Herr Panz beantragt die Verlegung des TOP 11 des nichtöffentlichen Teils auf eine spätere Sitzung, da sich hierzu der Sachstand kurzfristig geändert habe.
Herr Noetzel beantragt die Beratung der TOP 9 und 10 im öffentlichen Teil, da diese bereits öffentlich, beispielweise in der Presse, diskutiert werden und nicht geheim seien.
Herr Jarchow lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 8 Gegenstimmen (SPD, Grüne, FDP) und 7 Zustimmungen (CDU, LINKE, AfD) abgelehnt.
Die Tagesordnung wird in der geänderten Form (ohne TOP 11) einvernehmlich beschlossen.
Die Beratung zu vorliegendem TOP erfolgte in der Sitzung vom 11.08.2021. Die Beschlussfassung wurde auf die heutige Sitzung verschoben. Es findet keine weitere Erörterung statt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Herr Panz trägt zur Vorlage vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Froh befürwortet ausdrücklich den Neubau des Recycling- und Betriebshofes am Standort Randersweide und erinnert an einen entsprechenden Antrag der CDU aus dem Jahr 2017.
Herr Krohn möchte wissen, ob im angrenzenden Gebiet zum geplanten Recyclinghof bereits das Hochwasserschutzgebiet beginne und daraus eine Gefährdung für die Entwicklung des Recyclinghofes entstehe.
Herr Panz bestätigt die Lage in der Nähe der Hochwasserschutzanlage. Er führt aus, dass die Planungen in Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums erfolgt sind. Mit der Stadtreinigung wurden deichseitige Abdichtungsmaßnehmen gegen eine Gefährdung des Gewässers vereinbart. Gemäß dieser Vorabstimmungen stehe der Errichtung des Recyclinghofes an dieser Stelle nichts entgegen. Detaillierte Planung und Prüfung sind den Genehmigungsverfahren vorbehalten, die SRHH beabsichtigt, zeitnah zu beantragen.
Herr Kühl befürwortet die Planungen und fragt, ob die Zuwegung zum geplanten Recyclinghof für Fahrräder und Lastenräder ermöglicht werde. Zudem möchte er wissen, was mit dem aktuellen Standort des Recyclinghofes passiere.
Herr Panz führt aus, dass die Zufahrtsstraße nach ihm bekannten Aussagen der SRHH so geplant werde, dass neben den PKW auch Fahrräder, Lastenräder und Fußgänger Zugang finden. Er erklärt, dass die Flächen des aktuellen Recyclinghofes zum Fachamt Management des öffentlichen Raums bzw. dem Bezirksamt Bergedorf gehören. Es liegen noch keine konkreten Planungen vor. SRHH habe in vorausgehendem Abstimmungstermin die vollständige Standortaufgabe am heutigen Standort von Betriebs- sowie Recyclinghof angekündigt, sobald der neue kombinierte Standort in Betrieb genommen sei.
Herr Noetzel verweist auf das Petitum, das aus seiner Sicht die Verwaltung unsinnigerweise beauftrage, den beauftragten Auftrag fortzuführen. Er beantragt die Abänderung des Petitums in: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Neubauplanungen der Stadtreinigung Hamburg am Standort Randersweide-Süd zur Kenntnis.
Herr Jarchow lässt über den Änderungsantrag zum Petitum abstimmen. Der Änderungsantrag wird mit 10 Gegenstimmen (SPD, Grüne, FDP), 4 Zustimmungen (CDU) und 1 Enthaltung (LINKE) abgelehnt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Herr Rode erläutert den Sachstand sowie den Zeit- und Ablaufplan der Problem- und Potenzialanalyse Zentrum Bergedorf gemäß Vorlage.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wittmann trägt vor, dass die Verwaltung in der kommenden Sitzung am 29.09.2021 beabsichtige, das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Bergedorf 122 vorzustellen.
Er berichtet zudem, dass für das geplante Hospiz im Park nun ein hochbaulicher Entwurf vorliege. Der Vorhabenträger, die Infinitas-Kay Stiftung, beabsichtige eine Beteiligung der direkten Nachbarschaft zum Architekturentwurf. Diese soll als Videokonferenz am 30.9.2021 ab 18 Uhr stattfinden. Den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschuss soll Gelegenheit gegeben werden, an dem Dialog zuhörend teilzunehmen.
Herr Jarchow weist auf eine Terminkollision dieser Veranstaltung mit einer Veranstaltung zu Oberwillwerder hin und bittet Herrn Wittmann, die Möglichkeit einer Verschiebung anzufragen.
Herr Emrich fragt, ob es richtig sei, dass zwischen dem Verein für das Begegnungszentrum im Park und der Infinitas-Kay Stiftung eine Einigung bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Fläche gefunden wurde.
Herr Wittmann sichert Antwort zu Protokoll zu.
Protokollnotiz: Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Informationen vor. Darauf hinzuweisen sei, dass die unterschiedlichen Nutzungsansprüche im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geklärt werden und im Bebauungsplan eine eigentumsrechtliche Zuordnung von Flächen mangels Rechtsgrundlage nicht festgesetzt werden kann.
Es werden keine Themen vorgebracht.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 11.08.2021 wird einvernehmlich ohne Änderungen genehmigt.