Protokoll
Sitzung des Hauptausschusses vom 07.08.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Ein anwesender Bürger hat ein Anliegen zum Thema Grundsteuer, welcheser aus gegebenem Anlass inTOP 4 vorträgt.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Frau Pelchfragt nach dem Einverständnis, TOP 6 der Tagesordnung, auch auf Wunsch der dazu anwesenden Frau Thorbeck, in der Tagesordnung auf TOP 3 vorzuziehen.Dazu gibt es keinen Widerspruch.

 

Mit dieser Aktualisierung wird die Tagesordnung einvernehmlich beschlossen.

Ö 3 - 22-0452

Erlass einer Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bezirk Bergedorf aus Mitteln des Quartiersfonds

Frau Thorbeck erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage und beantwortet im Anschluss daran (Verständnis-) Nachfragen der Ausschussmitglieder. Diese betreffen insbesondere rechtliche Aspekte und Ziele sowie inhaltliche Voraussetzungen des Entwurfs der Förderrichtlinie.

 

Frau Schmidt-Hoffmann hebt hervor, dass die Förderrichtlinie (auch) dazu diene, Transparenz herzustellen über Bedingungen und Wünsche, was gerade an jene gerichtet sei, die eine Zuwendung erhalten. Damit werde dann auch ein Anspruch formuliert. Man würde die Richtlinie gerne schon in derchsten Förderperiode zur Geltungkommen lassen.

 

Auf entsprechende Fragen und Einwendungen von Herrn Heilmann betonen andere Ausschussmitglieder und Frau Schmidt-Hoffmann, dass die Förderung von Integrationsprojekten innerhalb des Quartiersfonds klar benannt und auch (weiterhin) gewollt sei.

 

Frau Feiler-Siegertnscht, dass eine dahingehende „Zusicherung“ im Protokoll festgehalten wird. Herr Wegner hebt für seine Fraktion hervor, dass es keine Bestandsgarantie für Projekte welcher Art und Zielrichting auch immer geben werde. Vielmehr wolle man jedes Jahr neu darüber entscheiden.

 

Das Petitum der Beschlussvorlage wird bei Enthaltung der Vertreterin und des Vertreters der LINKEN-Fraktion beschlossen.

Ö 4 - 22-0350.01

Gerechte Verteilung der Grundsteuerlast? (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf Referent: Herr Senator Dr. Dressel, Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB))

Der zur Öffentlichen Fragestunde erschienene Bürger (siehe TOP 1) bekundet, dass das Thema Grundsteuer sehr viele Menschen im Landgebiet, von wo auch er komme, belasten würde. Er kenne ältere Personen, deren Grundsteuer um das etwas neun- bis zehnfache gestiegen sei, wogegen diese Widerspruch eingelegt hätten. Welche Möglichkeiten gebe es aber sonst noch, gegen diese Bewertung vorzugehen, auch vor dem Hintergrund einer schlechten Erreichbarkeit der Finanzämter. Durch die neuen Regelungen entstehe die Problematik, dass Einkommen und Renten stark belastet würden; Erträge durch eigene Grundstücke reichten oft bei weitem nicht, um die Grundsteuer zu zahlen.

 

Herr Dr. Dahms merkt hierzu ergänzend an, dass die Grundsteuer seines Grundstücks in Billwerder um 8100% gestiegen sei. Auf seinen Einspruch vom April habe er bis heute keine Eingangsmitteilung erhalten, vielmehr aber eine Mahnung, deren Gebühr fast so hoch sei wie die Grundsteuer, die bisher entrichtet werden musste.

