22-0209

Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich

Mitteilung

Letzte Beratung: 14.01.2025 Regionalausschuss Ö 6.7

Sachverhalt

 

Die Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich wurde aus straßenbautechnischen Gründen, in Absprache mit dem zuständigen PK als Straßenverkehrsbehörde, seitens MR als Straßenbaubehörde, angeordnet.

 

In diesem Fahrbahnabschnitt ist das bestehende Entwässerungssystem umfangreich beschädigt.

 

Bis zur Instandsetzung nach Überplanung, wird die Fahrbahn mittels Schranken, entsprechender Beschilderung sowie einer ausgewiesenen Umleitung gesperrt, bleibt aber für Einsatzfahrzeuge passierbar.

 

Der betroffen Fahrbahnabschnitt liegt in einer topographischen Senke, in der sich zum einen, durch aufstauendes Niederschlagswasser und zum anderen der immer höher werdende Grundwasserspiegel, das Wasser aufstaut, welches die uneingeschränkte Nutzung der Fahrbahn nicht mehr gewährleistet.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.01.2025
Ö 6.7
Anhänge

Straßenbaubehördliche Anordnung

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.