Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses vom 14.01.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Ein Bürger fragt, ob zu der geplanten Wohnbebauung auf der alten Fläche der Staddteilschule Kirchwerder die Anwohnenden miteinbezogen werden.

 

Herr Frohbestätigt die Pläne und verweist auf eine Bitte seiner Fraktion an die Verwaltung, zunächst die Anwohnenden hierzu anzuhören, bevor die Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

Herr Charles sagt zu, dass das Bezirksamt in dieser Sache auf die Anwohnenden zukommen wird, um über die dieses Areal betreffende Planungen zu informieren.

 

 

Bezüglich der Frage eines Bürgers nach der Hornkate wird auf TOP 3 dieser Sitzung verwiesen, wo dieser Sachverhalt ausführlich behandelt werde.

 

 

Ein Bürger fragt nach dem Sachstand zum Bebauungsgebiet Butterberg und zum Thema (Renn-) Radfahren auf dem Marschbahndamm. Herr Jarchow und Herr Froh verweisen zum „Butterberg“darauf, dass es diesbezüglich „vorangehe“.

 

Herr Froh gibt bekannt, dass in einer derchsten Sitzungen Referierende der Verkehrsdirektion eingeladen worden seien, um insbesondere über die Situation von Rennradfahrern auf dem Marschbahndamm zu informieren. Sodann wüden die Fachsprecher und die Verwaltung mit dieser Thematik sungsorientiert befasst.

 

 

Ein Bürger, dessen Grundstück an den Marschbahndamm angrenzt, beklagt, dass er wegen der momentanen Sperrung und da das Grundstück nicht der Land- und Forstwirtschaft zugehörig sei, Schwierigkeiten habe, auf dieses zu gelangen. Herr Schrammregt an, dass der Bürger sich bei der Straßenverkehrsbehörde melden möge und sagt für diesen Fall zu, sich um eine Sonderregelung zu bemühen.

 

 

Zur Sperrung des Marschbahndammes zwischen Kirchenheerweg und Kirchwerder Mühlendamm stellt ein Bürger Fragen, die er bereits im Vorfeld dieser Sitzung schriftlich eingereicht hatte (und von der Gremienbetreuung an die Ausschussmitglieder auch übermittelt wurden).

 

Herr Froh antwortet im Namen seiner Fraktion, dass man die jetzige Maßnahme nicht befürworte, die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde daher lediglich „zur Kenntnis“ genommen habe. Die Thematik werde aber noch einmal, gerade auch unter rechtlichen Aspekten, aufgearbeitet, was auch seitens der Verwaltung und der Bezirksamtsleiterin so signalisiert worden sei. Ein „Runder Tisch“, der dazu zeitnah tagen werde, soll eine möglichst einvernehmliche Lösung zutage fördern.

 

Herr Jarchow verweist darauf, dass es sich bei der seinerzeitigen Drucksache zu dieser Thematik um eine Mitteilung gehandelt habe, die man, wie üblich, lediglich zur Kenntnis genommen und wegen ihres formalen Charakters nicht weitergehend thematisiert habe.

 

Herr Schramm sieht in der Entscheidung hierzu eine Abwägung zwischen einem möglichst sicheren Schulweg und der Vermeidung von Zeitverlust.

 

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass es sich hier um eine nichtöffentliche Drucksache handele, aus der ausführlich zu zitieren sich in diesem Teil der Sitzung verbiete.

 

 

Eine Bürgerin erkundigt sich danach, warum das Thema „Nutria“ (ihres Erachtens) immer noch unterschätzt werde bzw. worauf bisherige Untersuchungen dazu fußen würden.

 

Frau Garbers verweist auf TOP 6.2. dieser Sitzung, wo dieses Thema noch aufgegriffen werde, problematisiert aber bereits, dass Nutria-Schäden zu wenig gemeldet würden und appelliert daher an Betroffene, Schadensmeldungen viel häufiger zu tigen. Herr Veit verweist darauf, dass sich hier in den letzten zwei Jahren einiges entwickelt habe; inzwischen sei auch die Bekämpfung wieder stärker angelaufen. Weitere Maßnahmen seien geplant.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.

