr Emrich sieht den Kreisverkehr klar im Vorteil und betont, man müsse die Zahlen zur Leistungsfähigkeit abwarten, bis man sich endgültig festlegen könne. Die Diskussion habe seiner Meinung nach ergeben, dass ein Kreisverkehr zum jetzigen Zeitpunkt als beste Lösung erscheint. Bezüglich des Lärmschutzes, für welchen nach Aussage von Herrn Gause auch der Kreisverkehr vorteilhaft wäre, müsse man sich die Option offenhalten, diesen auch ohne gesetzlichen Anspruch zu gewährleisten.

 

Herr Gause widerspricht Herrn Emrich. Er habe dargestellt, dass man davon ausgehe, dass die Verkehrszahlen eher abnehmen und dass beide Knotenpunktformen bei den jetzt möglicherweise zu hoch angesetzten Verkehrszahlen durchaus leistungsfähig seien. Er habe keinesfalls gesagt, dass der Kreisverkehr die beste Lösung sei. Die genannten Argumente müsse man ernst nehmen, sie ließen jedoch andere Aspekte außen vor, die ebenfalls eine große Bedeutung für die Verkehrsabwicklung und die Qualität des Verkehrsablaufes hätten. Bei dem Ortstermin wurde unter anderem die Verkehrssicherheit der Schulkinder betont. Diesbezüglich sei die lichtsignalgeregelte Einmündung die bessere Lösung.

 

Frau Rogalski-Beeck befürwortet an dieser Stelle eine Lichtzeichenanlage, auch wenn sie sonst Kreisverkehre bevorzuge. Für Radfahrende sei der Umweg ein großer Nachteil. Auch für die Schulwegsicherheit sei die Lichtzeichenanlage komfortabler und sicherer.

 

Herr Froh fragt Herrn Gause, ob er sich den Kreisel in Boberg angesehen habe. Er wiederholt, dass beim Ortstermin klar signalisiert worden sei, dass die Möglichkeit einer Ellipse ergebnisoffen überprüft werden solle. Die Überplanung sollte sich nicht allein nach den Kosten richten.

 

Herr Gause erklärt, ihm sei der Hinweis auf Boberg nicht gegenwärtig, er werde sich jedoch die technischen Zeichnungen ansehen und dessen Übertragbarkeit prüfen. Er sei nach wie vor der Auffassung, dass man hier örtliche Besonderheiten habe, die entsprechend berücksichtig werden müssten.

 

Herr Krohn widerspricht Herrn Gause bezüglich abnehmender Verkehre. Durch die Baumaßnahme der Rampe würde auf dem Gebiet die Verkehrsdichte enorm zunehmen.

 

Herr Gause erklärt, dass die temporären Belastungen durch die Baumaßnahmen bei der Bemessung von Verkehrsanlagen berücksichtigt würden. Es sei zudem nicht vorgesehen, den ganzen Baustellenverkehr über die B5 laufen zu lassen.

 

Herr Gause zeigt den Boberger Kreisverkehr anhand einer Karte auf und stellt beim Vergleich fest, dass dessen Radien einheitlich und nicht tropfenförmig sind. Dieser Kreisverkehr diene nicht dazu, Flächen zu minimieren und sei eher städtebaulicher Natur. Der Außendurchmesser mit 30 Metern dieses Kreisels entspreche seiner Darstellung der Ellipsenform in der Präsentation. Er sieht keine Flächenersparnis.

 

Herr Rosinski fasst zusammen, dass einige Aspekte neu betrachtet werden müssten. Er schlägt vor, die Präferenz für den Kreisverkehr aufzunehmen. Dieser müsste zudem einem gewissen Anspruch an Verkehrssicherheit gerecht werden. Ebenso müssen die Themen Grundstück, Größe, Lärmschutz und Leistungsfähigkeit betrachtet und abgebildet werden. Das Ergebnis dieser weiteren Betrachtung würde dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

Herr Froh verdeutlicht, dass es nicht um die Reduzierung von Flächen gehe, sondern, dass die Fußgänger:innen und Fahrradfahrenden einen großen Bogen von über 100 Metern fahren müssten, was in Boberg nicht der Fall sei.

 

Herr Heilmann bittet die Fraktionen, die Zusammenfassung von Herrn Rosinski als gemeinsamen Auftrag zu formulieren.

