Der Vorsitzende weist das neue Ausschussmitglied Frau Jennifer Hesse auf ihre Eigenschaft als Amtsträgerin und auf die Bestimmungen nach den §§
- 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
- 203 Verletzung von Privatgeheimnissen,
- 331 Vorteilsannahme,
- 332 Bestechlichkeit und
- 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses
des Strafgesetzbuches sowie nach den §§
- 6 Ausübung des Mandats,
- 7 Verschwiegenheit und
- 11Verschwiegenheit von Beschäftigten der Fraktionen
des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.
Die entsprechenden Unterlagen wurden ihr bereits schriftlich zugestellt.
Es sind keine Fragesteller anwesend.
Frau Petersen-Griem bittet, TOP 4 mit Satzung anstatt Geschäftsordnung zu benennen.Die Tagesordnung wird mit dieser Maßgabe einvernehmlich genehmigt.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Sozialbehörde keine Referentenzu TOP 5 entsandt hat.
Herr Schrader berichtet, dass sich der Inklusionsbeirat zunächst eine Geschäftsordnung erarbeitet hat, welche dann durch die Verwaltung in eine Satzung überführt wurde. Diese passte der Inklusionsbeirat schließlich an seine Bedürfnisse an. Der hieraus resultierende Entwurf liegt nun vor und ist dieser Niederschrift beigefügt.
Herr Truteerinnert an den bisherigen Werdegang. Der Inklusionsbeirat wurde gegründet, nachdem im Zuge der Inklusionskonferenzen von Teilnehmern der Wunsch geäußert wurde, sich in den politischen Prozess einbringen zu können. Der Beirat hat sich zunächst eine Geschäftsordnung gegeben und auf dieser Grundlage 3 Sitzungen durchgeführt. Da er an Sitzungen teilnehmen möchte, benötigt er eine Legitimation. Deren Grundlage soll die nun vorliegende Satzung sein.
Frau Petersen-Griem begrüßt diese Legitimierung. Am vorliegenden Entwurf sind ihres Erachtens nur einige eher redaktionelle Änderungen notwendig:
- In den §§ 3, 5, 8 und 9 werden nur weibliche Bezeichnungen verwendet.
- Die Formulierung in § 3 Abs. 3a macht so keinen Sinn, da zwei Bezirksversammlungsmitgliedern nur eine zugewählte Person gegenübergestellt wird.
- §4: Die politischen Vertreterinnen und Vertreter werden nicht entsandt, sondern gewählt.
- §9 Abs. 1 Satz 2: Im Wort „letzten“ fehlt ein „t“.
Herr Schilling bezeichnet den Satzungsentwurf als gute Grundlage für den weiteren Prozess. Er möchte jedoch zunächst durch die zuständige Fachbehörde prüfen lassen, ob die BV bzw. der Ausschuss befugt sind, eine Satzung zu erlassen. Während es für die Seniorenbeiräte ein eigenes Gesetz gibt, fehlt der FHH für diesen Fall eine klare Regelung. Während dieser Prüfung sollten die Fachsprecher gemeinsam über den Satzungsentwurf beraten.
Herr Seilerhält den vorliegenden Entwurf für gelungen, plädiert aber ebenfalls dafür, zunächst die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen zu lassen.
Frau Brodbeck erinnert an die bereits bestehenden Integrationsbeiräte in anderen Bezirken und die bereits seit Monaten laufenden Beratungen zum Thema. Vor diesem Hintergrund wünscht Sie sich eine Mehrheit für den vorliegenden Entwurf bei Berücksichtigung der von Frau Petersen-Griem erbetenen Änderungen.
Frau Westberg zeigt sich von den seitens der CDU vorgetragenen Bedenken befremdet und erklärt, dass sie sich hier rechtzeitige Änderungsvorschläge gewünscht hätte. Sie bittet ebenfalls um eine Abstimmung der im Sinne von Frau Petersen-Griem geänderten Satzung.
Auf Wunsch für Herrn Akbulut wird die Sitzung für rund 10 Minuten unterbrochen.
Anschließend bittet Herr Akbulut, die weiteren Beratungen zu vertagen, um den Fachsprechern die Möglichkeit zu geben, bis zur nächsten Sitzung einen interfraktionellen Beschluss zu erarbeiten.
Frau Petersen-Griem, Frau Brodbeck und Frau Westberg sprechen sich erneut dafür aus, den vorliegenden Entwurf zur Abstimmung zu stellen.