Ö 3

Erhalt einer denkmalgeschützten Kate in Altengamme (Referierende der BUKEA und BKM)

Herr Klöppenhrt, unterstützt durch eine - dieser Niederschrift anliegende - Präsentation, aus, dassdie BUKEA das Gebäude Altengammer Hausdeich 130 im Jahr 2020 über ein Vorkaufsrecht für den Hochwasserschutz erworben habe.Der Ankauf erfolgte, um den Hochwasserschutz zu stärken bzw. das Gebäude zu entnehmen und die Binnenböschung des Deiches regelkonform herzustellen.

Drei Gründe hätten dazu geführt , dass das Gebäude aus Sicht des Hochwasserschutzes an dem Standort nicht bleiben könne:

 

1.)    Aktuell sei die Binnenböschung des Deiches aufgrund der Lage des Gebäudes durch eine Wand abgefangen. Der Übergang von Erddeich zu festen Bauteilen (Wand) steller den Hochwasserschutz eine - zu behebende - Schwachstelle dar. Als Ersatz zu dem bestehenden Deich eine Wand zu errichten, sei als Maßnahme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes daher nicht geeignet.

2.)    Der Altengammer Hauptdeich sei derzeit nicht hoch genug, werde aber im Zuge des Bauprogramms Hochwasserschutz mittelfristig auf den aktuellen Bemessungswasserstand erhöht. Dazu wird landseitig weiterer Platz benötigt, da es eine Erhöhung in die Elbe gebe.

3.)    In der zweiten Jahrhundertlftesei mit einem beschleunigten Meeresspiegelanstieg (1 bis 2100 m) zu rechnen und auch der Altengammer Hauptdeich weiter zu erhöhen. Dazu würden bereits bei der anstehenden Erhöhung des Deiches entsprechende Flächen gesichert werden.

 

Herr Klöppenhrt weiter aus, dass der LSBG im Auftrag der BUKEA die Entnahme des Gebäudes und die Herstellung der Binnenböschung geplant habe. Eine Erhöhung des Deiches sei in der Maßnahme nicht enthalten. Angesichts des Denkmalschutzes wurde das Translozieren (Verschieben) des Gebäudes um einige Meter auf die vom Deich abgewandte Seite desselben Grundstücks geplant.

 

r die Maßnahme seien die nötigen Genehmigungen beantragt worden. Drei Genehmigungen lägen vor. Die wasserrechtliche Genehmigung könnten nur bei Vorliegen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen erteilt werden. Das Denkmalschutzamt versagte die Genehmigung nach §9 Denkmalschutzgesetz für das Baudenkmal. Der Vorhabensträger LSBG habe der Versagung widersprochen. Seither liefen Gespräche zwischen der BUKEA und dem Denkmalschutzamt.

 

 

Herr Hahn nimmt, ebenfalls visuell unterstützt (die Präsentation befindet sich auch in Anlage dieser Niederschrift), zunächst eine Vorstellung des Gebäudes und seiner Denkmalwerte vor. Die Denkmalwertbegründung laute, dass das Haus aus sozial- und konstruktionsgeschichtlichen Gründen und wegen seiner außergewöhnlich markanten Stellung und landschaftsprägenden Funktion ein Kulturdenkmal sei, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse bestehe.Die mit einer Translozierung einhergehende Veränderung des Gebäudes hätte den Verlust wesentlicher Denkmalwerte zur Folge und werde vom Denkmalschutzamt deshalb aus folgenden Gründen abgelehnt: Es würden zum einen materielle Verluste identifiziert, sodann ein Verlust des historischen Standorts als integraler Bestandteil des Denkmals sowie ein Verlust der landschaftsprägenden Funktion des Gebäudes.

