Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Sport und Bildung vom 08.11.2021

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.

 

Ö 2 - 21-0871.01

Veränderte KESS-Faktoren (Sozialindex) (Rererierende der BSB wurden eingeladen.)

Herr Gruber fragt, inwieweit die Bergedorfer Schulen zusätzliches Personal bekommen und wie viel Prozent vom Lehrerkollegium das jeweils sein werden. Zudem möchte er wissen, wie viele Stellen die Schulbehörde für die Schulbüros in diesem und im nächsten Jahr zur Verfügung stellt. Schließlich bittet er um Mitteilung, wie viele der Lernferienkurse durch ausgebildete Lehrkräfte durchgeführt wurden.

 

Herr Heinrichs erklärt, dass die Zusammensetzung des zusätzlichen Personals von den Schulen abhängig und unterschiedlich ist. Es kann sich um Neueinstellungen handeln, aber auch um Versetzungen der Lehrkräfte durch einen Ressourcenabbau in Schulen mit hohem Sozialindex. Die Einstellung der neuen Lehrkräfte wird eigenverantwortlich durch die Schulen durchgeführt, weshalb keine Zahl bezüglich der Neueinstellungen genannt werden kann. Herr Möller ergänzt, dass die Tabelle die Zuweisungen zum 01.02.2021 darstellt und die Veränderungen durch den Sozialindex zum 01.08.2021 zeigt. Somit gibt es Neueinstellungen ab dem 01.08.2021 und ab dem nächsten Jahr, wenn sich die Grundversorgung ändert. 

 

Herr Heinrichs weist darauf hin, dass diese konkreten Fragen vorab eingereicht werden sollten.

 

Herr Gruber bittet Herrn Heinrichs um Beantwortung der gestellten Fragen zur nächsten Sitzung. Die Vorsitzende informiert darüber, dass diesbezüglich eine neue Referentenanfrage über die Fraktionen im Hauptausschuss angemeldet werden muss.

 

Herr Gruber fragt, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die Schulen in sozialen Brennpunkten und ungünstigen Sozialfaktoren zu unterstützen. Herr Heinrichs erläutert, dass es abgesehen von der sozialindexbasierten Zusatzversorgung die in der Stellungnahme der BSB genannten, unterstützende Programme gibt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kubat bezüglich des Vergleiches von Bergedorf zu anderen Bezirken, verweist Herr Möller auf zwei Übersichten, welche sich im Anhang dieser Niederschrift befinden.

 

Auf die Frage von Herrn Gruber, ob niedrige Sozialindizes in Schulen von Neubaugebieten typisch sind, antwortet Herr Heinrichs, dass diese von der Sozialstruktur des jeweiligen Gebiets abhängig sind. Beispielsweise wird die Struktur in bestimmten traditionellen Arbeiterwohngebieten der in einigen Neubaugebieten ähneln.

 

Frau Al-Keilani weist darauf hin, dass es in den Bezirken unterschiedliche Problemlagen gibt. Sie fragt, inwieweit bestimmte Zielsetzungen, wie zum Beispiel eine stadtübergreifende Angleichung der KESS-Faktoren, eine Rolle spielen. Herr Heinrichs verneint dies und erklärt, dass die Bedarfe für die Ressourcenzuweisungen lediglich aus der Erhebung der Sozialindexe resultieren.

 

Herr Gruberchte wissen, ob sinkende Sozialindexe speziell ein Problem in Bergedorf sind oder ob es sich hier um ein stadtweites Phänomen handelt. Herr Möller erläutert, dass der Sozialindex kein absoluter Wert ist. Ein schlechterer Wert bedeutet nicht, dass sich die Lage an einer Schule verschlechtert hat, sondern dass die betroffenen Schulen im Vergleich zu anderen schlechter abgeschnitten haben. Herr Puhle ergänzt, dass nur Schulen untereinander verglichen werden können, nicht aber die addierten KESS-Faktoren der einzelnen Bezirke.

 

Herr Gruber nimmt Bezug auf den Bildungsbericht 2020 und fragt nach präventiven pädagogischen Möglichkeiten, sinkende Sozialindizes gegenzusteuern. Herr Heinrichs erläutert, dass jährlich zwei Qualitätsentwicklungsgespräche an den Schulen durchgeführt werden. Dabei geht es um die Steigerung des Unterrichtserfolges. Je nach Situation der Schule ergeben sich unterschiedlichen Agenden, wie z. B. Sprachförderung, Kernfachförderung oder andere inhaltliche Modelle, mit dem Ziel, Lernerfolge und das Leistungsniveau zu heben. Die Schulen werden gegebenenfalls durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt.