 

Herr Senator Dr. Dressel führt aus, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 die „alte“ Grundsteuer, welche aufgrund von Einheitswerten ganz überwiegend auf den Werten von 1964 basierte, für verfassungswidrig erklärt habe. Seitdem habe sich die Situation (auch) in Bergedorf im Hinblick auf Landwirtschaft sowie Wohnungsbau und Verdichtung teils stark verändert. Demgegenüber sei das Grundsteuerrecht aber nicht fortlaufend aktualisiert worden, was aber ein „Mittel der Wahl“ gewesen wäre, damit die angesprochenen Sprünge sich nicht so belastend darstellten. Es habe aktuell eine breite Zustimmung der relevanten Akteure darüber gegeben, kein Wertmodell fortzuschreiben, sondern ein Flächenmodell zu etablieren, was mit einem Wohnlagefaktor arbeite. Dieses habe den Vorteil, dass nicht alle sieben Jahre eine neue Bewertung gemacht werden müsse, wie in anderen Ländern, wo das Bundesmodell greife. Man fühle sich dahingehend bestätigt, dass es zum Beispiel keine Klageempfehlung seitens des Bundes der Steuerzahler gegeben habe sowie ein (bestätigendes) erstinstanzliches Urteil des Finanzgerichts Hamburgs, das dieses Gesetz als verfassungsgemäß bewertet.

 

Die Grundsteuer A mit der Land- und Forstwirtschaft, bei der man sich dafür entschieden habe, den Hebesatz von 225% auf 100% deutlich zu senken, sei insbesondere für Bergedorf sehr relevant. Bei der Grundsteuer B betrage der Hebesatz 975%. Bei der Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 8000% handele es sich um „ein bisschen Strafsteuer“; hier sei man einer Bitte der Bürgerschaft nachgekommen, aus spekulativen Gründen „leergelassene“ Grundstücke einer Bebauung zuzuführen bzw. hierzu einen Anreiz zu schaffen.

 

Im Weiteren hebt der Senator die Wichtigkeit einer Aufkommensneutralität hervor, die auch in jedem Fall gewahrt werden könne. Der Fiskus solle sich hier nicht „bereichern“. Die Einnahmen bei der Grundsteuer B lägen, entgegen dem, was hierzu fälschlicherweise in der Presse zu lesen gewesen sei, bei 503 Millionen Euro als fast einer „Punktlandung“. Man gehe aber davon aus, dass das reale Volumen am Ende noch geringer sein werde. Eine dahingehende Auswertung besage, dass knapp 51% der Betroffenen eine geringere Belastung und gut 49% eine höhere Belastung hätten. Diese Spreizung beinhalte auch Fälle, die aus der individuellen Situation heraus bedauerlich seien. Bei der Erhöhung müsse aber auch genau auf die absoluten Euro-Beträge geschaut werden. „Schwierige“ Einzelfälle, die nicht in Abrede zu stellen seien, würden in der Gesamtschau bezogen auf die Gesamtfallgestaltung aber in einem insgesamt vertretbaren Maß vorhanden sein.

 

Die Möglichkeit einer Kappungsgrenze, so Herr Dr. Dressel, sei geprüft, aber verworfen worden, weil diese den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung verletzen würde. Ein Einspruch bzw. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der eingelegt wurde, werde natürlich bearbeitet, führe aber im steuerrechtlichen Wesen nicht dazu, dass die Zahlungspflicht entfalle. Zu verweisen sei noch auf die Möglichkeit von Härtefallanträgen; auf der Website www.grundsteuer-hamburg.de fänden sich Anwendungshinweise und ein ausführlicher Erlass zu Härtefallmöglichkeiten. Auch andere, gerade für den Bezirk Bergedorf hierfür relevante Themen seien hier zu finden.