 

Insgesamt wären die mit einer Translozierung einhergehenden Schmälerungen der spezifischen Denkmalwerte des Gebäudes, seiner Authentizität und seines Zeugnischarakters zu gravierend, um denkmalfachlich vertretbar zu sein.

 

Zudem sei die geplante Translozierung mit der gewünschten Herstellung des Regelquerschnitts begründet worden. Die anstehende Deicherhöhung sollte durch die Translozierung zwar vorbereitet werden, sei aber nicht explizite Begründung, warum die Versetzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgen soll.

 

Mit den bisher von der BUKEA dargelegten Erläuterungen sehe das Denkmalschutzamt daher nicht als nachgewiesen an, dass das Schutzziel des Hochwasserschutzes nicht ausreichend gewährleistet sei bzw. mit dem bestehenden Kombinationsbauwerk erreicht werden könne. Eine vom Denkmalschutzamt geforderte Risikoprüfung oder Darstellung der Gefährdungslage der Bestandsituation sei bisher nicht erbracht worden. Daher konnteeine denkmalrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden.

 

Die Ausführungen von Herrn Hahn enden mit der Vorausschau, dass BKM und BUKEA dazu im Gespräch seien und sich bemühten, eine Lösung zu entwickeln, die sowohl die Belange des Hochwasserschutzes als auch des Denkmalschutzes an dieser Stelle bestmöglich berücksichtigt.

 

 

An die Ausführungen der Referenten schließen sich eine umfängliche Erörterung und Fragen an, die von den Referenten beantwortet werden.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder heben die Wichtigkeit des Hochwasserschutzes insbesondere in den Vier- und Marschlanden hervor und äern Unverständnis für die Haltung des Denkmalschutzamtes, das Gebäude nicht versetzen zu wollen und auch darüber, dass kein Einvernehmen zwschen den Behörden hergestellt werden könne.

 

Auf eine diesbegliche Frage von Herrn Froh antwortet Herr Klöppen, dass es sich zurzeit um ein Verfahren zur Herstellung der Binnenböschung, nicht zur Erhöhung des Deiches, handle. Dieses sei in aller Regel kein Planfeststellungsverfahren.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Froh, warum das Gebäude mit Kunststofffenstern versehen sei, betont Herr Hahn, dass diese nur zu einem geringen Teil dort verbaut seien. Diese stellten im Übrigen kein Argument dar, die der geschilderten Haltung seiner Behörde zuwiderliefen. Grundsätzlich gelte hier, dass man kein wertvolles Gebäude abbreche, ohne zu wissen, was mit der restlichen Deichlinie in Zukunft passiere.

 

Herr Jarchow moniert, dass trotz Kommunikation zwischen BUKEA und BKM hier bedauerlicherweise der Sachstand vom Mai letzten Jahres referiert worden sei. Das Denkmalschutzamt sollte lieber „mehr“ als „weniger“ den Hochwasserschutz in den Blick nehmen und nicht erst 2050, wenn es dafür glicherweise zu spät sei.

 

Die Frage von Herr Heilmann, ob es technische Möglichkeiten gebe, die verhinderten, dass das Gebäude verschoben werden müsse, wird von Herrn Klöppen verneint.

 

Auf die Frage von Frau Scherhaufer, wie lange das Gebäude in dem jetzigen Zustand, auch aufgrund der Wetterverhältnisse, dort noch stehen könne, äert Herr Hahn, dass dieses sehr „robust“ sei. Zudem müsse der LSBG als aktueller Eigentümer für einen weiterhin guten Zustand sorgen.

 

Frau Pelch gibt ihrem Bedauern Ausdruck, dass die „neue Linie“ des Denkmalschutzamtes augenscheinlich laute, möglichst keine Translozierung mehr zuzulassen, weil damit kein Denkmalwert mehr bestehe, was in früheren Zeiten anders gesehen wurde, wie verschiedene Beispiele ausweisen würden.