 

Ö 3 - 21-1067

Schulhof der Schule Ernst-Henning-Straße wieder öffnen (Referierende der BSB wurden eingeladen.)

Herr Hoffmann weist darauf hin, dass sich der Schulleiter gezwungen sah, die Schließung des Schulhofes am Wochenende und in den Abendstunden zu veranlassen, da es hier zu Fällen von Vandalismus kam. Es gab dabei durchaus sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Es wurden beispielsweise Schrauben von Spielgeräten gelöst und Scherben im Sand unterhalb der Geräte vergraben. Dennoch ist der Schulhof nach wie vor montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet.

 

Herr Gruber regt an, mit dem Schulleiter hinsichtlich der Öffnung des Schulhofes nach Kompromissen zu suchen. So könnte der Hof am Wochenende zumindest vormittags zugänglich gemacht werden. Herr Hoffmann weist drauf hin, dass bereits Gespräche mit dem Schulleiter stattfanden, aber noch keine weiteren Schritte terminiert sind. Herr Heinrichs ist zuversichtlich, dass es sich bei der derzeitigen Situation um keine endgültige Entscheidung handelt.

 

Frau Kohls sieht einen Bedarf an alternativen Aufenthaltsräume für Jugendliche. Herr Trute verweist auf entsprechende Angebote im näheren Umkreis, wie die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit an der Wentorfer Straße und den Jugendtreff im Suhlrohrquartier.

 

Herr Gruber bekräftigt erneut, dass vor Ort besonders die Eltern von Schülern der 5. und 6. Klasse auf eine Zugänglichkeit des Schulhofes am Wochenende drängen. Er bittet die Verwaltung, weiterhin im Gespräch mit dem Schulleiter auf dessen probeweise Öffnung hinzuwirken.

 

Ö 4 - 21-1068

Revitalisierung des Sportplatzes am Ladenbeker Furtweg - ergänzte Fassung (Verfasserin: CDU-Fraktion Verfasserin 2: Fraktion DIE LINKE)

Herr Woller bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur nächsten Sitzung und alternativ um die Einladung von Vertretern des RISE-Gebietes, des Sportmanagements und des Vorsitzenden der ARGE Bergedorf-West.

 

Herr Trute weist darauf hin, dass der Antrag von der BV ohne Beschlussfassung zur Diskussion in den Fachausschuss überwiesen wurde. Die Verwaltung beantwortet Anfragen aber erst, nachdem ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

 

Frau Gündüz fragt, wie viele Anwohner im Rahmen des Entwicklungsdialogs im RISE-Prozesses zum Thema Sportplatz befragt wurden und welche Wünsche geäußert wurden.

 

Herr Trute führt an, dass das betreffende Gutachten zu sozialen Infrastruktur vor geraumer Zeit erstellt wurde. Er kündigt in Folge dessen eine Antwort zu Protokoll an.

 

Protokollnotiz:

 

Bei der Analyse der Angebote und Bedarfe wurden Angehörige verschiedener Zielgruppen einbezogen. Dafür wurden vor Ort im Rahmen von Veranstaltungen mit 71 Personen leitfadengestützte Befragungen durchgeführt. Im weiteren Verlauf wurde ein Analyseworkshop mit etwa 30 Akteur:innen aus Bergedorf-West durchgeführt indem Thesen über die Ausgangslage und Perspektiven von Angeboten diskutiert wurden.

 

Auszug aus dem Gutachten über die Weiterentwicklung der Sozialen Infrastruktur in Bergedorf West aus dem April 2020:

 

„Eine ausschließliche Nutzung des Fußballplatzes am Friedrich-Frank-Bogen durch Fußballvereine ist aus Sicht des Stadtteils suboptimal. Es ist sicherzustellen, dass der Versorgungsgrad der Bevölkerung an Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in aus[1]reichendem Maß sichergestellt ist. Dies bedarf einer entsprechenden Prüfung. Insofern der Fußballplatz für die Vereinsnutzung ertüchtigt wird, sollte sichergestellt werden, dass die angrenzende soziale Infrastruktur – Schule Friedrich-Frank-Bogen, Berufliche Schulen – von der Sportfläche partizipieren kann und eine größtmögliche Multifunktionalität angeboten wird.“

 

Herr Mirbach betont die Bedeutung dieser Thematik. Er berichtet von einem Konzept, welches seitens der ARGE Bergedorf-West und des Stadtteilbeirats eingereicht wurde. Seines Erachtens sollte bereits im Mai feststehen, inwieweit die Sportanlage im Rahmen des RISE-Prozesses einbezogen werden soll. Der derzeitige Zustand ist nicht hinreichend, um vor Ort Fußballspiele stattfinden zu lassen.

