Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.08.2021

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.

 

Herr Froh bittet darum, in Zukunft den Regionalausschuss zu Tagesordnungspunkten, wie heute die TOP 3 und 4, die die Vier- und Marschlande betreffen, hinzuzuladen.

 

Frau Jacobsen beantragt die Verschiebung der Beschlussfassung zu Top 4 auf die kommende Sitzung. Die inhaltliche Diskussion zu TOP 4 bedarf keiner Verschiebung.

Ö 2 - 21-0995

Wohnungsbauprogramm des Senats - Bündnis für das Wohnen Information zur neuen Bündnisvereinbarung

Herr Panz und Herr Schneede resümieren die Vorlage und beantworten Verständnisfragen.

 

Frau Lühr fragt, ob der zeitliche Rahmen für die genannte Machbarkeitsstudie mit den ergänzenden Gutachten, die die Zielerreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele sicherstellen soll, bekannt sei.

Darüber hinaus möchte sie wissen, inwieweit die Ergebnisse dieser Studie dann Eingang in Konzeptausschreibungen sowie die dazugehörigen Punkteverteilungen und Gewichtungen finden.

 

Herr Schneede berichtet, dass der konkrete zeitliche Horizont zur Machbarkeitsstudie noch nicht bekannt ist.

Herr Panz führt aus, dass städtische Grundstücke, die für Wohnbauzwecke vergeben werden, seit 2011 nicht mehr nach dem Höchstgebotsverfahren, sondern nach dem Prinzip der Konzeptvergabe vergeben werden. Hierin nehme der Preis ein Gewicht von 30 Prozent (300 Punkte) und das Konzept ein Gewicht von 70 Prozent (700 Punkte) ein. Die Aufteilung der 700 konzeptionellen Punkte erfolgt nach klima- und umweltbezogenen -, städtebaulichen sowie wohnungswirtschaftlichen - und wohnungskonzeptionellen Gesichtspunkten.

Die geplante Machbarkeitsstudie könne sich darauf auswirken. Die gesetzlichen Regelungen geben dabei die Mindeststandards vor. Höherbepunktungen erfolgen nur bei Übertreffen dieser Standards. Letztendlich werde immer einzelprojektbezogen und die Örtlichkeit berücksichtigend bepunktet und bewertet.

 

Frau Jacobsen fragt, ob es richtig sei, dass die Bezirke von dem vereinbarten Rahmen, den das Bündnis für das Wohnen festlege, nicht mehr abweichen könnten, da der Senat ein Verfahren im Konfliktfall an sich ziehen könne.

 

Herrn Panz ist eine entsprechende Regelung nicht bekannt. Es gehen aus dem Bündnis für das Wohnen keine Regelungen hervor, die die Rechte und Pflichten des Verwaltungshandelns der Bezirke verändern.

 

Herr Heilmann stellt fest, dass die Bezirke und Bezirksversammlungen an den Verhandlungen für das Bündnis für das Wohnen, insbesondere deren Zielsetzung, Inhalten und Quantitäten, nicht beteiligt sind. Ziel des Senats sei es, in dem neuen Vertrag mit den Bezirksämtern und Bezirksversammlungen, wie auch 2011 und 2016, die wesentlichen - und die Bezirke betreffenden Absprachen aus dem Bündnis für das Wohnen zu verankern. Es handele sich aus seiner Sicht um eine reine Umsetzungsstrategie.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 3 - 21-0992

"Vertrag für Hamburgs Stadtgrün" Senatsbeschluss vom 22.06.2021 hier: Information zu Inhalten des Vertrages und neuen Verpflichtungen des Bezirksamtes (Die Mitglieder des UA werden nachrichtlich hinzugeladen.)

Herr Stitz trägt zur Vorlage vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Krohn fragt, ob sichergestellt sei, dass Grünflächenkompensationen, die auf Grundlage des vorliegenden Vertrages entstehen, innerhalb der Hamburger Stadtgrenzen erfolgen.

 

Herr Stitz führt aus, dass ein Ausgleich möglichst im unmittelbaren Zusammenhang zu den Bauvorhaben, innerhalb des grünen Netzes und innerhalb von Hamburg erfolgen soll.

 

Frau Petersen-Griem möchte wissen, welche Regelungen außerhalb der grünen Ringe gelten. Sie erfragt ob, bei Bauvorhaben wie beispielsweise den Glasbläserhöfen oder dem Weidensteg nach der neuen Regelung mehr Grünanlagen erstellt hätten werden müssen. Zudem hinterfragt sie, wann man davon ausgehe, dass ein Bauvorhaben nahe genug an einem Park liege und wie bemessen werde, für wie viele Personen eine Parkfläche genüge.

 

Herr Stitz führt aus, dass im Rahmen der Bauleitplanung auch die Freiraumbedarfsanalyse der Fachbehörde und entsprechende Richtgrößen zur Beurteilung herangezogen werden. Dabei kommt es auf die städtische Lage, die Situation und die beabsichtigte Neubaukonzeption an. Hinsichtlich der Lage und Entfernung zu Parkanlagen wird berücksichtigt, welche Ausstattung diese haben, welchen Nutzungsgrad und welche Entfernung / Erreichbarkeit. Dies fließt in die jeweils planbezogene Abwägung ein. Er ergänzt, dass sich die Verwaltung intensiv darum bemühe, die öffentliche Freiraumausstattung um den Schleusengraben weiterhin zu verbessern.

