Maßnahmenkonzept Nutria - Was ist im letzten dreiviertel Jahr passiert?
Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen
der BAbg. Garbers, Froh, Wegner, Zaum und Fraktion der CDU
Ende 2023 wurde der Bezirksversammlung das von der BUKEA in Auftrag gegebenen Gutachten über den Bestand und die verursachten Schäden der Nutrias zur Kenntnis gegeben. Ebenfalls enthalten waren mögliche Handlungsmaßnahmen bezüglich einer Reduzierung des Bestands im Raum Bergedorf und Harburg.
Anfang 2024 wurde im Umweltausschuss, unter Hinzuladung des Regionalausschusses, sowie einiger Referenten der BUKEA und der LEWATANA Consulting Biologists, welche das Gutachten erstellt hat, das Gutachten und die möglichen Umsetzungsmaßnahmen vorgestellt.
Aktuell, ein dreiviertel Jahr später, haben sich die Population, die sichtbaren Schäden an den Gewässerrändern und der Fraßschäden bei den landwirtschaftlichen Kulturen offensichtlich nicht verringert. Manche Betroffene sprechen sogar von einem Anwuchs der Schäden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Im Gutachten wird eine Populationskontrolle mit jagdlichen Methoden aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen und hierfür werden verschiedene Management-Maßnahmen vorgeschlagen. Das Gutachten dient als Grundlage für das Management der Nutria in Hamburg. Das Management der Population der Nutria zur Vermeidung oder Minimierung wirtschaftlicher Schäden über die vorgeschlagenen und die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen ist ein kontinuierlicher Prozess, der im Laufe der Umsetzung evaluiert wird, um die Wirksamkeit bewerten zu können und ggf. die Maßnahmen anzupassen. Aufgrund der Variablen (z.B. geschätzte Bestandsgröße, Mobilität der Tierart, freiwilliges Mitwirken der Jagdausübungsberechtigten) kann die Wirksamkeit der geplanten und umgesetzten Maßnahmen nur über indirekte Parameter wie z.B. Schadensmeldungen, Wildnachweise und Meldungen von Sichtungen bewertet werden.
Maßnahme 1: Fütterungsverbot
Zielsetzung: Förderung und Gewöhnung der Nutria an Menschen verhindern.
Weiteres Vorgehen: Ein allgemeines Fütterungsverbot wird im Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) verankert.
„Das Füttern von Tieren in und an Gewässern ist verboten.“
Umsetzungsstand: Die Umsetzung der HWaG-Novelle wird in der aktuellen Legislaturperiode erwartet.
Maßnahme 2: Öffentlichkeitsarbeit
Zielsetzung: Bereitstellung von Informationen, z.B. an private Grundstückseigentümer und Information der Bevölkerung über die negativen Auswirkungen der Fütterung von Nutria.
Umsetzungsstand: Verfügbare Informationen werden bei Änderungen angepasst und von BUKEA, Bezirksämtern und weiteren Akteuren insbesondere im Internetbereitgestellt. Aufstellen von Fütterungsverbotsschildern ist mit der Novellierung des HWaG geplant.
Maßnahme 3: Aufnahme von Nutria ins Hamburger Jagdrecht
Zielsetzung: Der Personenkreis, der Nutria bejagen darf, wird vergrößert.
Vorgehen: Der Jagdbeirat hat sich gegen eine sofortige Aufnahme in das Jagdrecht ausgesprochen, solange das Hamburgische Jagdgesetz eine Bejagung der Nutria mit Fallen verbietet. Eine Änderung des Jagdgesetzes ist in der nächsten Legislaturperiode geplant. Eine Schonzeit ist dann nicht vorgesehen.
Umsetzungsstand: Nutria werden seit 2018 im Rahmen des Jagdschutzes bejagt.
Vor der Novellierung des Hamburger Jagdgesetzes können Jagdschutzbeauftrage von den Jagdpachtenden benannt werden, um kurzfristig weiteren Jägern und Jägerinnen in einem Revier die Jagd auf Nutria zu ermöglichen. Die mittelfristig geplante Novellierung des Hamburger Jagdgesetzes ermöglicht es einem erweiterten Personenkreis (Gastjäger) Nutria mit Waffe und Fallenjagd zu bejagen.
Maßnahme 4: Unterstützung der Entnahmeberechtigten durch Bereitstellung von Lebendfallen
Zielsetzung: Nutria sollen effektiv entnommen werden. Eine starke Bestandsreduzierung wird vor allem mit dem Einsatz von Lebendfallen möglich sein.
Umsetzungsstand: 20 Fallen sind für eine Pilotstudie bereits im Einsatz. Die Fallen werden von den Jagdausübenden als effektiv bewertet. Eine Anfrage zum Bedarf an tierschutzgerechten Lebendfallen mit Fallenmeldern über den Jägermeister an die Jagdrevierewurde durchgeführt und die Beschaffung befindet sich in der Umsetzung.
Maßnahme 5: Aufwandsentschädigung für die Entnahme von Nutria
Zielsetzung: Die Bereitschaft der Entnahme/Jagd von Nutria durch die Jagdausübenden soll erhöht werden.
Vorgehen: Die praktische Umsetzung kann, wie im Pilotprojekt des Bezirks Bergedorf durchgeführt, erfolgen. Die Aufwandsentschädigung wird von der BUKEA regelhaft evaluiert werden, um eine Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung dieser Maßnahme zu erhalten.
Umsetzungsstand: Das Pilotprojekt ist mit den vorhandenen Mitteln bis November 2024 weitergeführt worden. Ab November 2024 wird die Aufwandsentschädigung (mit 7 Euro pro Entnahme) aus der Produktgruppe Agrarwirtschaft (BUKEA) finanziert und entsprechend fortgeführt.
