"Vertrag für Hamburgs Stadtgrün" - Senatsbeschluss vom 22.06.2021 hier: Beschluss zur Erarbeitung des Landschaftsentwicklungsplans Billwerder/Allermöhe (LEPL)
Letzte Beratung: 01.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Mit dem ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ haben sich die Bezirksämter zum Erhalt der Grünanlagen/Parks, Landschaftsachsen, gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen und des 2. Grünen Rings verpflichtet. Die dem Vertrag zu Grunde liegende Schutzkulisse befindet sich im Bezirk Bergedorf überwiegend im 2. Grünen Ring, der im Norden über die Boberger Niederung (Billwerder) bis zum Wasserpark Dove-Elbe (Allermöhe) im Süden verläuft, und daran anschließend in Richtung Hamburg-Mitte. Der Vertrag fordert diese konkrete grüne Flächenkulisse vor Eingriffen durch Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen zu schützen und als wichtige grüne Infrastruktur der Stadt weiter zu entwickeln.
Da durch die weitere Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung jedoch mit kompensationspflichtigen, unvermeidbaren Eingriffen in diese neue Schutzkulisse zu rechnen ist, müssen geeignete Kompensationsflächen für die qualitative Erholungs- und Freizeitnutzung akquiriert, vorgehalten und bedarfsgerecht entwickelt werden.
Die fehlende Verfügbarkeit von Flächen, welche den Kompensationsbedarfen von ‚Hamburgs Grün erhalten‘ dienen können, stellt dabei eine erhebliche Herausforderung dar. Die Kompensationsflächen sollen innerhalb des 2. Grünen Rings bzw. in engem räumlichen Zusammenhang damit liegen. Es gibt dort aber keine ungenutzten Flächen, sondern diese dienen großflächig insbesondere Naturschutzzwecken (Naturschutzgebiete, Ausgleichsmaßnahmen), baulichen Nutzungen (u.a. Gewerbegebiet Allermöhe) und der Landwirtschaft. Die Erholungs- und Freizeitnutzung ist mindestens schwer vereinbar mit diesen Nutzungen. Durch neue Baugebiete in Bergedorf außerhalb der neuen Schutzkulisse „Hamburgs Grün erhalten“ wächst der Nutzungsdruck auf vorhandene Landschafts- und Grünräume sowie siedlungsnahe Erholungsanlagen enorm und macht daher bereits im Bestand u.a. die Besucherlenkung und den Schutz sensibler Naturschutzflächen erforderlich.
Weiteres Vorgehen: Erarbeitung Landschaftsentwicklungsplan Billwerder/Allermöhe (LEPL)
Um die Anforderungen des Vertrags, insbesondere das Petitum Nr. I.4 ‚Freihaltung Grünes Netz und Kompensationspflichten‘ sowie Petitum Nr. I.5 ‚Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen‘ der Drucksache 21/16980 auf Bezirksebene umzusetzen, wird die Erarbeitung des Landschaftsentwicklungsplan Billwerder/Allermöhe (vorläufiger Untersuchungsraum s. Anlage) als erster Schritt vorgeschlagen. Der Landschaftsentwicklungsplan soll dazu frühzeitig einen Flächenpool und Maßnahmenvorschläge zur Deckung des Kompensationsbedarfs für zukünftige Eingriffe in die Schutzkulisse „Hamburgs Grün erhalten“ erarbeiten. Auf diese Weise muss nicht für kompensationspflichtige B-Plan- und Baugenehmigungsverfahren gesondert nach geeigneten Kompensationsflächen und -maßnahmen im oder in der Nähe des 2. Grünen Rings gesucht werden. Vielmehr soll der LEPL gebündelt Flächen und Maßnahmen im Teilraum Billwerder/Allermöhe darstellen. Im Ergebnis sollen Eingriffe in oder in räumlicher Nähe zur Schutzkulisse kompensiert werden, indem quantitativ und qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächen für die Erholungs- und Freizeitnutzung der Öffentlichkeit entwickelt und bereitgestellt werden.
Mit dem Landschaftsentwicklungsplan Billwerder/Allermöhe im räumlichen Kontext zur Schutzkulisse „Hamburgs Grün erhalten“ im Bezirk Bergedorf soll ein auf breiter fachlicher Basis abgestimmtes Steuerungsinstrument zur Landschaftsentwicklung mit dem Schwerpunkt Erholung geschaffen werden.
In Bergedorf vollziehen sich planerisch gesteuerte Veränderungen: bspw. durch Siedlungsentwicklung verbunden mit dem Zuzug weiterer Bürgerinnen und Bürger, durch Infrastruktur- und Wirtschaftsprojekte, durch die Landwirtschaft und Auflassung von gartenbaulichen Flächen oder durch die Hamburg-weite Akquise naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen. Vor diesem Hintergrund soll der Landschaftsentwicklungsplan ein mit den Fachbehörden abgestimmtes (zunächst teilräumliches) Instrument zum Schutz und zur Entwicklung der wertvollen Kultur- und Naherholungslandschaft der Vier- und Marschlande mit dem Schwerpunkt Erholungsnutzung werden. Obwohl hier der Schwerpunkt auf die Erholungsfunktion gelegt wird, sollen weitere Nutzungsansprüche angemessen Berücksichtigung finden.
Zusammen gefasst verfolgt der LEPL folgende Schwerpunkte:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Bezirksamtsleitung mit der Erarbeitung eines Landschaftsentwicklungsplan Billwerder/Allermöhe (LEPL) zur Steuerung der Freiraum- und Landschaftsentwicklung im Zusammenhang mit der Schutzkulisse „Hamburgs Grün erhalten“ insbesondere zur Umsetzung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün.
Das Ergebnis soll dem Stadtentwicklungsausschuss zur erneuten Befassung vorgelegt werden.
Vorläufige Gebietskulisse des geplanten Landschaftsentwicklungsplans Billwerder/Allermöhe
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