Nachdem Herr Zaum die Möglichkeit ins Spiel gebracht hat, die Satzung unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Bestätigung durch die Fachbehörde zu beschließen, weist Herr Trute darauf hin, dass ein solches Verfahren bei der Bezirksaufsicht einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Herr Froh schlägt daraufhin vor, einen Prüfauftrag zu beschließen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, den Satzungsentwurf dem Rechtsamt vorzulegen und das Ergebnis dieser Prüfung in der nächsten Ausschusssitzung vorzustellen.
Frau Westberg bittet als Antrag zu Geschäftsordnung darum, über die vorliegende Satzung abzustimmen.
Der Vorsitzende stellt zunächst den Satzungsentwurf zur Abstimmung.
Der Fachausschuss beschließt den Satzungsentwurf mit den vorgebrachten Änderungen mehrheitlich mit den 8 Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken. Die CDU und die AfD stimmen dagegen.
Anschließend bittet der Vorsitzende um Abstimmung des Vorschlags der CDU. Dieser besagt, dass der Text des Entwurfs in Verbindung mit einen Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen wird. Dieser Prüfauftrag beinhaltet, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens durch das Rechtsamt prüfen zu lassen. Parallel zu dieser Prüfung sollen die Fachsprecher über die Satzung beraten und einen interfraktionellen Vorschlag erarbeiten.
Dieser Vorschlag wird mehrheitlich mit den 8 Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken abgelehnt. Die CDU und die AfD stimmen dafür.
Der Bezirksversammlung wird berichtet.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Sozialbehörde die Entsendung von Referierenden mit der folgenden Begründung abgelehnt hat:
Aktuell befindet sich die Sozialbehörde in der Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen. Absehbar sind Bietergespräche zu führen und z.T. bereits anberaumt. Eine Berichterstattung parallel zu wesentlichen Schritten des Vergabeverfahrens ist derzeit nicht möglich. Eine Berichterstattung in den bezirklichen Gremien ist erst im Anschluss zu gegebener Zeit möglich. Im Übrigen siehe Drs. 23/32, 23/596, 23/609, 23/730, und 23/2054.
Die Sozialbehörde hat diese Antwort auch nachdem sie auf Bitten des Vorsitzenden darauf hingewiesen wurde, dass das angesprochene Vergabeverfahren nur die Bezirke Mitte, Harburg und Altona betrifft, aufrechterhalten.
Frau Jungblut führt aus, dass sie gemeinsam mit den anderen Bezirken Kontakt mit der Sozialbehördeaufgenommen hat. Am 21.01.26 wird nun ein Gespräch der Sozialbehörde mit den Bezirkenzur Zukunft der Straßensozialarbeit stattfinden.
Hintergrund ist, dass die Finanzierung der Beratungsstellen nunmehr einzelfallbezogen erfolgt. Im Zuge dessen wird die in Bergedorf vorhandene halbe Stelle für die Straßensozialarbeit der Beratungsstelle zugeführt. Somit werden Aufgaben verschoben, aber nicht abgebaut.
Ansinnen des Bezirks für das kommende Gespräch ist, diese Umstellung auszusetzen, bis erneut Ressourcen für die Straßensozialarbeit vorhanden sind.
Für Frau Westberg sind die zur Überbrückung vorgesehenen mobilen Angebote fragwürdig, da der Aufbau von Vertrauensverhältnissen zu den Betroffenen für eine erfolgreiche Sozialarbeit unerlässlich ist. Dies ist bei wechselnden Ansprechpersonen nicht gegeben.
Frau Jungblut bestätigt, dass es sich hier um eine anerkannte Meinung handelt. Sie bemängelt, dass es für die noch nicht berücksichtigten Bezirke keinen Zeithorizont bis zur Verfügungstellung zusätzlicher Ressourcen für die Straßensozialarbeit gibt.
Herr Seilererklärt, dass seine Fraktion das Konzept „Housing first“nicht mehr unterstützt und bittet, dies in das Protokoll aufzunehmen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass laut Beschlussvorschlag der BV bis zum 15.01.26 zu berichten wäre, obwohl das Gespräch der Sozialbehörde mit den Bezirken zum Thema erst am 21.01.26 stattfindet.
