Erlass einer Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bezirk Bergedorf aus Mitteln des Quartiersfonds
Letzte Beratung: 07.08.2025 Hauptausschuss Ö 6
Aus Mitteln des Quartiersfonds als verstetigtes Förderinstrument des Überbrückungsfonds (Drs. 20/6154) sollen notwendige Maßnahmen der Stadtteilarbeit unterstützt werden, die für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von erheblicher Bedeutung sind.
Dazu zählen insbesondere die Projekte, die in Verstetigungsgebieten oder in Gebieten der integrierten Stadteilentwicklung liegen oder in den Gebieten, für die im Rahmen der Sozialraumbeschreibung Handlungsbedarfe erkannt worden sind.
Die im Haushaltsplan zu diesem Zweck dargestellten Ermächtigungen müssen für die Umsetzung präzisiert werden. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum § 46 der Landeshaushaltsordnung (VV zu § 46 LHO, Zuwendungen) hat die Bewilligungsbehörde, hier das Bezirksamt Bergedorf, daher entsprechende Förderrichtlinien zu erlassen.
Diese Richtlinien enthalten fachspezifische Regelungen für Förderprogramme und sind unter Beachtung der „Grundsätze für Förderrichtlinien“ (Anlage 4 zur VV zu § 46 LHO) zu entwickeln.
Die Bezirksversammlung beschließt die vorgelegte Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bezirk Bergedorf.
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