 

Herr Dr. Dressel betont, dass dem Senat daran gelegen sei, dass niemand sein Haus oder seine Wohnung verlieren solle, weil die Grundsteuer nicht bezahlt werden könne und verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Wohngeldantrags; Wohngeld beziehe sich auf alle Wohnkosten, einschließlich der Grundsteuer. Für viele Unternehmen in den Vier- und Marschlanden könne zudem die Möglichkeit der Anrechenbarkeit der Grundsteuer als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewerbesteuerzahlung eine Option darstellen. Hier könne die Last, die bei der Grundsteuer vielleicht höher geworden sei, sozusagen gegengerechnet werden, um insgesamt die Zahllast wieder zu senken. Es seien also insgesamt einige Ermäßigungsmöglichkeiten im Gesetz eingebaut worden, so auch beim Denkmalschutz mit einem Abzug von 25% oder auch bei „normalen“ Wohnlagen, von denen es in Bergedorf mutmaßlich viele gebe und wo auch 25% Ermäßigung bei der Messzahl mit eingebaut seien.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen beantworten Herr Dr. Dressel und Herr Schreyer Nachfragen, insbesondere im Hinblick auf die Verständlichkeit von Hinweisen und Formularen zur Grundsteuer („analog“ und im Internet), Zahlungsmodalitäten, die Relevanz von Wohnlagen in Bergedorf und im Landgebiet, auch im Hinblick auf den Mietenspiegel, zu den Härtefallregelungen und grundsätzlich zu der Antwort auf das Auskunftsersuchen als Grundlage für diesen TOP.

 

Ö 5 - 22-0430.02

Erörterung mit dem "Bezirkssenator" (Gast: Herr Senator Dr. Dressel, Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB))

Herr Dr. Dressel referiert in seiner Eigenschaft als auch für die Bezirke (wieder) zuständiger Senator über diesbezügliche aktuelle Aspekte. Zuvor waren seitens des Hauptausschusses die Themen Rahmenzuweisungen und Kundenzentren als erörterungsbedürftig an ihn herangetragen worden.

 

Bezugnehmend auf den Koalitionsvertrag berichtet Herr Dr. Dressel über das Vorhaben einer Modifizierung des Bezirksverwaltungsgesetzes im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit der Bezirke. So soll dem Senat und der Regierungskoalition im Hamburger Rathaus die Möglichkeit gegeben werden, die Ernennung einer Bezirksamtsleitung vorzunehmen, wenn innerhalb von neun Monaten eine Wahl durch die Bezirksversammlung nicht zustande komme. In diesem (Ausnahme-) Fall würde man aber die Bewerberin oder den Bewerber, die bzw. der vom Senat ernannt werden soll, im Bezirk vorstellen, sodass die Möglichkeit für eine Stellungnahme bestehe. Grundsätzlich sei dann auch immer noch die Möglichkeit der Wahl einer eigenen Bezirksamtsleitung durch die Bezirksversammlung vorhanden. Auch könne in so einem Fall das Instrument eines konstruktiven Misstrauensvotums greifen. Die bezirklichen Interessen würden hier jedenfalls immer mitgedacht. Auch in anderer Hinsicht werde das Bezirksverwaltungsgesetz noch einmal „angeschaut“.

 

Bei Verwaltungsthemen wie Elterngeld, Wohngeld, Standesamt, zu denen es in letzter Zeit Diskussionen über Verfahren gegeben habe, sei man in intensiven Prozessen auf einem guten Weg, zu Verfahrensverkürzungen zu kommen und mit den jeweiligen Federführern dafür zu sorgen, dass man auch bei Engpass-Situationen zu Verbesserungen gelange. Auch seitens der Politik müsse aber grundsätzlich gefragt werden, wieviel Einzelfallgerechtigkeit man den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich versprechen wolle und ob man in der Lage sei, diese dann auch einzuhalten.

 

Der Senator hebt im Weiteren den Zuwachs beim Personalbudget für das Bezirksamt Bergedorf zwischen 2017 und 2026 hervor. Man habe hier immer eine Fortschreibung und einen dynamisierten Personalkostenanstieg, auch im nächsten Haushaltsjahr, welcher eine beachtliche Größenordnung darstelle. Im Hinblick auf die Rahmenzuweisungen informiert Herr Dr. Dressel darüber, dass in Kürze damit begonnen werde, die Haushaltsvoranschläge mit den Bezirksämtern vorzubereiten. Mit den eigentlichen Haushaltsverhandlungen im ersten Quartal 2026 versuche man, in „gemeinsamer, wertschätzender Würdigung“ die Themen für die Bezirke entsprechend aufzulösen.