Herr Trute erläutert, dass die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg (steg) noch in diesem Jahr ein Beteiligungskonzept erstellt und einen Teilnehmerkreis auswählen wird, um sich der Problematik anzunehmen. Die umfassende Beteiligung, die konzeptionelle Erstellung und die Finanzierung benötigen einen größeren Zeitrahmen.

 

Frau Al-Keilani fragt, ob alle Alternativen geprüft wurden, wie z. B. die Drehung des Spielfeldes. Herr Trute bestätigt die Prüfung aller Handlungsoptionen. Der Platz gehört dem Bezirk und ist umgeben Flächen im Eigentum von Schulbau Hamburg (SBH). Bei einer Drehung würde der Platz nicht mehr auf die Fläche des Bezirks passen. Des Weiteren verfügt dieser Platz über einen Altanlagenbonus, welcher durch ein neues Genehmigungsverfahren, wie es im Falle einer Drehung notwendig werden würde, verloren gehen könnte.

Eine reine Sanierung der Anlage wäre zwar möglich, aber die Maße des Platzes entsprechen nicht mehr den heute gültigen Normen. Das Einhalten der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. der Sicherheitsbereiche, wäre platztechnisch nicht möglich.

Hinzu kommt, das SBH seine Flächen als Bedarfsreserve für den neuen Stadtteil Oberbillwerder zurückhält.

Ein Kleinspielfeld als denkbare Alternative kommt deshalb nicht in Betracht, weil ein solches bereits in unmittelbarer Umgebung vorhanden ist.

Wichtig für das weitere Verfahren ist somit Klarheit über die Vorstellungen der Akteure in Bergedorf West.

 

Herr Mirbach bekräftigt, dass der Bedarf an diesem Sportplatz vorhanden ist und dass dieser vielseitig genutzt werden kann. Es gibt viele Lösungen und Möglichkeiten, welche in anderen Bezirken bereits funktionierten. Herr Trute versichert, dass der Platz weiterhin sportlichen Aktivitäten dienen wird.

 

Herr Vlamynck fragt, ob ein Interesse seitens der Schule bezüglich einer Kooperation mit dem Bezirk besteht, da die anliegende Schule keinen eigenen Sportplatz hat. Herr Trute bestätigt, dass die Schule ebenfalls daran interessiert ist, die Anlage für ihre sportlichen Zwecke zu nutzen.

 

Die Frage von Herrn Momenzada, ob der Platz der DFB-Norm entspricht, kann Herr Trute nicht genau beantworten. Der Platz entspricht zumindest nicht mehr der generellen Norm.

 

Herr Schmidt erläutert die Veränderungen der Vereinslandschaft vor Ort und weist darauf hin, dass der SV Bergedorf-West nur noch über 36 Mitglieder hat, die sich auf vier Sparten verteilen. Der Verein stellt somit nur noch eine Herrenmannschaft, für die potentiell sechs weitere Sportplätze in Bergedorf West zur Verfügung stehen.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, die noch offenstehenden Fragen vor der Beschlussfassung zu klären und fragt, ob auch die Umsetzung einzelner Maßnahmen, wie die Sanierung des Umkleidegebäudes, vorab möglich ist. Herr Trute gibt zu bedenken, dass dies unwirtschaftlich wäre, wenn die Fläche im Nachhinein überplant wird.

 

Auf Nachfrage von Frau Gündüz, inwieweit ein Ausweichen der einzigen Mannschaft des SV Bergedorf-West auf andere Plätze in Frage kommen würde, erklärt Herr Trute, dass dies nicht im Interesse der Mannschaft liegt. Herr Osterhage bestätigt, dass seitens des Vereins keine entsprechende Bereitschaft besteht.

 

Herr Schlüter schlägt vor, Referenten vom SV Bergedorf West und die Projektentwickler des RISE-Gebiets in die nächste Sitzung einzuladen.

 

Herr Trute sichert zu, den Fachausschuss regelhaft zu informieren, sobald es einen neuen Sachstand gibt.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt vorerst nicht.

 

Ö 5

Beschlussfassung über die Durchführung einer Präsenz-Sitzung im Januar 2022 zur Neuwahl des Ausschussvorsitzes

Die Durchführung einer Präsenzsitzung im Januar wird einstimmig beschlossen.

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.09.2021, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mehrheitlich bei einer Enthaltung der CDU genehmigt.

 

Ö 7

Verschiedenes

Kommunikation der Verwaltung mit SBH

 

Herr Schmidt fragt, wie sich die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und SBH bezüglich neuer Sportstätten gestaltet. Primär geht es um die Nur-Dach-Halle der Grundschule Boberg, welche SBH gebaut hat. Es erfolgte bislang keine Vergabe der Trainingszeiten nach Nutzung durch die Schule, also zwischen 17 Uhr bis 20 Uhr. Herr Schmidt mutmaßt, dass dies daran liegt, dass das Bezirksamt über den Neubau nicht informiert wurde.

