Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2025

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2 - 22-0336

"Vertrag für Hamburgs Stadtgrün" - Senatsbeschluss vom 22.06.2021 hier: Ergebnispräsentation - Landschaftsentwicklungsplan Billwerder/Allermöhe (LEPL) mit dem Schwerpunkt Erholung / Freizeit zur Umsetzung des o. g. Vertrags (Nachrichtliche Hinzuladung des Fachausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie des Regionalausschusses)

Frau Rabe stellt den Landschaftsentwicklungsplan (LEPL) Billwerder/ Allermöhe anhand einer Präsentation vor.

 

Herr Emrich begrüßt grundsätzlich die Zielstellung, die Erlebbarkeit der Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande für Freizeit und Erholung zu entwickeln. Er fragt,

1) wie es zusammenpasse, dass man einerseits zum Schutz der Boberger Niederung, so wenig Wegeverbindungen wie möglich aus Oberbillwerder plane und anderseits mit dem Vorschlag zum Ausbau der Wegeverbindungen arbeite, die auch zu anderen Naturschutzbereichen führen

2) ob ein Eins-zu-eins-Flächenausgleich, wie er vorrangig im Vertrag für Hamburgs Stadtgrün vorgesehen sei, geprüft wurde. Er habe den Eindruck, dass hier der nachrangige Weg des Ausgleichs durch die Aufwertung vorhandener Flächen gewählt werde.

3) ob die Übersichtskarte in höherer Auflösung zur Verfügung gestellt werden könne. Zudem vermutet er, dass die Boberger Niederung noch mit den veralteten Flächenmaßen, ohne die hinzugekommenen 100 Hektar vom Februar 2025, verzeichnet sei.

4) ob die für den Neubau der JVA Billwerder vorgesehenen dreieinhalb Hektar Ausgleichsflächen berücksichtigt wurden.

5) ob die städtebauliche und landschaftliche Untersuchung für den Billwerder Billdeich aus den Jahren 2021/ 2022 in die Betrachtung einbezogen wurde.

6) ob es bezüglich des Spielplatzes am Mittleren Landweg, respektive der ehemaligen Turnhalle, die ursprünglich entsiegelt und dem Biotopverbund zugeführt werden sollten, sowie der Brücke über den Bahngraben, Umweltverträglichkeitsprüfungen o. Ä. durchgeführt werden.

Aufgrund weiterer Fragen, die seitens der CDU-Fraktion bestehen, deren Beantwortung den Rahmen des Ausschusses übersteigen würde, bittet er um Zusendung des Gutachtens und schlägt eine Verschiebung der Beschlussfassung auf die kommende Sitzung vor.

 

Herr Panz antwortet,

6) dass der vorgestellte Plan einen konzeptionellen Charakter habe, der etwa zwischen einem Landschaftsprogramm der BUKEA und einer konkreten Umsetzungsplanung zu verorten sei. Es handele sich um eine aktive Landschaftsplanung, die Zielbilder für Fokusräume entwickelt, auf welche dann Maßnahmen folgen, die in technischer, baulicher und naturschutzfachlicher Hinsicht weiter zu prüfen und zu detaillieren sind. Die Idee sei, diese in Beziehung zum Gesamtraum eines Siedlungs-, Erholungs- und Naturschutzgebiets zu setzen.

 

Herr Stitz antwortet im Einzelnen,

1) dass von Oberbillwerder aus bewusst keine neuen Wege in die Boberger Niederung eingeplant werden. Im Grundsatz sollen die Wege in Richtung Süden gestärkt, die bestehenden Parkanlagen aufgewertet und besser erreichbar gemacht werden. Auf Nachfrage sichert er zu, dass der Park um den Westensee das zusätzlich erwartete Besucheraufkommen vertrage.

2) dass es zunächst darum gehe, mit Naturschutz, Landwirtschaft und anderen Restriktionen verträgliche Maßnahmen zu identifizieren. Ob ein Direktausgleich gem. Vertrag für Hamburgs Stadtgrün erfolge, werde im LEPL nicht bewertet. Eine neu geschaffene Wegeverbindung wie der LEPL zwei neue als Lückenschluss vorschlägt, sei eins-zu-eins-, ein Landschaftserleben zur Hälfte anrechenbar.