Ja, ein Monitoring und eine Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen werden über die Wildnachweise, die Bürgermeldungen zu Vorkommen und Schadensmeldungen durchgeführt. Eine Auswertung der Daten wird in Kürze beauftragt, so dass–sobald die Daten mit Abschluss des Jagdjahres 2024/25 vollständig vorliegen–eine umfassende Auswertung stattfindet und im Mai 2025 vorgelegt werden kann.
Die Wildnachweise zeigen eine gestiegene Anzahl von entnommen Nutria für den Bezirk Bergedorf von ca. 1000 Tieren im Jagdjahr 2022/23 auf ca. 2000 Tiere im Jagdjahr 2023/24. Nach Rückmeldung einzelner Jagdausübungsberechtigter ist auch für das laufende Jagdjahr die Entnahme auf einem hohen Niveau. Einzelne Flächeneigentümer haben angegeben, dass durch verstärkte Jagd auf Ihren Flächen weniger Nutria zu beobachten sind. Weitere Erkenntnisse werden mit der Auswertung der Daten am Ende des Jagdjahres vorliegen.
Im Jahr 2024 wurden keine erheblichen Ausfälle durch Fraßschäden gemeldet. Bei einem Ortstermin wurde durch Meldung eines Jagdausübungsberechtigten ein Fraßschaden am Rand eines Maisfeldes begutachtet. In zwei Bereichen (je ca. 2 x 8 Meter) wurden Maispflanzen abgefressen. Parallel fand auch Fraß durch Rehe statt. Zur Minimierung der Fraßschäden wurden Lebendfallen zur Entnahme von Nutria eingesetzt (eine der Fallen wurde vom Feld entwendet). Weitere lokale Schäden sind nicht ausgeschlossen, wurden aber nicht an die BUKEA gemeldet.
Im Jahr 2024 wurden der BUKEA keine weiteren wirtschaftlichen Schäden gemeldet.
Im Jahr 2024 wurden der BUKEA keine wirtschaftlichen Schäden auf bezirklichen Liegenschaften gemeldet.
Im Jahr 2024 wurden der Wasserwirtschaft in Bergedorf und der BUKEA keine wirtschaftlichen Schäden auf städtischen Liegenschaften gemeldet.
Hierzu liegen der BUKEA keine Daten vor.
Über das Meldeportal (www.Neobiota-Nord.de) und direkte Meldung über das Funktionspostfach (invasive-arten@bukea.hamburg) wurden im Jahr 2024 (bis einschließlich November) ca. 150 Einzelmeldungen über Sichtungen abgegeben (inklusive einzelner Doppelmeldungen). Eine Auswertung erfolgt zum Ende des Jagdjahres 2024/25 und wird im Mai 2025 vorliegen.
Der BUKEA liegen keine Meldungen vor.
Für die Jägerschaft sind die Jagdgesetze und die Auslegungshilfe der Obersten Jagdbehörde von 2018 die rechtsverbindlichen Vorgaben für die jagdlichen Maßnahmen.
Es gibt mit einzelnen Jägern, die sich z.B. an die BUKEA oder das Bezirksamt wenden einen Austausch, um ggf. auch Fragen zu den Maßnahmen zu beantworten. Des Weiteren findet zweimal im Jahr die Jagdbeiratssitzung statt, bei der aktuelle Themen, auch die Nutria betreffend, erörtert werden.
Für den Bezirk Bergedorf wurden seit November 2023 aus dem Pilotprojekt 18 Lebendfallen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen Lebendfallen, die eigenständig von den Revieren angeschafft werden und für die eine Erfassung nicht vorgesehen ist. Die Aufstellung und Verwendung erfolgt in Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten.
In den befriedeten Gebieten wurden auch im Jahr 2024 punktuell Nutria entnommen, eine umfassende Auswertung erfolgt am Ende des Jagdjahres.
Aus dem Pilotprojekt wurden seit Juli 2023 bis Oktober 2024 Aufwandsentschädigungen für 3.000 Entnahmen durch das Bezirksamt Bergedorf ausgezahlt.
Die Aufwandsentschädigung wird durch die BUKEAfortgeführt. Bei der Höhe von 7 Euro wurde sich an den Beträgen der an Hamburg anschließenden Landkreise Niedersachsens orientiert.
Der BUKEA ist bekannt, dass dem Bezirksamt Bergedorf ein Angebot eines Stadtjägers für den befriedeten Bereich vorgestellt wurde. Die Details sind der BUKEA nicht bekannt. Aus rechtlichen und Budget-Gründen ist eine Finanzierung von jagdlichen Maßnahmen auf Privatgrundstücken nicht möglich.
Nein. Die Umsetzung einer temporären Aufhebung des Elterntierschutzes wurde geprüft und kann nur im Einvernehmen mit allen beteiligten Behörden erfolgen. Über eine temporäre Aufhebung des Elterntierschutzes kann zurzeit kein Einvernehmen erzielt werden.
Die Naturschutzgebietsverordnungen (NSG-Verordnungen) regeln, in welchem Umfang die Jagd in NSG erlaubt ist. Ist die Jagd gemäß NSG-Verordnung verboten oder eingeschränkt, kann die Jagd auf Nutria genehmigt werden. Als naturschutzfachliche Maßnahme ist die Entnahme von Nutrias mit jagdlichen Methoden aus NSG im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde immer freigestellt.
Ein zusammenfassender Sachstandsbericht ist jährlich im Mai ab 2025 vorgesehen. Dieser Termin ergibt sich vor allem durch das Ende des Jagdjahres zum 31. März und daraus, dass mit der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gutachten erst für das gesamte Jagdjahr 2023/2024 begonnen wurde.
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