Revitalisierung des Sportplatzes am Ladenbeker Furtweg - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 10.01.2022 Fachausschuss für Sport und Bildung Ö 2
Antrag der BAbg. Dietrich, Woller, Helm und Fraktion der CDU
BAbg. Mirbach und Fraktion DIE LINKE
Die Bezirksversammlung Bergedorf hatte sich bereits im September 2020, und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss, mit dem Antrag „Kunststoffrasenplatz und Vergrößerung des Fußballplatzes in Bergedorf-West und mit einem entsprechendem Umkleidehaus“ (Drucksache 21-0539) beschäftigt und mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten von SPD, Bündnis`90/DIE GRÜNEN und FDP entschieden, den Antrag „um ein Dreivierteljahr zu schieben“.
Nunmehr sind zwölf Monate nach Befassung in der Bezirksversammlung vergangen, zwischenzeitlich wurde die Decke des Sportplatzes abgezogen und die Ränder notdürftig vom Unkraut befreit – die grundsätzlichen Probleme hingegen sind geblieben: Die Spielfläche ist zu klein, der Sportplatz bei schlechtem Wetter nicht bespielbar, die Büsche zum Ladenbeker Furtweg nach wie vor ein Hindernis und die Umkleideräume sind eine nicht länger hinnehmbare Zumutung.
Darüber hinaus wurde und wird seitens der Regierungsvertreter stets damit argumentiert, dass dem Entscheidungsprozess innerhalb des so genannten „RISE“-Verfahrens nicht vorgegriffen werden solle.
Die Entscheidung, ob und wenn ja, was am Sportplatz am Ladenbeker Furtweg an Veränderungen durchgeführt werden könne, hänge vom Votum der Beteiligten im RISE-Gremium ab.
Aus Sicht der Antragsteller ist dies aber weder eine Lösung für die Sporttreibenden des SV Bergedorf-West an ihrem angestammten Sportplatz, noch bietet es eine sichere Perspektive. Aus sportfachlicher Sicht ist eine Revitalisierung des gesamten Areals am Ladenbeker Furtweg wünschenswert, eine grundlegende Sanierung der Spielfläche mit einem Kunststoffrasenfeld und der Neubau eines zeitgemäßen Umkleidehauses ist dringend geboten.
Die Antragsteller haben sich vor Ort nochmals darüber informiert, welche Möglichkeiten zur Revitalisierung des Sportplatzes bestünden. Offensichtlich ist es platztechnisch möglich, die Spielfläche zu drehen, da sich das benachbarte Grundstück im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und sich möglicherweise im Vermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) befindet.
Entscheidend sind vielmehr, dass die Umkleideräume abgängig und komplett zu erneuern sind. Ein Abriss macht Sinn, eine Verlagerung der Spielfläche, und damit eine regelkonforme Vergrößerung des Spielfeldes, möglich. Darüber hinaus ist ein neuer Belag des Spielfeldes mit einem modernen, nachhaltigen Kunststoffrasenbelag dringend erforderlich, um insbesondere eine möglichst ganzjährige Nutzung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen. Weiter erhält der SV Bergedorf-West die Möglichkeit, seine Kinder- und Jugendarbeit im Fußballsport wieder zeitgemäß aufnehmen zu können – ohne die Revitalisierung des gesamten Sportgeländes scheint dies nicht mehr möglich.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung Bergedorf stellt fest, dass der Sanierungsbedarf des Spielfeldes und des Umkleidehauses sowie des tangiblen Umfeldes hoch und eine komplette Sanierung erforderlich ist.
2. Die Bezirksversammlung Bergedorf fordert die Mitglieder des „Bezirklichen Sportstättenbeirates“ in Hamburg sowie die Bezirksverwaltung Bergedorf auf, die Revitalisierung der Sportanlage in das Sanierungsprogramm aufzunehmen und folgende Maßnahmen nicht nur zu prüfen, sondern auch allfällig – spätestens im Jahr 2023 umzusetzen:
a. Prüfung einer Verlagerung des Spielfeldes in Richtung der Schule Friedrich-Frank-Bogen. Sofern sich das Grundstück im Vermögen der BSB befindet, alle erforderlichen verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Übertragung in das Vermögen des Bezirksamtes Bergedorf zu veranlassen.
b. Umsetzung der Neuausrichtung des Spielfeldes und Grundsanierung desselben mit einem nachhaltigen Kunststoffrasenbelag (Sand oder Kork).
c. Neubau eines modernen, möglichst nachhaltigen Umkleidehauses (Solartechnik, wassersparend usw.) für vier Mannschaften (Raum für 15 erwachsene Personen) sowie eines Umkleideraumes für ein Schiedsrichtergespann und eines Verfügungsraumes für den SV Bergedorf-West zur Lagerung von Trainings- und Wettkampfutensilien.
d. Prüfung einer frei zugänglichen Anlage für „Outdoor-Fitnessgeräte“ auf dem Sportgelände.
e. Einbeziehung des so genannten „P 5“ in alle obig genannten Überlegungen und erforderlichen Maßnahmen mittels eines Gesamtkonzeptes.
3. Sofern im Rahmen des „RISE-Programms“ und dem dazugehörigen Findungs- und Entscheidungsprozesses eine Teilfinanzierung der obig genannten Maßnahmen erwünscht wird, wird die Bezirksverwaltung gebeten, die entsprechenden Fördermittel abzurufen.
Unabhängig von einem RISE-Votum sollen aber die erforderlichen Mittel aus dem Landeshaushalt (Sanierungsoffensive, Active-City, usw.) für das Jahr 2023 gesichert und gegebenenfalls auch vollumfänglich für die Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt werden.
4. Die Maßnahmen sind in bewährter Form mit dem Hamburger Sportbund e.V., dem Hamburger Fußball-Verband e.V. sowie insbesondere dem SV Bergedorf-West e.V., als Hauptnutzer der Anlage, möglichst einvernehmlich abzustimmen.
5. Der Bezirksversammlung Bergedorf ist schriftlich mitzuteilen, wann und in welcher Form mit einer Revitalisierung des Sportgeländes und der unter Ziffer zwei genannten Maßnahmen zu rechnen sei. Der Fachausschuss Bildung und Sport ist fortlaufend und durch die Bezirksverwaltung Bergedorf selbstständig unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ über den Umsetzungsfortschritt der Maßnahmen zu berichten.
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