22-0209

Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich

Mitteilung

Letzte Beratung: 14.01.2025 Regionalausschuss Ö 6.7

Sachverhalt

Die Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich wurde aus straßenbautechnischen Gründen, in Absprache mit dem zuständigen PK als Straßenverkehrsbehörde, seitens MR als Straßenbaubehörde, angeordnet.

In diesem Fahrbahnabschnitt ist das bestehende Entwässerungssystem umfangreich beschädigt.

Bis zur Instandsetzung nach Überplanung, wird die Fahrbahn mittels Schranken, entsprechender Beschilderung sowie einer ausgewiesenen Umleitung gesperrt, bleibt aber für Einsatzfahrzeuge passierbar.

Der betroffen Fahrbahnabschnitt liegt in einer topographischen Senke, in der sich zum einen, durch aufstauendes Niederschlagswasser und zum anderen der immer höher werdende Grundwasserspiegel, das Wasser aufstaut, welches die uneingeschränkte Nutzung der Fahrbahn nicht mehr gewährleistet.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

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Anhänge

Straßenbaubehördliche Anordnung

Lokalisation Beta
Moorfleeter Deich

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Themen Beta

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