3) dass dies bekannt sei und bei der Finalisierung des LEPL die aktuelle Ausdehnung des Naturschutzgebietes Berücksichtigung finde.

 

Frau Grabow antwortet,

4) dass der Ausgleich für die JVA im Bebauungsplanverfahren Oberbillwerder berücksichtigt wurde. Herr Stitz konkretisiert dazu, dass es hier nicht um den naturschutzrechtlichen Ausgleich, sondern um den Ausgleich für Freizeit und Erholung gehe, der im Vertrag für Hamburgs Stadtgrün geregelt werde und dieser „Erholungsflächenausgleich“ für die Erweiterung der JVA nicht Gegenstand des LEPL sei. Dieser werde von der BUKEA/N1 und nicht durch das Bezirksamt erarbeitet.

 

Herr Stitz antwortet,

5) dass die Untersuchung zum Billwerder Billdeich in die Betrachtung eingeflossen ist.

6) dass das BA hierzu zu einem späteren Zeitpunkt genauere Auskunft geben könne.

 

Herr Panz erklärt, dass der Politik das Gutachten nach dessen Fertigstellung zur Verfügung gestellt werde. Er betont, dass es sich um ein Gutachten und keine Umsetzungsplanung handele. Man könne, wo erforderlich und sinnvoll, die Anmerkungen der Politik aufnehmen.

 

Herr Stitz benennt Ende Juli als angestrebten Zeithorizont für die Bereitstellung des Gutachtens.

 

Herr Rosinski schlägt vor, das Gutachten vor der Sommerpause an die Fraktionen zu verteilen, sodass ausreichend Zeit bestehe, dieses zu sichten sowie Fragen und Anmerkungen an die Verwaltung zu geben. Diese können dann in der Septembersitzung beraten werden. Damit könne die Drucksache heute zunächst zur Kenntnis genommen und im September zur Abstimmung gestellt werden.

 

Herr Emrich und Herr Jarchow befürworten den Vorschlag.

 

Frau Bendt-Soetedjo begrüßt das Konzept und merkt an, dass der in der Präsentation aufgezeigte Steg in den Westensee, nicht die Anmutung eines Badestegs haben sollte, da der Westensee kein Badesee mehr sei. Außerdem möchte sie wissen, wann die Wegeverbindungen, beispielsweise südlich der Allermöher Wiesen oder am Dweerlandweg erstellt werden könnten.

 

Herr Panz erklärt, dass kein Badesteg geplant sei, sondern die Wassererlebbarkeit aufgezeigt werden soll. Man werde die Anregung aufnehmen, um diese Anmutung zu vermeiden. Zeitlich könne er die Errichtung der Wegeverbindungen noch nicht einordnen. Mit der weiteren Beratung der Drucksache im September würde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte für die Fokusräume durchführen zu lassen. In dem Zug werden dann auch eine zeitliche Maßnahmenplanung sowie eine Kosten- und Finanzierungsklärung herbeigeführt.

 

Herr Froh fragt,

1) ob der Betrachtungsraum in der Überschrift um die Gebiete Moorfleet, Ochsenwerder, Spadenland, Reitbrook und Tatenberg ergänzt werden könne, da diese ebenfalls mitbetrachtet werden.

2) inwieweit Vereinigungen wie der BUND, NABU oder die Dorfgemeinschaft Oberbillwerder für das Gutachten gehört und diese einbezogen werden.

3) ob die parallellaufenden Konzepte entlang des Eichbaumsees in Tatenberg, die Kleingartenanlagen und die Stiftung Lebensraum Elbe einbezogen werden.

4) inwieweit die offenen Anträge, insbesondere zur Dove Elbe und den Anlegern für Tourismus sowie die Stege am Eichbaumsee, in diesem Konzept mit abgearbeitet werden.