 

Die Frage von Herrn Meyns, wer wie in diesem Fall bei widerstreitenden Fällen entscheide, beantwortet Herr Klöppen dahingehend, dass das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für sich stehe. Wenn dies versagt werde, sei es so. Herr Hahn betont daraufhin, dass eine gemeinsame Lösung angestrebt werde. Es gebe daher Vorschläge, wie man diesen Komplex ganzheitlicher betrachten könne, woraus sich dann auch eine Handlungsempfehlung ableiten lasse.

Ö 4

Ironman 2025 (Referierende Autobahn GmbH und vhh.mobility )

Herr Merlerläutert, warum das Ansinnen, die Veranstaltung Ironman 2025 auch auf der BAB 25 stattfinden zu lassen, seitens der Autobahn GmbH negativ bewertet und daher auch abgelehnt werde.Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet der Referent Fragen. Die ablehnenden Gründe seien auch schon gegenüber der Bezirksamtsleiterin in Anwesenheit von Vertretern der BIS dargelegt worden.

 

Die Autobahn sei dafür da, den regionalen und überregionalen Verkehr sehr leicht abwickeln zu können Laut StVO § 29 seinen übermäßige Straßenbenutzungen wie Veranstaltungen, Radrennen u.a. auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung zu erlauben, wozu Autobahnen nicht gehörten dafür gebe es das „nachgeordnete Netz“. Es gelte auch aus Gründen der tatsächlichen Gefahr für Leib und Leben und im Sinne der Versammlungs- und Verkehrsteilnehmer, solch eine Veranstaltung dort nicht durchzuführen. Zu verweisen sei zudemauf Feuerwehr und Rettungsdienste und der Notwendigkeiteiner schnellen Erreichbarkeit,welche über die Autobahn gegeben sei. Schließlich verweist Herr Merlauf das Pfingstwochenende: Der Bund verbiete es, zu Ferienendzeiten oder verlängerten Wochenenden (notwendige) Arbeiten durchzuführen. Schon angesichts dessen würden sich dann solcherart Veranstaltungen auf einer Autobahn verbieten.

 

Herr Jarchow verweist auf die Bedeutung der Ironman-Veranstaltung gerade auch für die Vier- und Marschlande. Zudem hätten in der Vergangenheit auch Events - wie der Motorradgottesdienst - auf Autobahnstrecken stattgefunden, die viel höher frequentiert seien. Zudem werde eine parallel stattfindende Veranstaltung an diesem Wochenende in der HafenCity durch eine mögliche Sperrung der BAB 25 auch nicht beeinträchtigt.

 

Herr Merlbetont, dass es für den Motorradgottesdienst im letzten Jahr und auch zuvor keine Genehmigung gegeben habe. Bei Genehmigungen anlässlich anderer Events habe es sich aufgrund von Sperrungen andernorts o.ä. jeweils um Ausnahmen gehandelt. Von einer parallelen Veranstaltung an dem besagten Wochenende habe er keine Kenntnis (gehabt).

 

Herr Froh äert, dass es sich bei dem in Rede stehenden Autobahnabschnitt lediglich um einen kleinen Teil - zwischen Allermöhe und Curslack handle, der zudem wenig befahren sei. Zudem könnten Rettungskräfte auf anderen Wegen sogar schneller in die Vier- und Marschlande gelangen. Es sei absehbar, dass dieser Abschnitt an dem Pfingstwochenende nicht mehr belastet sei als an „normalen“ Wochenenden. Auch angesichts der hochangesehenenIronman-Veranstaltung plädiert Herr Froh dafür, hier einen „Testlauf“ durchführen zu können.

 

Herr Merl sagt zu, das Ansinnen dem Direktor der Autobahn GmbH noch einmal vorzutragen und zeitnah eine Antwort hierauf zu übermitteln.