 

Zu dem Thema Hamburg Service und Standort Bergedorf verweist der Senator auf die Außenstandorte, auch in Kooperation mit der Haspa. Die Wartezeit am hiesigen Standort habe sich zuletzt wieder verkürzt; auch bei der Terminvorlaufzeit liege man jetzt wieder unter der Zielzahl von 14 Tagen. Man habe allerdings auch nicht zugesagt, dass man an jedem Standort in Hamburg die 14 Tage erreichen können solle. Am Standort Bergedorf habe man eine Kundenzufriedenheit von durchschnittlich 80 Prozent. Dieses sei eine gute Zahl, auf der sich aufbauen lasse und weshalb man mit der Performance im Hamburg Service gerade hier sehr zufrieden sei.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen nehmen Herr Dr. Dressel und Herr Troeder Stellung zu Anmerkungen und Nachfragen.

 

Frau Pelch verweist auf das Unverständnis insbesondere auch von Menschen aus den Vier- und Marschlanden über die Auskunft aus dem Bezirksamt, dass der „Topf“ für bestimmte Pflegemaßnahmen schon „leer“ sei, man aber über verschiedene Fördertöpfe noch Möglichkeiten habe. Dieses könne und solle nicht der „Normalzustand“ nach nur einem halben Jahr sein. Die Terminvergabe im Zusammenhang mit der Zentralisierung von Kundenzentren sei insbesondere für ältere Menschen schwierig, die zumindest in der Vergangenheit oft längere Wege hätten zurücklegen müssen.

 

Herr Dr Dressel betont, dass man haushalterisch im investiven Bereich gut aufgestellt sei, auch durch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat im Hinblick auf das Sondervermögen. Demgegenüber sei die Haushaltslage im konsumtiven Bereich in Hamburg sehr angespannt, was auch mit den gesetzlichen Leistungen zu tun habe, die an vielen Stellen „durch die Decke“ gehen würden, was man aber perspektivisch in den Griff bekommen müsse.

 

Frau Kramer verweist bezüglich der Personalkosten darauf, dass zwar viel Geld in den Personalkörper des Bezirksamtes geflossen sei, dass manche Stellen aber trotzdem nicht besetzt werden könnten, weil das Bezirksamt mit seinem Tarif mit privaten Unternehmen gar nicht konkurrenzfähig sei. Auch sei ein (problematisches) Ungleichgewicht zwischen Behörden und Bezirksämtern festzustellen, was angegangen werden müsse.

 

Frau Feiler-Siegert erwähnt kritisch das Instrument der Evokation, was dem Willen entgegenstehe, die Bezirke und die Bezirksversammlung sowie die „Demokratie vor Ort“ zu stärken und man sich dadurch als Abgeordnete auch „nicht ernst genommen“ fühle. Herr Dr. Dressel betrachtet die Evokation als absoluten Ausnahmefall und hebt das Positivum Hamburgs als Einheitsgemeinde hervor, weshalb man auch sehr froh sei, diese Möglichkeit zu haben, welche man aber auch nicht inflationär nutzen solle.

 

Ö 6 - 22-0430.02

Leerstand Lohbrügger Landstraße 104 und 106 A (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Nach einer kurzen Diskussion hierüber wird einvernehmlich beschlossen, die Beschlussvorlage in den Fachausschuss für Bauangelegenheiten zu überweisen.

Ö 7 - 22-0443

Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2026 hier: Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien 2026

Der Hauptausschuss stimmt dem Petitum der Beschlussvorlage einstimmig zu.

Ö 8 - 22-0459

Baggergutdeponie Feldhofe hier: Information über die Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 sowie Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Zu den Informationen in dieser Mitteilung gibt es Anmerkungen einiger Ausschussmitglieder. Es wird auf die Einladung einer Referentin/eines Referenten verwiesen (siehe TOP 10.4.), um diesen Themenkomplex vertieftererörtern zu können.

