21-0871.01

Veränderte KESS-Faktoren (Sozialindex)

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08.11.2021
23.09.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Gruber, Mirbach, Jobs, Heilmann, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Auf der Sitzung des Kreiselternrates Bergedorf vom 22.04.21 sind die veränderten KESS-Faktoren (Sozialindex) für die Bergedorfer allgemeinbildenden Schulen öffentlich geworden. Diese KESS-Faktoren (u.a. Zahlen aus RISE-Projekten, Einzugsgebiet, Arbeitslosenquote, Wahlverhalten) haben Einfluss auf die Anzahl der Förderstunden und anderer Mittelzuweisungen. Je niedriger der KESS-Faktor, desto höher sind die Zuweisungen an die Schulen und umgekehrt. Es wurden die Einstufungen von 2013 und 2021 gegenübergestellt.

 

Bei 15 Schulen in Bergedorf ist die Situation unverändert, bei elf Schulen hat sich die Lage verschlechtert, zwei sind besser faktorisiert worden.

 

Dazu fragen wir die zuständige Behörde:

 

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt wie folgt Stellung:

 

Der im April 2021 aktualisierte Sozialindex der Hamburger Schulen beschreibt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die durch verschiedene soziale und kulturelle Zusammensetzungen der jeweiligen Schülerschaft bedingt sind. Hamburg stärkt gezielt Schulen, deren Schülerinnen und Schüler besondere Unterstützung brauchen. Mit dem Instrument des Sozialindex werden Schulen in schwieriger Lage mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. So bekommen Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen in Hamburg bis zu 50 % mehr Personal.

 

Die BSB wird im Rahmen der Anpassung des Sozialindex keine Stelle abbauen, sondern die Stellen lediglich passgenauer dort einsetzen, wo es notwendig ist.

 

Die Anpassung des Personalbedarfs wird in mehreren Schritten erfolgen, um den Schulen einen stufenweisen Übergang zu ermöglichen und größere Änderungen in kurzer Zeit zu vermeiden. Schulen, die einen niedrigeren Sozialindex bekommen, erhalten zügig die entsprechenden zusätzlichen Ressourcen. Schulen, die aufgrund ihrer Lage einen höheren Sozialindex erhalten, werden bei der Umstellung besonders unterstützt: Sie werden in den nächsten fünf Jahren nur höchstens 2,5 % des Personals pro Jahr abbauen müssen. Dies ermöglicht eine geordnete personalwirtschaftliche Umsetzung der erforderlichen Ressourcenverschiebungen. Im Einzelnen sind folgende Schritte geplant:

 

Zum Schuljahr 2021/22 werden zunächst die Zuweisungen für die Sprach- und sonderpädagogische Förderung angepasst. Zum 1. Februar 2022 folgt die Stellenzuweisung für die Schulbüros. Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 werden dann jährlich aufwachsend die Klassengrößen der neuen Schulklassen und die Personalzuweisung für den Ganztag angepasst.

 

Somit erstreckt sich der gesamte Anpassungsprozess bis zum Schuljahr 2025/26, was mit Blick auf die Schulen - auch in der besonderen Situation der Pandemie - ein wichtiges Anliegen der Behördenleitung ist.

 

  1. Welche Auswirkungen haben die jetzt schlechteren KESS-Faktoren für die betroffenen elf Schulen im Bezirk Bergedorf? Bitte für jede Schule die konkreten Auswirkungen (in Lehrerwochenstunden und Mittelzuweisung) benennen. Ab wann wird das wirksam?

 

Von den 28 staatlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk Bergedorf wurde bei elf Schulen der Sozialindex gesenkt, um ihre erfolgreiche pädagogische Arbeit fortsetzen zu können, erhalten die Bergedorfer Schulen deshalb künftig mehr Lehrerstellen. Dazu werden die Personalzuweisungen aller Bergedorfer Schulen um 17,8 Stellen erhöht.

 

Das Luisen-Gymnasium, das Gymnasium Allermöhe und das Gymnasium Lohbrügge erhalten mit der Änderung des Sozialindex 2021 einen niedrigeren Sozialindex um -1. Für die Schulform der Gymnasien hat diese Veränderung keinen Einfluss auf die Ressourcenzuweisung des pädagogischen Personals, siehe hierzu auch Drs. 22/4019.