 

Herr Külper betont abschließend, dass man im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Merl eigentlich eine andere Erwartungshaltung gehabt hätte. So sei man seitens des Ausschusses davon ausgegangen, dass im Vorfeld über die Antwort der hierzu vorliegenden Drucksache gesprochen worden sei, was den Ausschuss auch zu dieser Einladung veranlasst habe. Zum Bedauern von Herrn Külper hatte Herr Merl nach seinen Worten von dieser keine Kenntnis und sagt zu, dass ihm die Drucksache übermittelt wird.

 

Protokollnotiz (E-Mail von Herrn Anthes vom 16.01.2025 nach Übersendung der einschlägigen Unterlagen): Nach interner Prüfung beziehen wir uns bezüglich der angefragten Durchführung des IRONMAN 2025 auf der BAB 25 auf unsere an den Veranstalter übersandte Stellungnahme vom 14.11.2023 zum IRONMAN 2024. Auf Grund der rechtlichen Bewertung, die weiterhin Gültigkeit hat, lehnen wir eine Durchführung des IRONMAN 2025 auf dem Autobahnabschnitt der A25 weiterhin ab.

Ö 5

Fragen an die Verwaltung soweit zwecks Vorbereitung im Vorwege eingereicht - öffentlich

Im Vorfeld der Sitzung waren Fragen seitens der CDU-Fraktion eingereicht worden:

 

Nutrias

 

Hierzu liegen bereits Antworten durch die BUKEA vor, die von Herrn Külper verlesen werden.

 

rfen Nutria im NSG gejagt werden?

Antwort: Ja, sämtliche der 37 Naturschutzgebietsverordnungen enthalten Regelungen zur Jagd; siehe hierzu: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/gesetze-in-naturschutzgebieten-52258).

Die gebietsspezifischen Regelungen finden sich in den Verboten und Ausnahmen von den Verboten. Beispielsweise ist für das Naturschutzgebiet (NSG) Kirchwerder Wiesen nach Gebietsverordnung vom Verbot der Ausübung der Jagd nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 die ordnungsgemäße Jagdausübung nach Absatz 2 Nr. 2 auf Haarwild (wozu auch die Nutria gehört) in der Zeit zwischen dem 1. November und 28. Februar eines jeden Jahres ausgenommen, d.h. dass Nutria in diesem Zeitraum im NSG Kirchwerder Wiesen bejagt werden dürfen.

 

rfen Muttertiere gejagt werden?

 

Antwort: Es gilt der Elterntierschutz § 22 Absatz 4 BJagdG: Bis zum Selbständigwerden der Jungtiere dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden.

Sommerbad Altengamme

 

Herr Charles gibt bekannt, dass er zu diesem Thema noch auf Antworten durch das Dezernat 1 warte und kündigt an, diese bei Vorliegen zu Protokoll zu geben (siehe unten).

 

Ist das Sommerbad Altengamme am 15. Mai 2025 betriebsbereit?

 

Protokollnotiz: Das Sommerbad sollte zum 15.05.25 betriebsbereit sein. Die Sanierung des umlaufenden Betonbeckenrandes wird für diese Saison nicht mehr umzusetzen sein. Ob und in welchem Umfang die geplanten Nachbesserungsarbeiten bis zum 15.05.25 umgesetzt werden können, hängt von der Beschaffung der Mittel bzw. deren Zeitpunkt ab.

Was ist an der Aussage, dass die Umwälzpumpe und die Pumpe, die das Wasser aus dem Brunnen in das Becken fördern, nicht voll leistungsfähig sind?

In der letzten Saison musste mehrmals ein Techniker kommen, der aber an der Leistung der Pumpen auch nichts ändern konnte.

Sind die Pumpen in der Saison 2025 voll Einsatzfähig?

 

Protokollnotiz:Diese Aussage ist falsch. Es wurden Messungen durchgeführt und eine provisorische Leitung zwischen Brunnen und Speier verlegt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die neue Förderpumpe entsprechend der Ausschreibung voll leistungsfähig ist. Folglich liegt der niedrige Druck, der in der vergangenen Saison vorlag, an einer versandeten oder defekten Rohrleitung. Der Auftrag für die Sanierung der Rohrleitung ist erteilt und die Arbeiten werden spätestens im März 2025 umgesetzt. Danach soll das Problem des niedrigen Wasserstandes behoben sein.