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 9 - 22-0462

Schwimmende Stege auf der Dove-Elbe

Es wird darum gebeten zu übermitteln, das Thema von der Controllingliste des Regionalausschusses zu nehmen. Dieser wurde zu diesem TOP auch hinzugeladen.

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 10

Anmeldung Referierende

Ö 10.1

SPD: HA: Ambulante Versorgung Bergedorf (Kassenärztliche Vereinigung, Herr Afful)

Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.

Ö 10.2

CDU: KA: "Wirkung von Hasse und Bedeutung für Bergedorf" (Prof. Dr. Wolfgang Hochstein)

Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.

 

Ö 10.3

CDU: RgA: On-Demand-Verkehr (BVM sowie HVV und VHH)

Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.

 

Ö 10.4

CDU: RgA: Feldhofe, siehe TOP 8 (HPA)

Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.

 

Ö 11

Verschiedenes

Im Vorfeld der Sitzung hatte Herr Froh von der CDU-Fraktion Fragen übermittelt:

 

In Billwerder geht seit gestern das Gerücht um, dass die IBA bereits im Herbst auf einer Fläche damit beginnen will, bis zu 1 Millionen cbm Sand zwischenzulagern, obwohl es noch keine vorzeitige Genehmigungsreife für Oberbillwerder (OBW) gibt.

 

Bisher wurde kommuniziert, dass die ersten Anlieferungen von Sand etc. erfolgen, wenn die Erschließungsstraßen im Bau, bzw. eine Straße leistungsfähig hergestellt sind.

 

Was ist an dem Gerücht dran?

 

Sollten tatsächlich für OBW im Herbst Sandanlieferungen erfolgen, haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wo ist die angebliche Fläche?
  2. Wie kommt der Sand ohne Baustraßen dahin? Offiziell sollen diese ja erst nach den Rodungen angelegt werden. In der bezirklichen Baustellenplanung steht bis zum Frühjahr nichts von der Westerschließung bzw. die nordöstliche Anbindung wurde wieder gelöscht.
  3. Wie war das mit dem letzten Video der IBA, wonach ab 2027 erst die Streifen in Nord-Süd-Richtung geschüttet werden, da es vorher keine wasserrechtliche Genehmigung gibt?
  4. Was ist mit dem Baustellenverkehrskonzept, das gerade die Sandlieferungen in großgigen Etappen vorsieht? 
  5. Wie ist die Aussage der IBA zu verstehen, wonach überhaupt zunächst nur die Flächen für den Gemeinbedarf geschüttet werden und dann jeder Bauträger sein Grundstück schüttet? Von daher ist die Zahl von 1 Millionen Kubikmeter sehr fraglich.

Frau Schmidt-Hoffmannantwortet, dass es sich hier offenbar um ein Gerücht handele, da tatsächlich keine Lagerfläche für 1 Million cbm Sand vorgesehen sei, auch wenn dieser „irgendwann“ nach OBW verbracht werden müsse. Vielmehr plane die IBA in der im Herbst anlaufenden llperiode 2025/26 die ersten Maßnahmen in OBW durchzuführen. Dazu gehöre als erster Schritt auch die Erstellung einer befahrbaren Aufschüttung in das Projektgebiet vom Mittleren Landweg, ohne die in dem Gebiet kein Sand aufgebracht werden könne. Sodann solle es da, wo es möglich ist, ohne dass das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sei, in der Nord-Süd-Achse bereits an einigen Stellen eine Sandvorbelastung geben. Erst nach der erfolgreichen Planfeststellung könne aber r den Großteil der weiteren Erschließungsstraßen auch Sand aufgelastet werden, was etwa 2028 der Fall sei. Im nächsten Jahr erwarte man dazu die Antragsstellung. Bis dahin gebe es auch noch keine Ausschreibung und die Festlegung der Lieferquellen.

Ö 12

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2025 -öffentlicher Teil-

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.