Er betont die Notwendigkeit der Bereitstellung des Gutachtens zur Beurteilung dieser Fragen und drückt die Unterstützung des Konzeptes in Hinblick auf die Vier- und Marschlande aus.

 

Herr Rosinski erklärt zu 3) und 4), dass das Fachamt grundsätzlich im Austausch mit den anderen Dienststellen und der BUKEA stehe und die erwähnten Projekte in Gänze betrachtet und berücksichtigt werden. Eine Benennung dieser Projekte im Gutachten zur Verdeutlichung deren Einbezugs sei möglich.

 

Herr Stitz zeigt zu 1) den Betrachtungsraum des Landschaftsentwicklungsplans auf, wie seinerzeit zum Start der Beauftragung des Gutachtens im SEA vorgestellt und erklärt, dass dieser aus Praktikabilitätsgründen und zur Komplexitätsverringerung so gewählt wurde. Ein Hauptziel des LEPL, resp. des Titels, sei das Herunterbrechen von der übergeordneten Ebene des Landschaftsprogramms, um Maßnahmen ableiten zu können.

 

Herr Panz ergänzt, dass die Gebiete, die nicht im Übersichtsplan dargestellt sind, außerhalb dieses Gutachtens betrachtet werden. Dies werde vergabe- und verwaltungstechnisch nebeneinander bearbeitet und stehe nicht im Widerspruch.

 

Herr Stitz antwortet zu 2), dass Bezirksverwaltung und BUKEA beteiligt wurden. Es ist nicht vorgesehen, die Naturschutzverbände zu beteiligen.

 

Herr Froh fragt, ob die Anlieger der Dove Elbe, Landwirte und Eigentümer, einbezogen wurden.

 

Herr Stitz erklärt, dass man sich mit der BUKEA/Amt A, die vor Ort im engeren Austausch stehe, abgestimmt habe. Es bestünden bereits „freizeittechnische“ Angebote einzelner Landwirte in dem Gebiet. Mit dem LEPL habe man nicht vor, grundsätzliche Veränderungen im landwirtschaftlichen Raum vorzunehmen.

 

Herr Panz ergänzt, dass in der konzeptionellen Landschaftsplanung des LEPL keine Maßnahmen vorgesehen sind, die neue Auflagen oder Forderungen an Agrarbetriebe richten. Das Gutachten berücksichtige die bestehenden dortigen Angebote und deren Erreichbarkeit.

 

Frau Lühr befürwortet die Idee des LEPL außerordentlich. Sie bittet um Bereitstellung der Unterlagen in höherer Auflösung und Erklärung von Wortschöpfungen wie „Erntelandschaft“ oder „Wandelpark“. Sie möchte wissen, ob die Idee einer Wegeverbindung zwischen Oberbillwerder und dem Naturschutzgebiet Boberger Niederung weiterhin verfolgt werde.

 

Frau Grabow erklärt, dass es mit den Verbindungsstraßen im Nordosten und der westlichen Anbindung an den Mittleren Landweg auch fußläufige Wegeverbindungen zum Billwerder Billdeich geben werde. Eine direkte Verbindung von Oberbillwerder an den Billwerder Billdeich, also ein direkter Weg, ist nicht vorgesehen.

 

Frau Westberg befürwortet den Vorschlag von Herrn Rosinski zum Umgang mit der Drucksache. Hinsichtlich des Stegs im Naturschutzbereich Westensee merkt sie an, den Ruhebereich am Ufer, insbesondere im Hinblick auf Oberbillwerder, zu erhalten. Aktuell finde dadurch der Großteil der Fußgängerbewegung auf der Allee statt.

 

Herr Krohn befürwortet grundsätzlich das vorgestellte Konzept. Er findet jedoch bedenklich, dass der Zugang der Bewohner Oberbillwerders zur Boberger Niederung erschwert werden soll.

 

Petitum/Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des Landschaftsentwicklungsplans Billwerder/Allermöhe (LEPL) zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleitung, die weiteren Planungsschritte für die Fokusräume durchführen zu lassen.