Wird der alte Sand im Becken total entfernt, oder bleibt wieder ein Rest nicht ausgewechselt im Becken liegen?

 

Protokollnotiz: Der Austausch des Sandes ist beauftragt und soll im Februar durchgeführt werden, um den Auflagen der Bukea Genüge zu tun. Die Umsetzung ist jedoch von der Witterung abhängig. Sollte der Boden zu nass sein, könnte es sein, dass nur ein Teil des Sandes ausgetauscht werden kann.

 

Beleuchtung Marschbahndamm

 

Wann bekommen wir eine verbindliche schriftliche Mitteilung zum Antrag, dass der Marschbahndamm zwischen Kirchenheerweg und Kirchwerder Mühlendamm mit einer durchgehenden Beleuchtung hergestellt wird.

 

Antwort Herr Charles: Es gibt inzwischen eine Zusage der Finanzierung und wir befinden uns bereits in Kontakt mit den Hamburger Verkehrsanlagen, um die Beleuchtung herzustellen. Der genaue zeitliche Ablauf ist noch nicht bekannt.

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 6.1 - 22-0112.01

Nutzt der Senat die zweite Chance, bei der Windenergie mit den Nachbarn zu kooperieren? - Antwort (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Esgibt eine ausführlichere Diskussion, die die unterschiedlichen politischen Haltungen zu dieser Thematik, insbesondere im Hinblick auf die Art der Kooperation zwischen der FHH und den Nachbar(flächen)bundesländern, deutlich werden lassen.

 

Aus Sicht von Frau Pelch sind die Antworten zu diesem Auskunftsersuchen sehr unbefriedigend ausgefallen. Auch sei nicht nachvollziehbar, dass die Fragen 2 und 3 alshypothetischabgehandelt rden. Man werde den Sachverhalten, die hier hinterfragt worden seien, gleichwohl weiter nachgehen.

 

Herr Jarchow betont, dass auch den Anwohnern sehr ausführlich erläutert worden sei, mit welchen Verfahrenphasen man es hier zu tun habe. Der gesamte Prozess sei derzeit offen und es sei zugesichert worden, dass auch die nächsten Planungsstände vorgestellt würden. Antworten im Hinblick darauf, auf welchen Flächen Anlagen errichtet werden sollen, müssten notwendigerweise sehr komplex ausfallen, weshalb verständlich sei, dass zu Beginn des Verfahrens noch keine Festlegungen getroffen werden könnten.

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Petitum/Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Ö 6.2 - 22-0137.01

Maßnahmenkonzept Nutria - Was ist im letzten dreiviertel Jahr passiert? (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.3 - 22-0165

Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2025

Herr Jarchow weist darauf hin, dass die Frist zur Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses bis zum 21.01.25 verlängert wurde. Bis dahin könnten noch weitere Vorschläge eingereicht werden. Der Bezirk Bergedorf sei hier bisher auch noch nicht aufgeführt.

 

Herr Froh bedauert, dass die bereits im November letzten Jahres erarbeitete Vorlage nicht rechtzeitig die Bezirksversammlung und dann auch die zuständigen Fachausschüsse erreicht habe. Auch wenn die Frist nun verlängert worden sei, solle die Drucksache gemeinsam mit weiteren Vorschlägen aus zeitlichen Gründen auf der nächsten Sitzung desHauptausschusses beschlossen werden.

 

Im Weiteren beschließt der Regionalausschuss einstimmig über die vorliegende Drucksache sowie eine (vorläufige) Liste aus den Reihen der Ausschussmitglieder, in der weitere Gehwege für eine Aufnahme in das Wegereinigungsverzeichnis 2025 vorgeschlagen werden. Diese soll in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.01.2025 weiter

erörtert und beschlossen werden. Gegebenenfalls weitere Vorschläge sind

spätestens bis zum 20.01.2025 an das Bezirksamt zu übermitteln, um diese bis zum 21.01.2025 bei der BUKEA einzureichen.