 

Ab 1. August 2021 erhalten die Anton-Ree-Schule Allermöhe, die Schule Ernst-Henning-Straße, die Schule Max-Eichholz-Ring, die Schule Friedrich-Frank-Bogen, die Clara-Grunwald-Schule, die Schule Mittlerer Landweg die Stadtteilschule Bergedorf und die Stadtteilschule Lohbrügge erhöhte Zuweisungen für Inklusion/Förderschwerpunkt LSE (Lernen, Sprache, emotionale/soziale Entwicklung) sowie für Sprachförderung.

 

Darüber hinaus erhält die Anton-Ree-Schule Allermöhe ab 2022 für die jeweils neuen Eingangsklassen erhöhte Grundbedarfszuweisungen, um zusätzlich künftig kleinere Klassen einrichten zu können. Die genaue Auswirkung hängt von der Schülerzahl der zukünftigen Eingangsklassen ab.

 

Die konkreten veränderten sozialindexbezogenen Zuweisungsparameter sowie die Differenzen in Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) und Lehrerstellen für die Grund- und Stadtteilschulen, die mit einem niedrigeren Sozialindex eingestuft sind, sind in der Anlage ausgewiesen.

 

 

  1. Welche Auswirkungen treten für die zwei Schulen mit verbesserten Sozialindex ein? Bitte auch hier nach Art der Auswirkung differenzieren und wann diese wirksam werden.

 

Die verminderte Zuweisung durch den veränderten Sozialindex wird bei beiden Schulen durch den bedarfssteigernden Aufwuchs der erhöhten Zuweisung durch die mit der Drs. 21/11428 erhöhten Personalmittel für die Inklusion kompensiert.

Siehe hierzu auch die beiden Fortschrittsberichte zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen Drs. 21/18872 und 22/1748.

Damit bekommen in der Summe die Schulen jeweils im Vergleich zum 1. Februar 2021 zum 1. August 2021 eine erhöhte Zuweisung.

Für den Grundschulteil der Stadtteilschule Kirchwerder verändern sich die Zuweisungsparameter für Inklusion/Förderschwerpunkt LSE sowie für Sprachförderung um +1,5 Lehrerstellen und bei der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg für Inklusion/Förderschwerpunkt LSE um +1,3 Lehrerstellen. Die konkreten Bedarfszuweisungen der beiden Schulen sind in der Anlage ausgewiesen.

 

 

  1. Angeblich sind die Mittel der FHH für die zusätzliche Förderung der Schulen mit niedrigem Sozialindex hamburgweit gedeckelt.
    1. Trifft dies zu?
    2. Welche pädagogische oder gar politische Begründung liegt dafür vor? Falls keine: Welche Begründung liegt dann vor?

 

Nein, eine solche Deckelung gibt es nicht. So führen zum Beispiel steigende Schülerzahlen unmittelbar zu erhöhten Ressourcenkontingenten für Sprachförderung oder Inklusion/Förderschwerpunkt LSE.

 

 

3.3  Wie nimmt die Behörde den Bergedorfer:innen die Sorge, dass in den ärmeren Teilen Bergedorfs leider auch die Schulbildung immer schlechter wird?

 

Der BSB liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Schulbildung in den ärmeren Teilen Bergedorfs immer schlechter wird.

Die vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung durchgeführten Lernstandserhebungen KERMIT (Kompetenzen ermitteln), d. h. KERMIT 5 für die Grundschulen und KERMIT 9 für die weiterführenden Schulen weisen konstante Ergebnisse aus.

 

 

Grundsätzlich gilt, dass Schulen, die einen höheren Sozialindex erhalten haben, von der BSB bei der Umstellung besonders unterstützt werden. Siehe auch Antwort zu 2. und Vorbemerkung.

 

Die BSB hat auf die pandemiebedingten Schulschließungen, die Schätzungen zufolge bei etwa einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu Lernrückständen geführt haben, reagiert und die Ressourcen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Rückstände ausgeweitet.

Für das neue Schuljahr 2021/22 ist ein deutlich erweitertes Angebot von Fördermaßnahmen vorgesehen, das allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen soll, die durch das reduzierte Präsenzangebot in der Corona-Pandemie Rückstände in fachlicher oder sozialer Hinsicht aufgebaut haben. Die BSB bereitet hierzu folgende Programme vor:

 

„Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“: Dieses wird in Kooperation mit der ZEIT-Stiftung durchgeführt werden und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit pandemiebedingten Motivations- und Leistungseinbrüchen und/oder Lernrückständen in Deutsch und Mathematik. Neben dem fachlichen Lernen geht es auch darum, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und Lernmotivation zu stärken und ihr selbstgesteuertes Lernen zu fördern, um pandemiebedingte Defizite aufzufangen und sie gut auf den Wechsel in die fünfte Jahrgangsstufe vorzubereiten.