 

 


Anlagen
TOP 2_LEPL_SEA_Praesentation_FIN (22577 KB)

Ö 3 - 22-0341

Nicht offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. Vergabe Verordnung für die Ausrichtung für Wettbewerbe - Oberbillwerder - Zentrale Achse und Fleetplatz in Bergedorf hier: Ergebnis des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs

Frau Kaufmann stellt das Ergebnis des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Petersen-Griem befürwortet das Wettbewerbsergebnis, insbesondere die Umgestaltung des Fleetplatzes unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzungen.

 

Herr Froh begrüßt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Er bittet um Berücksichtigung und Nachbesserung hinsichtlich des zu überwindenden Höhenunterschiedes zwischen Fleetplatz und Oberbillwerder von 2 Metern.

 

Frau Bendt-Soetedjo befürwortet ebenfalls den Siegerentwurf. Sie weist darauf hin, dass sich die aufgezeigten vier südlichen Marktstandplätze an einer sehr windigen, unattraktiven Stelle befinden.

 

Frau Jacobsen begrüßt das Wettbewerbsergebnis. Sie erinnert daran, dass es Beschlusslage der Bezirksversammlung und des Stadtentwicklungsausschusses ist, dass mit Oberbillwerder sogenannte Anker in die umliegenden Stadtteile gelegt werden.

 

Herr Krohn kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

 

Herr Noetzel erklärt, dass man hier auf der einen Seite ein Wettbewerbsverfahren und -ergebnis habe, die durchaus positiv zu beurteilen seien. Auf der anderen Seite stehe das Projekt Oberbillwerder, das von einer Mehrheit im Bezirk abgelehnt werde. Zudem sei das Wettbewerbsverfahren seines Wissens, dem Ausschuss damals nicht zur Abstimmung, sondern nur zur Kenntnis gegeben worden. Er betont ausdrücklich die Anerkennung der geleisteten Arbeit der teilnehmenden Büros und der IBA durch seine Fraktion. Trotzdem könne man dem zweiten Teil des Petitums, der über eine Kenntnisnahme hinausgehe und den Beschluss der Fortführung Oberbillwerders beinhalte, nicht zustimmen. Der Senat habe mit dem Entschluss Oberbillwerder umzusetzen, den Bürgerwillen und das Bergedorfer Wahlergebnis ignoriert.

 

Herr Jarchow lässt über das Petitum der Vorlage abstimmen.

 

Das Petitum der Vorlage findet im Stadtentwicklungsausschuss mit 6 Fürstimmen (SPD und Grüne) und 6 Gegenstimmen (CDU und AfD) keine Mehrheit. Zur Abstimmung ist kein Vertreter der Fraktion der LINKEN anwesend.

 

Herr Jarchow stellt fest, dass die Vorlage damit nicht beschlossen sei.

 

Frau Kramer wirft die Frage auf, ob durch die Ablehnung der Vorlage nun keinerlei Sanierung des Fleetplatzes aus dem Wettbewerb erfolgen werde.

 

Herr Noetzel führt aus, dass man das Petitum der Vorlage auch als Erpressungsversuch der Verwaltung deuten könne, dass wenn man eine Verbesserung des Fleetplatzes wünsche, auch Oberbillwerder zustimmen müsse.

 

Herr Rosinski hinterfragt die Formulierung von Herrn Noetzel und betont, dass mit der Vorlage die Zustimmung der Politik zu den Entwicklungen und Verbesserungen für den Fleetplatz eingeholt werden sollte und die Politik in die planerische Gestaltung der Zentralen Achse in Oberbillwerder einbezogen werden sollte.

 

Herr Krohn erklärt, dass sich die AfD immer gegen Oberbillwerder ausgesprochen habe und dies auch weiterhin tun werde. Hätte man alleinig über den Fleetplatz gesprochen, hätte die AfD dem Ergebnis zustimmen können.