 

Herr Jarchow resümiert, dass die Diskussion zum Ausdruck gebracht habe, dass hier weitere Untersuchungen anzustellen seien. Ihn hätten die Argumente für den Vorzug einer Lichtzeichenanlage gegenüber dem Kreisverkehr nicht überzeugt.

Er schlägt vor, zu beschließen, dass die Vorzugsvariante des Kreisverkehrs Gegenstand für die weitere Planung sein solle und die Verwaltung gebeten wird, dies weitergehend zu prüfen.

 

Herr Gause weist darauf hin, dass hierfür Ansprechpartner die BVM sein müsste.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich diesem Vorschlag einstimmig bei 1 Enthaltung (AfD) an.

Ö 3 - 21-1303

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 „Oberbillwerder“: Knotenpunkt Billwerder Billdeich / Ladenbeker Furtweg - Hier: Zustimmung zum weiteren Vorgehen (Präsentation durch das Planungsbüro ARGUS. Hinzuladung des Fachausschuss für Verkehr und Inneres)

Herr Aldenhoven (ARGUS) stellt den Knotenpunkt Billwerder Billdeich / Ladenbeker Furtweg anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Froh befürwortet die vorgestellte Kreisellösung als Vorzugsvariante. Er fragt, warum die Vorlage das Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 betreffe und gleichzeitig nicht in das Bebauungsplanverfahren eingriffen werden müsse, weil die Verkehrsflächen schon Bestand dessen seien. Er möchte wissen, ob durch eine Verschiebung des Kreisels Richtung Süden gegebenenfalls weniger Bäume gefällt werden müssten.

 

Frau Grabow konkretisiert, dass der Bebauungsplan kurz vor der Straße Auf der Bojewiese ende.

 

Herr Rosinski bedankt sich für den Vorschlag und führt aus, dass eine Lösung, ähnlich dem hinteren Teil des Billwerder Billdeichs nach der A1, die Herr Froh offensichtlich vor Auge habe, nochmals betrachtet werde.

 

Herr Krohn befürwortet den Kreisverkehr, da für diesen weniger Bäume gefällt werden müssten.

 

Herr Roßborg fragt, wie gewährleistet werde, dass die Anwohner der Straße Auf der Bojewiese problemlos auf den Billwerder Billdeich gelangen, was aktuell oft eingeschränkt möglich sei. Zudem möchte er wissen, wie die Anwohner des Karlshofs vom Billwerder Billdeich in diesen einfahren könnten.

 

Herr Aldenhoven erklärt, man habe die Einmündung Auf der Bojewiese untersucht und festgestellt, dass diese grundsätzlich funktioniere. Im Falle des Karlshofs werde man gegenüber der heutigen Situation einen Abbiegestreifen benötigen, der im Rahmen der Planung noch auszugestalten sei.

 

Herr Rosinski führt aus, dass man sich in der grundsätzlichen Vorplanung des Knotenpunktes befinde. Die Straßen Auf der Bojewiese und Karlshof werden im nächsten Planungsschritt genauer betrachtet.

 

Frau Petersen-Griem bittet darum, auch hier die Schulwegesicherheit im Blick zu behalten. Der dargestellte Bypass, der im ersten Moment für die Autos sinnvoll erscheine, führe zu größeren Unsicherheiten für die Radfahrenden.

 

Herr Rosinski erklärt, dass man dies, nicht zuletzt auch bei der Fußwegeuntersuchung der Schulwegplanung für den Friedrich-Frank-Bogen und dessen Umfeld, im Blick habe.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung (DIE LINKE) zu.

Ö 4 - 21-1302

Freiraumplanerische und städtebauliche Konzeptstudie Walter-Rudolphi-Weg/ Neuallermöhe - Hier: Zustimmung zur Konzeption als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplanverfahren Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe2)

Frau Donsbach stellt die Vorlage anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Emrich begrüßt grundsätzlich die vorgestellte Überplanung der Fläche am Walter-Rudolphi-Weg. Aus seiner Sicht sollte das Gebiet jedoch nicht der Erschließung Oberbillwerders dienen. Daher könne seine Fraktion dieser Vorlage als Grundlage für die weitere Planung Oberbillwerders nicht zustimmen.