 

In den Sommerferien 2021 wurden erneut, wie schon im Sommer 2020, in den Herbstferien 2020 und in den Märzferien 2021, kostenlose Lernferienkurse angeboten. Kinder und Jugendliche lernen in der Regel eine Woche lang jeden Tag drei Schulstunden in Lerngruppen mit durchschnittlich acht Schülerinnen und Schülern. Die Angebote erstreckten sich von den Grundschulen über die Stadtteilschulen und die Gymnasien bis hin zu den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren. In den Sommerferien haben 244 Hamburger Schulen an den Lernferien teilgenommen und insgesamt 1.094 Lerngruppen geplant.

In besonderer Weise galt das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen und Sprachförderbedarf. Auch diejenigen Kinder und Jugendlichen, die während des Distanzunterrichtes das digitale Lernen als besonders herausfordernd erlebt haben oder wenig Unterstützung durch erwachsene Bezugspersonen bekommen, wurden eingeladen. Die 4., 6. und 10. Klassen, die sich auf den Übergang in die nächste Stufe vorbereiten möchten, nutzten ebenfalls die Lernferien in der Schule. Daneben haben die Lehrkräfte gezielt einigen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Ferienunterricht besonders empfohlen. Die BSB hat das Projekt erneut um weitere fünf Lernferien – bis Ende 2022 verlängert. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 26. Juli 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15285700/2021-07-26-bsb-hamburger-lernferien/).

 

Weiterhin soll das Regelangebot der Lernförderung nach § 45 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ausgebaut werden. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen nicht die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen erfüllen. Art und Umfang dieser Förderung werden von der Schule mit den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Sorgeberechtigten vereinbart. In der Regel handelt es sich um zusätzlichen Förderunterricht, der zwei Unterrichtsstunden je Fach für zunächst ein Schulhalbjahr umfasst. Diese Maßnahmen sollen erweitert und die Kapazität ausgeweitet werden.

 

Zusätzliche Maßnahmen und Projekte zur motivationalen und psychosozialen Unterstützung, zum Beispiel Lernentwicklungsberatung, Lernbeistand, psychosoziale Kompetenzförderung und lernförderliche Gruppenentwicklung, befinden sich derzeit in der Planung. Ebenfalls in der Planung befinden sich Maßnahmen und Projekte zum Aufbau personaler und sozialer Kompetenzen im Übergang Schule und Beruf, ein Lesekompetenztraining, die Sicherung mathematischer Basiskompetenzen sowie die Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen.

 

Darüber hinaus wurde die Gretel-Bergmann-Schule ab 1. August 2021 in das Programm 23+ Starke Schulen aufgenommen und bekommt zusätzliche Ressourcen in Höhe von 1,9 Lehrerstellen, um ihr Bildungs- und Erziehungskonzept auszubauen und weiterzuentwickeln.

Dazu zählen auch Fortbildungen des pädagogischen Personals.

Im Fokus steht ein Unterricht, der Schülerinnen und Schüler herausfordert, dabei individuelle Voraussetzungen berücksichtigt und an vorhandene Wissensstände gezielt anknüpft. Hierfür werden passende Lernkonzepte entwickelt. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Ehrenamtliche als Mentoren helfen beim Projekt "Starke Schule" mit. Zu den Maßnahmen und Schwerpunkten der 23+ Schulen siehe auch https://www.hamburg.de/massnahmen/6180494/programm/ und https://www.hamburg.de/23plus/6177578/schwerpunkte/.

 

An drei Grundschulen in Neuallermöhe (Adolph-Diesterweg-Schule, Clara-Grunwald-Schule und Anton-Rée- Schule Allermöhe) wurde die Arbeit im Netzwerk Sozialarbeit aufgenommen. Dieses gemeinsame Projekt der Sozialbehörde und der BSB unterstützt die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen durch zusätzliches Personal und zielt auf eine Verbesserung der Lernsituation in den drei Schulen ab. Dazu erhält jede teilnehmende Schule + 0,75 Lehrerstellen sowie über den Träger IN VIA Hamburg e. V. + 0,5 Stellen an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Die Stellen wurden im Laufe des 2. Schulhalbjahres 2020/21 besetzt. Das Projekt hat offiziell mit Beginn des Schuljahres 2021/22 begonnen und ist zunächst für vier Jahre geplant.

 

Im Übrigen zur Änderung des Sozialindex und zur Ressourcenzuweisung siehe auch Drs. 21/18872, 22/1748, 22/4019, 22/4049, 22/4375 und 22/5157.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

1 Anlage