Wohnungsbauprogramm des Senats - Bündnis für das Wohnen Information zur neuen Bündnisvereinbarung
Am 23. Juni 2021 haben die Bündnispartner aus Senat, Wohnungswirtschaft und Bezirken die Vereinbarung für die laufende 22. Legislaturperiode unterzeichnet. Der Bündnistext wird hiermit dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Die folgenden Ausführungen stellen eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte der Vereinbarung dar (Quelle: BSW).
Zielsetzung und Inhalt des neuen Bündnistextes
Zentrales Ziel des Bündnisses ist es auch in seiner dritten Auflage, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Die seit Ihrer Einführung 2016 immer erreichte Zielmarke von jährlich 10.000 neu genehmigten Wohnungen hat deshalb auch künftig Bestand.
Mit dem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ setzt Hamburg seit 2011 deutschlandweit neue Maßstäbe in der Landesförderung des Wohnungsneubaus: Die Vereinbarung zwischen Senat, Verbänden der Wohnungswirtschaft und der SAGA unter Beteiligung der Mietervereine beinhaltet konkrete Maßnahmen und Zielsetzungen für eine aktive und sozialverträgliche Weiterentwicklung des Hamburger Wohnungsmarktes. Die Neubauaktivitäten in Hamburg konnten seither deutlich erhöht und die Zielzahlen regelmäßig übertroffen werden.
Diese erfolgreiche kooperative Wohnungspolitik wurde mit einer Vereinbarung für die 20. Legislaturperiode 2011 begonnen und in der 21. Legislaturperiode (2015-2020) sowie in der 22. Legislaturperiode (2020-2025) fortgesetzt.
Die Bündnisvereinbarung (s. Anhang) beinhaltet aktualisierte konkrete Ziele und Maßnahmen, um die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung in Hamburg aktiv weiterzuentwickeln. Daher hat sich das Bündnis für das Wohnen in Hamburg auf folgende Ziele verständigt:
10.000 neue Wohnungen pro Jahr
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die wohnungswirtschaftlichen Verbände ist das Kernziel dieses Bündnisses, Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten jährlich zu sichern. So soll Hamburg weiterhin eine soziale Metropole für alle mit hoher Lebensqualität und ausgewogenen Nachbarschaften bleiben.
Senat und Bezirke haben dafür die Voraussetzungen geschaffen, u.a. durch straffe Genehmigungsverfahren, Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen und eine weitere Erhöhung der Hamburger Wohnraumförderung. Die Verfahren der Bauleitplanung und die Baugenehmigungsverfahren werden mit einem umfassenden Prozess der Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt.
Mehr öffentlich geförderter Wohnungsneubau
Im geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung hat Hamburg seine Anstrengungen seit 2011 verstärkt und die entsprechenden Förderprogramme zunächst von 1.200 auf 2.000 Wohnungen im Jahr aufgestockt. In der 21. Legislatur wurden die Fördermittel nochmals erhöht, so dass die Förderung von mindestens 3.000 Neubauwohnungen ermöglicht wurde.
In der 22. Legislatur will der Senat die Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen weiter steigern und dabei schrittweise auf 4.000 Sozial- und „Hamburg-Wohnungen pro Jahr kommen. Hamburg-Wohnungen sind im Rahmen von Konzeptvergaben für städtische Grundstücke vorgesehen.
Der Drittelmix bei den einzelnen Wohnungsbauprojekten ab 30 Wohneinheiten – ein Drittel öffentlich geförderter Mietwohnungsbau, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau, ein Drittel Eigentumswohnungsbau – ist im Sinne der Mieterinnen und Mieter und im Sinne der nachhaltigen Quartiersentwicklung mit guter sozialer Durchmischung und stabilen Nachbarschaften ein wichtiger Grundsatz, der sich als Zielmarke zur Orientierung bewährt hat. Daher halten die Bündnispartner an ihm fest.
In bestimmten zentralen und nachgefragten Lagen wird mehr bezahlbarer Wohnraum, zum Teil bis zu 50 % sozialer Wohnungsbau benötigt. 35 % des Wohnungsneubaus eines Bauvorhabens auf privaten Flächen wird bei der Schaffung von neuem Planrecht oder bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten bei Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau errichtet.
Für die geförderten Wohnungen wurden ab 2021 die Mietpreis- und Belegungsbindungen auf 30 Jahre festgelegt, um so noch langfristiger günstige Mieten zu sichern.
Gemeinwohlorientierte Boden- und Liegenschaftspolitik
Eine gemeinwohlorientierte Boden- und Liegenschaftspolitik ist ein wichtiges Instrument einer sozialen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung. Die Stadt wird gezielt Grundstücke ankaufen und neu entwickeln. Auch die bereits im städtischen Eigentum befindlichen Flächen und Grundstücke sollen im Interesse des Allgemeinwohls und der Ziele der Stadtentwicklung genutzt werden. Ferner wird die Stadt ihre Vorkaufsrechte konsequent ausüben. Sanierungsverfahren (§ 136 Baugesetzbuch) oder städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 Baugesetzbuch) sollten rechtzeitig vorbereitet und erlassen werden, um mit „vorbereitenden Untersuchungen“ und „Veränderungssperren“ Bodenspekulation zu verhindern.