 

Herr Panz fügt hinzu, dass sich das Vertragswerk hauptsächlich auf den Schutz des vorhandenen Grüns ausrichte und die Grünflächen in bestimmten Gebieten gestärkt und erweitert werden sollen. Der Vertrag regelt mögliche Kompensationsmaßnahmen bei Neubauvorhaben im zweiten Aspekt.

 

Frau Lühr fragt, ob man sich bei einer zulässigen kleinflächigen Bebauung innerhalb des zweiten grünen Rings an der Erheblichkeitsschwelle von 250m2 orientieren könne.

 

Herr Sitz verneint dies. Was im Einzelfall als kleinflächig gelte, werde individuell gemäß der örtlichen Lage und der Umgebungsbebauung geprüft und bewertet.

 

Frau Lühr erkundigt sich, ob eine Straßenanbindung durch die Moorfleeter Wanne, zwischen dem Moorfleeter Deich und der Andreas-Meyer-Straße, noch als kleinflächig zu bewerten wäre.

 

Herr Stitz erläutert, dass dies individuell zu prüfen wäre. Einer groben Einschätzung nach, könnte das Vorhaben Kompensationsbedarfe auslösen. Eine Analyse, was in diesem Gebiet als kleinflächig gelte, ist noch nicht erfolgt, da es zurzeit keine konkreten Planungen in diesem Bereich gibt.

 

Frau Jacobsen stellt fest, dass die meisten Grünflächen (bspw. Unterbillwerder, Allermöher Wiesen), die der neue Vertrag im Bezirk Bergedorf überplane, bereits anderweitig naturschutzrechtlich überplant waren. Sie fragt, ob der vorliegende Vertrag über das Stadtgrün nun die vorangegangenen Verträge (bspw. „Naturschutzgroßprojekt Natürlich Hamburg!“) aufhebe.

Darüber hinaus möchte sie wissen, warum der östliche Planbereich an der A1 ende und nicht am Unteren Landweg und somit die Kiesteiche und Biotope an den Kleingärten und der Funkanlage nicht miteingeschlossen werden.

 

Herr Stitz führt aus, dass der angefragte Bereich nicht Teil der Schutzgebietskulisse sei. Herr Panz ergänzt, dass dieses Gebiet dann nicht „schutzlos“ sei, sondern sich lediglich aus dem vorliegenden Vertrag kein Schutzgebietscharakter ergebe. Schutzmaßnahmen, die sich aus anderen Regelungen, wie dem Bebauungsplan oder dem Arten- und Biotopschutz ergeben, werden dadurch nicht berührt.

 

Zum Thema der doppelten Überplanung sichert Herr Sitz Antwort zu Protokoll zu.

 

Protokollnotiz: Das Naturschutzgroßprojekt macht verschiedene Maßnahmenvorschläge für ausgewählte öffentliche Grünanlagen und ausgewählte Naturschutzgebiete mit dem Ziel mehr Naturnähe in die Grünanlagen und mehr Möglichkeiten zum Naturerleben für den Menschen in die Naturschutzgebiete zu bringen. Nur für bestimmte in den gesamtstädtischen Pflege- und Entwicklungsplan aufgenommene Maßnahmen wird eine entsprechende Finanzierung durch das Naturschutzgroßprojekt zur Verfügung gestellt. D.h. es wird Maßnahmenvorschläge geben, die konkret durch das Naturschutzgroßprojekt finanziert werden. Sofern dies nicht der Fall ist und die Maßnahmenvorschläge auch sonstigen Kompensationsansprüchen von „Hamburgs Grün erhalten“ genügen, sind diese durchaus als potentielle Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von „Hamburgs Grün erhalten“ in Betracht zu ziehen.

 

Herr Heilmann stellt fest, dass die Flächen von Oberbillwerder im vorliegenden Vertrag nicht geschützt werden und fragt, ob ein entsprechender Ausgleich vereinbart wurde bzw. dies geplant sei.

Weiterhin möchte er wissen, ob es richtig ist, dass in Zukunft bei jedem Projekt oder Planverfahren eine andere Qualitätsanforderung an öffentliche Freiräume und zu erhaltende Grünflächen zu stellen ist.

 

Herr Panz erinnert daran, dass der Flächennutzungsplan in Oberbillwerder Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und Gewerbeflächen vorsieht. Das Bebauungsplanverfahren wurde mit einer öffentlichen Plandiskussion unter Berücksichtigung von Kompensationsthemen durchgeführt. Wie bereits oben ausgeführt, werden auch die Flächen von Oberbillwerder zwar nicht im Vertrag für Hamburgs Stadtgrün aufgeführt, jedoch an anderer Stelle u.a. naturschutzrechtlich geregelt.

