Freiraumplanerische und städtebauliche Konzeptstudie Walter-Rudolphi-Weg/ Neuallermöhe - Hier: Zustimmung zur Konzeption als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplanverfahren Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe2)
Letzte Beratung: 24.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Ausgangslage
Im Sonderausschuss Oberbillwerder wurde am 21.03.2019 (Drucksachen-Nr. 20-1956) die Vergabe einer städtebaulichen- freiraumplanerischen Studie für die noch unbebauten Flächen am Walter-Rudolphi-Weg (WRW) beschlossen, um eine städtebauliche und freiraumplanerische Neuentwicklung der Flächen aufgezeigt zu bekommen. Zwischenzeitlich wurden durch ein Vergabeverfahren die Büros Karres + Brands sowie Adept mit der Konzeption beauftragt. Ein kurzer Sachstandbericht wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 22.10.2020 anhand einer Präsentation zum derzeitigen Verfahren erläutert. Mit der Vorlage am 21.01.2021 (Drucksachen-Nr. 21-0705) wurden die freiraumplanerischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen (Art und Maß der Nutzung) sowie die Festlegungen eines Gleichrichterwerkes für die DB und eine Buswendeanlage mit Überliegerplätzen für die VHH, im SEA vorgestellt. Zwei gesetzliche geschützte Biotope und die Unterführung von Neuallermöhe nach Oberbillwerder werden im Bebauungsplanverfahren gesichert. Der Stadtentwicklungsausschuss hat mehrheitlich der Planungen zugestimmt und die Grundzüge für das Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich geebnet.
Rahmenbedingungen
Aufgrund der notwendigen Verschiebung (technische Abstimmung mit der DB) der geplanten Unterführung von Neuallermöhe und Oberbillwerder in Richtung Westen um ca. 80 m, wurden die baulichen und freiraumplanerischen Konzepte angepasst.
Die aktualisierte Konzeptstudie (eine Präsentation erfolgt durch die Verwaltung im SEA am 24. März 2022) wird dem Ausschuss präsentiert und zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der dargestellten aktualisierten Konzeptstudie für den Walter-Rudolphi-Weg zu und beschließt, diese zur Grundalge für das Bebauungsplanverfahren zu machen.
keine
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