 

Herr Trute sichert die umgehende Klärung mit SBH zu, um die Nutzung zu ermöglichen. In der Regel spricht das Sportreferat alle sechs Monate mit Kollegen der Stadt- und Landschaftsplanung sowie SBH über geplante Vorhaben im Bezirk und über die Bedarfe der Vereinsnutzung. Die Bedarfe können hierbei gezielt nachgesteuert werden.

 

Nutzung des Sportplatzes in den Vier- und Marschlanden

 

Herr Schmidt erklärt, dass der SC Vier- und Marschlande Probleme mit dem Bezirksamt bezüglich der Nutzung des Sportplatzes hat. Dem Verein wird untersagt, dort am Wochenende zu trainieren, auch wenn keine Ligaspiele stattfinden. Die zur Begründung angeführte Verwaltungsvorschrift ist ca. 30 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß.

 

Herr Trute erklärt, dass das Landessportamt diese Vorschrift erlassen hat. Herr Osterhage ergänzt, dass diese Vorschrift zukünftig angepasst werden kann und der SC VM den Sportplatz am Wochenende nutzen kann, sofern der Punktspielbetrieb des Hamburger Fußballverbands aufgrund von Bestimmung der Corona-Eindämmungsverordnung erneut ausgesetzt wird.

 

Förderantrag für zwei Nur-Dach-Hallen beim Projektträger Jülich

 

Herr Trute erinnert an seine in der letzten Sitzung gemachte Zusage, die Abläufe hinsichtlich des Förderantrags beim Projektträger Jülich schriftlich darzulegen. ER kündigt an, diese Informationen als Protokollnotiz zu übermitteln.

 

Protokollnotiz:

 

Bezug: Drs. 21-0592 betr. Förderung von zwei überdachten Einfeldsportfeldern in Bergedorf

 

Mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020 wurde das Bezirksamt gebeten zur Errichtung von zwei Nur-Dach-Hallen „der für Städtebauförderung zuständigen Fachbehörde und dem Projektträger Jülich bis zum 30. Oktober 2020 die skizzierten Projektvorschläge der TSG Bergedorf von 1860 e.V. zu unterbreiten und das weitere Antragsverfahren durchzuführen und zu begleiten“ sowie „zu prüfen, ob Komplementärmittel aus RISE Mitteln finanziert werden können“.

 

Das zuständige Fachamt hat umgehend mit bekannt werden des bevorstehenden BV Antrages am 26.10.2020 mit der zuständigen Fachbehörde (BSW) geprüft, ob

 

a) eine Anmeldung zur Förderung des Projektes im Zuge des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolgen könnte und

b) eine Co-Finanzierung durch eine Kombination aus Bundesmitteln möglich wäre.

 

Dem Bezirksamt wurde im Rahmen der Vorprüfung mitgeteilt, dass gegenüber dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort (BSW) hätte bis zum 23. Oktober 2020 formlos angezeigt werden müssen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung erfolgen sollte.

 

Dem Bezirksamt wurde mitgeteilt, dass eine Kombination aus Bundesmitteln (RISE und Projektförderungsmittel) für diese Förderung grundsätzlich nicht möglich ist. Es hätte bereits zum Zeitpunkt einer Antragstellung u. a. eine verbindliche Zusage über eine Co-Finanzierung von 55% aus Landesmittel vorliegen müssen.

 

Losgelöst von den Prüfergebnissen hiervon wurde auf Bitte des Bezirksamtes die Maßnahme durch die TSG für eine Antragstellung sowie die Co-Finanzierung durch den Sportverein konkretisiert und dem Fachamt für eine Antragstellung beim Projektträger Jülich zur Verfügung gestellt.

 

Im Zuge des ausschließlich in elektronischer Form über Easy-Online zu erstellende und einzureichenden Antragsformulars beim Projektträger Jülich musste festgestellt werden, dass diese Unterlagen für eine fristgerechte Antragstellung nicht ausreichend waren und somit keine fristgerechte Antragstellung möglich war.

 

Zwischenzeitlich hat das Bezirksamt gemeinsam mit der BSW die Fördermöglichkeit über das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) geprüft. Grundsätzlich könnten beide Anlagen über diesen Weg gefördert werden, sodass auf diesem Wege eine Bundesförderung von bis zu 50 % der Investitionskosten und bis zu 100 % der Planungskosten möglich wären. Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wäre eine Förderung der Investitions- und Planungskosten von insgesamt bis zu 45 % möglich gewesen.