Frau Brodbeck schlägt vor, das Petitum dahingehend umzuformulieren, dass die BV derSozialbehörde nach §27 BezVG eine Empfehlung ausspricht, da diese dann innerhalb von 6 Wochen mitteilen muss, ob dieser Empfehlung gefolgt wird.
Der Fachausschuss fasst einstimmig bei einer Enthaltung der AfD folgenden Beschluss:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Sozialbehörde nach § 27 BezVG, dass die betreffenden Angebote der Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen im Bezirk Bergedorf auch über den 1. Januar 2026 hinaus gesichert und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt werden und eine zeitnahe Ausschreibung veranlasst wird.
Der BV wird berichtet.
Frau Petersen-Griembezweifelt, dass die übermittelte Antwort auf realitätsnahen Annahmen basiert. Dies betrifft zum Beispiel die angenommenen Zeiten, in denen es Patienten möglich ist, andere Kliniken zu erreichen. Hier werden weder die Verkehrssituation zu unterschiedlichen Tageszeiten noch der konkrete Wohnort im Bezirk berücksichtigt. Da es ansonsten an konkreten Antworten fehlt, bleibt nur, die Situation auch künftig kritisch zu beobachten.
Frau Westberg gibt zudem zu Bedenken, dass rund ein Drittel der Patienten des Bethesda-Krankenhauses aus dem Umland stammen. Auch diesen Umstand scheint die Sozialbehörde nicht zu berücksichtigen. Ihres Erachtens sollte überlegt werden, ob Hamburg zur Sicherstellung der Unfallbehandlung nicht sogarzwei hierfür spezialisierte Zentren benötigt. Der Betrieb des BG Klinikums rechnet sich nur, solange Leistungen über die Unfallversicherung abgerechnet werden können. Hiervon hängt auch der Verbleib von fachärztlichen Kompetenzen ab. Zudem handelt es sich um einen wichtigen Arbeitgeber im Bezirk.
Frau Brodbeck weist darauf hin, dass das BG Klinikum hofft, mit einer Verlegung Synergieeffekte zu erzielen. Die Verlegung dient somit dem Ziel, eine bessere Patientenversorgung zu ermöglichen. Dies sollte auch eine Prämisse der Arbeit der SGI sein. Das weitere Vorgehen sollte möglichst interfraktionell erfolgen.
Herr Kirstein hält den Betrieb einer Notfalldependance im BG Klinikum nicht für langfristig finanziell tragfähig, so dass diese nach einem Übergangszeitraum wieder geschlossen werden könnte.
Frau Westberg bemängelt, dass aus der Antwort nicht hervorgeht, wie viele Menschen Grundsicherung und Wohngeld bzw. nur Wohngeld beziehen. Somit lässt sich die finanzielle Situation der Senioren im Bezirk nicht abschätzen.
Auf Nachfragen von Frau Brodbeck erklärt Frau Westberg,gehofft zu haben, mit den Angaben zu den Staatsbürgerschaften der Personen über 65. Jahre einschätzen zu können, inwieweit zum Beispiel in Neuallermöhe zusätzlicheAngebote für migrantische Senioren fehlen. Frau Brodbeck weist darauf hin, dass deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte hier nicht erfasst werden.
Frau Jungblut erinnert an den Verlauf der Diskussion über den Verteilungsvorschlag der Mittel für die offenen Seniorentreffs in der letzten Sitzung. Dieses Auskunftsersuchenwurde gestellt, weil bemängelt wurde, dass der Verteilungsvorschlag auf einer veralteten sozioökonomischen Datengrundlage beruht. LautFrau Jungblutwirdauf Ebene der Fachbehörde derzeit ein neuer Leitfaden zur Bedarfsermittlung abgestimmt. Wenn dieser schließlich vorliegt,wird er im Ausschuss von Referierenden der Sozialbehörde vorgestellt werden.
Herr Seiler bittet, seine Wortmeldung unter TOP 6 zu dem Anteil der ukrainischen Migranten unter den Kunden der Tafel Bergedorf in das Protokoll aufzunehmen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mit dieser Maßgabe einstimmig genehmigt.
Schneeräumung
Herr Seiler möchte über die aus seiner Sicht unzureichende Schneeräumung im Bezirk sprechen. Der Vorsitzende teilt ihm mit, dass es sich hier um ein Thema handelt, welches thematisch im Fachausschuss für Verkehr und Inneres angesiedelt ist und bittet ihn, sein Anliegen dort vorzubringen.