Ö 6.4 - 21-1836.02

Optimierung der Buslinie 124 in Ochsenwerder

Über den Inhalt der Stellungnahme gibt es eine teils kontroverse Diskussion. Herr Froh kritisiert insbesondere die Begründung dafür, warum (vorgeblich) keine finanziellen Mittel vorhanden seien. Herr Veit stellt die Größe des finanziellen Mehraufwands für die Umleitung in Abrede und betrachtet das Argument der Fahrtzeitverlängerung als schwerwiegender. Seitens des Ausschusses sollte eine Prüfung vorgenommen werden, ob durch den Einsatz der Linie 120 ein 24-Stunden-Verkehr ermöglicht werden könnte.

 

Es wird schließlich Einvernehmen darüber hergestellt, hierzu intern durch die Fachsprechenden weiter zu beraten und das Thema anschließend erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.5 - 22-0198

Allgemeine Schulwegsicherung am Beispiel Altengammer Kirchenstegel

Frau Garbers bedauert Teile des Inhalts der vorliegenden Stellungnahme.

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6 - 22-0203

Änderung im Filialnetz der Deutschen Post AG im Bezirk Bergedorf - Filiale 825

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.7 - 22-0209

Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich

Auf eine entsprechende Frage von Herrn Froh informiert Herr Charles, der Grund für das auf der Straße befindliche Wasser liege darin, dass eine Entwässerungsleitung nicht an den Vorfluter angeschlossen sei, weshalb die Straße auch gesperrt werden müsse. Man wolle denbetreffenden Abschnitt daherauch aufmessen im Hinblick auf ein Konzept, wie man das Wasser beseitigen könne. In einem zweiten Schritt sei dann zu überlegen, wie man hier zu einer Lösung komme.

 

Herr Froh erinnert an die Notwendigkeit, die Sperrung gegenüber den Anwohnenden zu kommunizieren, insbesondere dann, wenn von dieser auch Fußnger und Radfahrer betroffen seien. Herr Veit erachtet die Erarbeitung eines zeitlichen Plans für wichtig, da es sich bei dieser Straße auch um eine relevante Umleitungsstrecke handle.

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 8

Verschiedenes

Von Herrn Mauer wird die Frage anHerrn Schrammgerichtet, ob die Polizei die problematische Verkehrssituation an der Schule Teufelsort, die insbesondere von den Autos der dortigen Oberschüler ausgelöst werde, beobachte. Herr Schramm bestätigt die Situationsbeschreibung und informiert, dass dieser Ort unter „Vollbeobachtung“ stehe. Man benötige hier weitere Ausweichflächen, was allerdings auf Kosten von Parkplätzen gehe.

 

In Bezug auf die Notwendigkeit von weiterem Parkraum bemerkt Frau Pelch, dass die nahegelegene Kirchengemeinde dem Bezirksamt und darüber auch der Schulbehörde einen großen Parkplatz mit Parkraum für mindestens 50 Autos angeboten habe, wofür diese aber seinerzeit keine Notwendigkeit gesehen habe. Daher müsse man sich diesbezüglich auf dieser Ebene „keine Vorwürfe“ machen.

 

Herr Froh meldet für die kommende Sitzung eine Erörterung darüber an, dass die Schule Mittlerer Landweg nicht durch eine Buslinie angefahren werde. Herr Veit merkt an, dass dies offenbar entgegen den Ausweisungen des Fahrplans (nicht) geschehe, weshalb hier gegebenenfalls ein Auskunftsersuchen angebracht erscheine. Herr Meyns regt an, diesbezüglich auf direkte(re)m Wege das Gespräch mit den VHH zu suchen.

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2024, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.

Ö 10

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2024, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.