 

Frau Bendt-Soetedjo erinnert daran, dass bei der Planung Oberbillwerders sinnvollerweise auch die Entwicklung Neuallermöhes mitbedacht werde. Aus ihrer Sicht stelle es einen Affront dar, dass der Fleetplatz nun so bleiben müsse, wie er ist, da dieser in Zusammenhang mit der Zentralen Achse Oberbillwerders betrachtet wurde. Sie bedauert die Ablehnung ausdrücklich.

 

Herr Emrich stellt fest, dass es hier um zwei verschiedene Dinge gehe und man sich nicht von der vorliegenden Drucksache geißeln lassen müsse, sondern gemeinsam die gewollte Aufwertung des Fleetplatzes beschließen könne. Er spricht sich für eine Trennung des Beschlusses und das Herauslösen der Beschlussfassung zum Fleetplatz aus.

 

Herr Rosinski erklärt, dass eine Trennung des Petitums und der im Zusammenhang entwickelten Maßnahmen nicht möglich sei. Die Idee sei gewesen, beide Stadtteile zu verbinden und dies funktioniere nur gemeinsam. Für den vorgeschlagenen Fall hätte man ein anderes Verfahren wählen müssen. Die Verwaltung nehme das Votum zur Kenntnis. Man müsse nun intern die sich daraus ergebenden Folgen diskutieren.

 

Frau Kramer stellt fest, dass in den kommenden Jahren mehrere Beschlussfassungen in Zusammenhang mit Oberbillwerder, beispielsweise zur verkehrlichen Anbindung, zur Beratung stehen werden. Sollte die CDU-Fraktion diese Themen in den kommenden Jahren durchgehend ablehnen, werde sie dem Bezirk damit schaden. Sie appelliert die CDU-Fraktion abzuwägen, ob es sich alleinig um Entscheidungen zu Oberbillwerder handele oder auch positive Effekte für den Bezirk bestehen.

 

Herr Panz erklärt, dass es sich bei einem Wettbewerbsverfahren auch um ein öffentlich-rechtliches Vergabeverfahren handele. Die Verwaltung müsse prüfen, inwieweit sich die FHH unter Mitwirkung des Bezirksamtes gegenüber dem Wettbewerbssieger für bestimmte Folgeplanungsschritte verpflichtet habe („Auftragsversprechen“).

 

Herr Rosinski fragt, ob die Fraktionen damit einverstanden wären, die Vorlage heute zur Kenntnis zu nehmen, ohne dass hieraus ein weiterer Auftrag ausgelöst werde, sodass die Verwaltung die Vertragslage beurteilen könne. Er schlägt vor, die Vorlage dann zur kommenden Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu bringen.

 

Herr Jarchow befürwortet dies im Namen seiner Fraktion.

 

Herr Krohn bestätigt dies ebenfalls.

 

Herr Emrich bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung. Diese wird vom Stadtentwicklungsausschuss einvernehmlich gewährt.

 

Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt Herr Jarchow, dass das Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung und Zustimmung aller Fraktionen durchgeführt wurde und die heute angesprochene Thematik im Rahmen dieses Verfahrens seitens der CDU-Fraktion nicht angesprochen wurde. Nun entstehe eine Situation, die von den Neuallermöher Bürgern nicht verstanden werden könne. Er spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung die verfahrensrechtliche Situation und eine mögliche Lösung hinsichtlich des Petitums prüfe.

 

Herr Emrich weist den Vorwurf Herrn Jarchows zurück: Eine konstruktive Mitarbeit in einem Gremium schließe das berechtigte Kritisieren von Dingen nicht aus und zwinge nicht zu einer Zustimmung. Man akzeptiere zwar den Entschluss des Senats das Verfahren zu Oberbillwerder zu evozieren, halte die Entscheidung für Oberbillwerder jedoch weiterhin für falsch und werde dem hier keine Zustimmung geben. Er schlägt vor, am heutigen Beschluss festzuhalten und einen Bericht an die Bezirksversammlung zu verfassen. Dies gebe allen Fraktionen und der Verwaltung die Möglichkeit, sich inhaltlich zu beraten und eine Lösung zu entwickeln. Die finale Entscheidung solle bei der Bezirksversammlung liegen.

