21-1303

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 „Oberbillwerder“: Knotenpunkt Billwerder Billdeich / Ladenbeker Furtweg - Hier: Zustimmung zum weiteren Vorgehen

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.03.2022
Sachverhalt

 

Hintergrund

 

Oberbillwerder wird über drei Anbindungspunkte an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Ein Anbindungspunkt erfolgt in nordöstlicher Richtung an den Billwerder Billdeich und über den Ladenbeker Furtweg an den neuen Anschluss an die B5. Die Variantenuntersuchung zum Ausbau des östlichen Billwerder Billdeichs wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 16.09.2021 vorgestellt.

Der Knotenpunkt Billwerder Billdeich / Ladenbeker Furtweg wurde zur Abwicklung der Neuverkehre aus dem Plangebiet von Oberbillwerder sowie im Hinblick auf die Qualitäten der Radverkehrs- und Fußverkehrsführung einer vertieften Untersuchung unterzogen.

Es wird angemerkt, dass der Knotenpunkt nicht Bestandteil des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Oberbillwerder“ ist. Die Planung erfolgt innerhalb der Straßenverkehrsflächen der vorliegenden, rechtskräftigen Bebauungspläne.

 

Ergebnis

 

Im Ergebnis wurde ein Umbau- bzw. Anpassungsbedarf festgestellt, der im weiteren Planungsprozess zur Entwicklung von Maßnahmenvarianten führte.

Es wurden Varianten zu einem weiterhin lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt (siehe Anlage 1) und zum Umbau zu einem Kreisverkehr (siehe Anlage 2) untersucht und bewertet.

Eine detaillierte Vorstellung erfolgt im Stadtentwicklungsausschuss. Für die weitere Planung soll die Vorzugslösung eines Kreisverkehres weiter untersucht werden. 

 

Petitum/Beschluss

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Darlegungen der Planung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Bezirksamtsleitung, die Planungen  auf gezeigter Grundlage fortzuführen.

 

Anhänge

Anlage 1: Lichtsignalanlage

Anlage 2: Kreisverkehr