Zur zweiten Frage führt er aus, dass man den Vertrag für Hamburgs Stadtgrün als neue Würdigung und weitere Gewichtung der ökologischen Planung im Rahmen der Bauleitplanung werten könne.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4 - 21-0993

"Vertrag für Hamburgs Stadtgrün" - Senatsbeschluss vom 22.06.2021 hier: Beschluss zur Erarbeitung des Landschaftsentwicklungsplans Billwerder/Allermöhe (LEPL) (Die Mitglieder des UA werden nachrichtlich hinzugeladen.)

Herr Stitz trägt zur Vorlage vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen klimatischen Ereignisse und den Überschwemmungen in Süddeutschland, hinterfragt Herr Heilmann die vorrangige Zielstellung der Naherholung bei der Erarbeitung des Landschaftsentwicklungsplans (LEPL). Aus seiner Sicht müsse ein LEPL auch die Bedeutung großer Naturräume für die Klimaentwicklung insgesamt und den Erhalt der Kulturlandschaft der Vier- und Marschlanden berücksichtigen. Er fragt, ob es möglich ist, die Inhalte des vorgestellten LEPL über die Naherholungswerte hinaus zu definieren.

 

Herr Panz verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage, wonach der LEPL - ein mit den Fachbehörden abgestimmtes Instrument zum Schutz und zur Entwicklung der wertvollen Kultur- und Naherholungslandschaft der Vier- und Marschlande mit dem Schwerpunkt Erholungsnutzung - sein soll. Es gehe heute um die Vorstellung einer beabsichtigten Beauftragung einer Untersuchung, die die Erstellung eines LEPL zum Ziel habe. Herr Stitz ergänzt, dass das vorliegende Konzept andere bestehende Pläne, wie bspw. das Landschaftsprogramm oder Überschwemmungskonzepte, nicht ersetzen, sondern ergänzen soll.

 

Herr Froh fragt, wer seitens der Verwaltung die Aufstellung eines LEPL initiiert habe. Außerdem möchte er wissen, warum die Politik nicht bereits im Vorfeld am Prozess beteiligt wurde und wie die zukünftige Beteiligung der Politik aussehen soll. Er verweist zudem auf mehrere Workshopverfahren und Konzepte, wie beispielsweise die Workshops zum Mittleren Landweg oder dem Eichbaumsee, zu denen er wissen möchte, wie diese in den LEPL eingebunden werden.

 

Herr Panz stellt fest, dass die Einbindung der Politik zu diesem frühen Zeitpunkt stattfinde. Es handele sich um die Vorklärung im Vorfeld einer beabsichtigten Ausschreibung einer Planungsleistung mit dem Zielprodukt LEPL. Der „Auftrag“ zum LEPL stammt von Seiten des Senats. Er verweist auf die Petita I.4 und I.5 der Vorlage. Der Vorschlag für den Planungsraum stammt aus der Bezirksverwaltung. Die Vorlage zeigt in der Anlage den beabsichtigten Untersuchungsraum für die Erarbeitung des LEPL Billwerder/ Allermöhe. Er betont, dass bestehende Konzepte und Verabredungen in diesem Sinn berücksichtigt werden.

 

Herr Stitz unterstreicht, dass in den erwähnten Konzepten Vorschläge erarbeitet wurden, die weiterhin Berücksichtigung finden, deren Umsetzung und Finanzierbarkeit jedoch im Einzelfall bewertet werden müsse. Herr Panz ergänzt, dass der LEPL als agierendes - und nicht als reagierendes Instrument zu verstehen sei.

 

Frau Lühr fragt, ob die Finanzierung der Ausarbeitung und Umsetzung des LEPL gesichert sei.

 

Herr Stitz bestätigt dies. Die Finanzierung wird durch die BUKEA sichergestellt.

 

Herr Krohn fragt, ob der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün für den vorliegenden LEPL bedeute, dass vermehrt aufgeforstet werde.

 

Herr Stitz führt aus, dass das Leitbild für die Vier- und Marschlande keine Gehölzlandschaft ist. Baumpflanzungen werden straßen- und wegebegleitend und im Einklang mit weiteren Naturschutzbedarfen durchgeführt.

 

Herr Froh bittet um Vertagung des Beschlusses zur vorliegenden Drucksache auf die kommende Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.

 

Frau Jacobsen und Herr Heilmann schließen sich dem Antrag an. Frau Jacobsen bittet zudem darum, den Regionalausschuss zu diesem TOP hinzuzuladen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einvernehmlich die Vertagung auf die kommende Sitzung.

Ö 5

Mitteilung der Verwaltung

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 6

Verschiedenes

Herr Froh erkundigt sich zum weiteren Vorgehen zur Stadtwerkstatt Moorfleet.

 

Herr Schneede berichtet, dass aufgrund des Wunsches der Gremienvertreter eine Präsenzveranstaltung durchzuführen und der dem entgegenstehenden aktuellen pandemischen Lage, hierzu noch keine Aussage getroffen werden kann.

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.06.2021

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung vom 02.06.2021 wird einvernehmlich ohne Änderungen genehmigt.