Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich
Letzte Beratung: 14.01.2025 Regionalausschuss Ö 6.7
Die Teilsperrung der Straße Moorfleeter Deich wurde aus straßenbautechnischen Gründen, in Absprache mit dem zuständigen PK als Straßenverkehrsbehörde, seitens MR als Straßenbaubehörde, angeordnet.
In diesem Fahrbahnabschnitt ist das bestehende Entwässerungssystem umfangreich beschädigt.
Bis zur Instandsetzung nach Überplanung, wird die Fahrbahn mittels Schranken, entsprechender Beschilderung sowie einer ausgewiesenen Umleitung gesperrt, bleibt aber für Einsatzfahrzeuge passierbar.
Der betroffen Fahrbahnabschnitt liegt in einer topographischen Senke, in der sich zum einen, durch aufstauendes Niederschlagswasser und zum anderen der immer höher werdende Grundwasserspiegel, das Wasser aufstaut, welches die uneingeschränkte Nutzung der Fahrbahn nicht mehr gewährleistet.
Beschluss:
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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