Die Vergabe von Grundstücken soll künftig wesentlich stärker im Erbbaurecht erfolgen. Je größer eine Fläche ist, je zentraler sie liegt und je stärker sie mit vorhandenem städtischem Besitz verknüpft ist, desto eher wird für sie ein Erbbaurecht bestellt werden.
Die FHH wird zudem regelmäßig prüfen, ob weitere Soziale Erhaltungsverordnungen zum Schutz bestehender Quartiere und des sozialen Gleichgewichts der Stadt erlassen werden.
Klimaschutz und Energieeffizienz
Die Bündnispartner fühlen sich gemeinsam den Klimazielen auf den verschiedenen Ebenen und den im Klimaplan festgelegten Maßnahmen verpflichtet. Sie werden die erforderlichen Umsetzungsschritte auf den Weg bringen, um die Klimaziele fristgerecht zu erreichen. Im Rahmen der Erreichung der Ziele werden sie - entsprechend der Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes - gleichrangig das Prinzip der Sozialverträglichkeit und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Technologieoffenheit berücksichtigen.
Um die Klimaschutzziele zu erfüllen, sind im Sektor PHH (Private Haushalte) über den Transformationspfad Wärmewende inkl. Gebäudeeffizienz mehrere Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen. Dazu müssen vor allem die Energieeffizienz erhöht und eine klimafreundliche, nachhaltige Energieversorgung (Strom und Wärme) implementiert werden – zunehmend ist dabei auch die sogenannte graue Energie in den Blick zu nehmen.
Um detaillierter festlegen zu können, auf welchem Weg die Zielerreichung sichergestellt werden kann, lässt der Senat derzeit eine umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie sowie ergänzende Gutachten erstellen. Mit diesen Studien werden die notwendigen Maßnahmen zur Energieversorgung und Energieeffizienz von Wohngebäuden, zur energetischen Quartiersentwicklung im Bereich der Wohngebäude sowie die Folgen für die Wohnkosten erarbeitet.
Wohnraum für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Gemeinsames Ziel des Hamburger Senats und der Wohnungsverbände ist eine nachfrage- und bedarfsgerechte Wohnraumversorgung für alle Hamburger Haushalte. Besonderes Augenmerk verdienen dabei Menschen mit einem erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt, die daher von den zuständigen Bezirksämtern als vordringlich wohnungssuchend anerkannt worden sind.
Zentrale Ansatzpunkte sind die Neuschaffung von Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende insbesondere durch die Förderung von WA-gebundenen Neubauwohnungen und den Ankauf von Belegungsbindungen sowie weitere Erleichterungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte beim Zugang in den Bestand.
Der Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen eines Bauprojekts ab 30 Wohneinheiten auf privaten Flächen beinhaltet bei Befreiungen und bei der Schaffung neuen Planrechts auch einen Anteil an Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, wobei der seitens der FHH geforderte Anteil bei höchstens 30 % der geförderten Wohneinheiten und 10 % des Gesamtbauvorhabens liegt.
Die FHH stellt außerdem städtische Flächen im Wege von Konzeptausschreibungen und Direktvergaben bereit, auf denen sie einen Anteil von WA-Bindungen zwischen 10 und 100 %, fordern kann. Von mindestens 35 % geförderten Wohnungen sollen mindestens 30 % WA-Bindungen erhalten.
Erhalt von Backsteinfassaden
Ein weiteres wichtiges Ziel des Bündnisses ist der Erhalt der Backsteinstadt Hamburg im Zusammenhang mit der notwendigen sozialverträglichen energetischen Modernisierung von Altbauten und deren Fassaden. Die stadtbildprägenden Backsteinfassaden will der Senat bei Sanierungen und Neubauten schützen.
Die FHH wird im Rahmen ihrer IFB-Förderprogramme für energetische und umfassende Modernisierungen von Mietwohnungen die Zuschüsse auch künftig auf einem Niveau anbieten, das einen Anreiz zum Erhalt der Backsteinfassaden leistet. Als weiterer Anreiz zur Förderung von Backsteinfassaden wurde zuletzt die Bezuschussung von Neubaufassaden mit Vollsteinen eingeführt, die weitergeführt werden soll.
Die Bündnispartner
Unter partnerschaftlicher Beratung des Mietervereins zu Hamburg von 1890 r.V. und „Mieter helfen Mietern“ Hamburger Mieterverein e.V.
Hinweis des Bezirksamtes: die Bündnisvereinbarung ist im Zusammenhang mit der Neuauflage des Vertrags für Hamburg zu sehen, der die Bezirksämter in Kürze zur Abstimmung erreichen soll und entsprechend in die politischen Gremien eingebracht wird.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die neue Vereinbarung des Bündnisses für das Wohnen zur Kenntnis.
Vereinbarung Bündnis für das Wohnen 22. Legislaturperiode