 

Frau Brodbeck bedauert den Ausgang der Abstimmung. Sie könne nachvollziehen, dass die CDU einem sauberen Abschluss des Verfahrens anstrebe und äußert den Wunsch, dass eine gute Lösung für die Neuallermöher gefunden werde.

 

Herr Rosinski bestätigt den Vorschlag von Herrn Emrich, die heutige Abstimmung zur Kenntnis zu nehmen und einen Bericht in die Bezirksversammlung einzubringen. Man werde die vergaberechtlichen Folgen als auch die Folgen für den Stadtteil wertneutral gegenüber der Bezirksversammlung darstellen. Er erinnert daran, dass die Verwaltung beauftragt wurde den Planungsraum als Sichtachse zwischen Neuallermöhe und Oberbillwerder zu erarbeiten. Er ist der Meinung, dass alle Beteiligten eine, gemeinsam städtebaulich für die Menschen in Bergedorf tätig zu werden und spricht sich für eine Lösung aus, die das Verfahren nicht stoppe.

 


Anlagen
TOP 3_OBW WB Ergebnis Preisgericht Zentrale Achse_Fleetplatz_Entwurf (1881 KB)

Ö 4

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 5

Verschiedenes

Herr Panz verweist auf die drei Informationsveranstaltungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zum Thema Hamburg Standard. Dieser gehe auf eine Initiative verschiedener Akteure im April vergangenen Jahres zurück, an der auch das Bezirksamt Bergedorf als Federführer für Bauprüfung sowie Stadt- und Landschaftsplanung beteiligt war. Der Hamburg Standard benennt Maßnahmen zur Senkung der Wohnungsbaukosten, zur Stärkung von frei finanziertem Wohnungsbau sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit privatwirtschaftlicher Akteure, Politik und Verwaltung.

 

________

 

Weiterhin berichtet Herr Panz, dass der Senat die beiden Bergedorfer Karstadt-Grundstücke sowie das Grundstück an der Ecke Vinhagenweg und Bergedorfer Schlossstraße als Sanierungsgebiete förmlich festgelegt habe. Politik, Öffentlichkeit und Sanierungsbetroffene wurden darüber informiert. Ziel sei die Sicherstellung der Durchführung der beschlossenen Projektentwicklungen durch die Ermöglichung verschiedener Sicherungsinstrumente, insbesondere des Paragrafen 144 BauGB und der Festlegung von Genehmigungserfordernissen für Grundstücksverkauf, Grundschuldbestellung oder ähnlicher prüferforderlicher Themen.

 

Herr Emrich begrüßt ausdrücklich die Festsetzung des Sanierungsgebietes, hoffe jedoch, dass die Projekte wie beschlossen umgesetzt werden.

 

Frau Jacobsen schließt sich Herrn Emrich an. Sie möchte wissen, ob es einen konkreten Anlass für die Festsetzung des Sanierungsgebietes gab.

 

Herr Panz verweist hierzu auf die, für die Politik einsehbare Senatsdrucksache, in welcher das Interesse der Stadt an der zügigen Durchführung dargelegt ist. Eine Veröffentlichung erfolgte zudem im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 11.04.2025. Die Festsetzung sei vorsorglich erfolgt.

 

Herr Rosinski bestätigt, dass es derzeit keine konkreten Probleme, sondern ein reines Absicherungsbedürfnis im Sinne der FHH bestehe.

 

Frau Kramer begrüßt ebenfalls die Festsetzung des Sanierungsgebietes. Nichtsdestotrotz würde sie sich über die Nennung eines Zeitrahmens für die Weiterentwicklung wünschen.

 

Herr Panz erklärt, dass man mit den privatwirtschaftlichen Akteuren im regelmäßigen Austausch stehe. Der zeitliche Rahmen hänge jedoch auch von gesamt- und bauwirtschaftlichen Rahmenbedingen ab. Verwaltungsseitig tue man alles dafür, eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

 

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.04.2025, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 02.04.2025 wird einvernehmlich genehmigt.