 

Frau Bendt-Soetedjo fragt, ob auf dem Kerngebiet (MK) östlich des Umspannwerks Gewerbe möglich bzw. vorgesehen sei und ob das Wohnen direkt an der Bahnstrecke schalltechnisch unproblematisch sei.

 

Frau Donsbach erklärt, dass am Fleetplatz gewerbliche Nutzung vorgesehen und Wohnnutzung ausgeschlossen sei. Das Gebiet werde aktuell schalltechnisch untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in die weitere Planung einfließen.

 

Herr Froh erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bahntunnel Richtung Oberbillwerder.

 

Frau Grabow erklärt, dass die BVM für die Tunnelbauwerke federführend sei. Diese habe die ReGE mit der Planung der Unterführungen beauftragt. Das Bezirksamt wird über die BVM und die ReGe in die Planungen einbezogen. Die Unterführungen werden im Bebauungsplan festgesetzt werden. Das gelte sowohl für die Fußgängerunterführung im Westen als auch für die östliche Unterführung am Rahel-Varnhagen-Weg. Die Freizeiten für die Baumaßnahmen wurden durch die BVM und die ReGe bei der DB eingereicht.

 

Frau Grabow teilt mit, dass die ReGe eine aus ihrer Sicht plausible Kostenaufstellung vorgelegt habe.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage mehrheitlich mit 8 Zustimmungen (SPD, Grüne, FDP) und 7 Gegenstimmen (CDU, DIE LINKE, AfD) zu.

Ö 5

Weitere Durchführung der Sitzungen

Herr Jarchow erklärt, dass sich die digitale Durchführung der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses aus Sicht der Koalition bewährt habe. Die Zuladung von Referent:innen und weiteren Fachausschüssen sei unkompliziert. Er schlägt vor, die Ausschusssitzungen ab April 2022 zunächst bis Dezember 2022 digital fortzuführen.

 

Herr Krohn erklärt, dass er dies anders sehe. Er begründet dies mit leichten Krankheitsverläufen der Omikron-Variante, technischen Problemen bei Online-Sitzungen und der Möglichkeit der Öffentlichkeitbeteiligung im Rathaus.

 

Herr Emrich schließt sich den Ausführungen von Herrn Jarchow an. Die digitale Sitzungsform habe sich, auch unabhängig von Corona, bewährt. Die Öffentlichkeit sei gleichwertig einbindbar. Es spreche nichts dagegen, dies auch langfristig fortzuführen. Er schlägt vor, bis einschließlich der Sitzung nach den Sommerferien am 18.08.2022 online zu tagen und sich dann erneut auszutauschen.

 

Herr Heilmann stimmt weder dem einen noch dem anderen zu. Aus seiner Sicht entwickelten sich die Pandemiezahlen eher im Sommer positiv und ermöglichen Präsenzveranstaltungen. Im Herbst müsse dann wieder für die Wintermonate bis ins nächste Frühjahr entschieden werden.

 

Herr Emrich schließt sich den Ausführungen an und wiederholt seinen Vorschlag. Er verweist auf eine Sitzung der Bürgerschaft die die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes thematisiere und schlägt vor, die rechtlichen Grundlagen abzuwarten.

 

Herr Kühl weist auf einen entscheidenden Vorteil unabhängig von COVID-19 hin: Die verbesserte Partizipationsmöglichkeit von Berufstätigen, die zudem Familie und politische Tätigkeit unter einen Hut bringen müssten. Man könne ohnehin nur auf Basis der aktuellen Rechtslage urteilen. Er plädiert für die digitale Fortführung bis Jahresende unter Gesetzesvorbehalt.

 

Der Vorschlag, von April bis August 2022 digital zu tagen, wird mit 9 Gegenstimmen (SPD, Die Grünen, FDP, AfD) und 6 Zustimmungen (CDU, DIE LINKE) abgelehnt.

 

Der Vorschlag, die Sitzungen von April bis Dezember 2022 digital durchzuführen, wird mehrheitlich mit 13 Zustimmungen (SPD, Die Grünen, CDU, DIE LINKE, FDP), 1 Gegenstimme (AfD) und 1 Enthaltung (DIE LINKE) angenommen.

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortbeiträge.

 

Ö 7

Verschiedenes

Keine Wortbeiträge.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.11.2021

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 18.11.2021 wird einvernehmlich genehmigt.

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.12.2021

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 09.12.2021 wird einvernehmlich genehmigt.