22-0484.01

Zukunft des BG Klinikums in Boberg

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Kramer, Gündogan, Veit und SPD-Fraktion

Seit Jahren wird ein Neubau des BG Klinikums Boberg am jetzigen Standort geplant. Inzwischen ist auch ein Architektenwettbewerb durchgeführt worden. Dennoch wurden im Frühjahr Überlegungen bekannt für einen Teilumzug des BG Klinikums an das Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE). Für den Bezirk hätte das weitreichende Auswirkungen. Dennoch sind viele Fragen noch offen.

Wir fragen deshalb:

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bergedorferinnen und Bergedorfer ist der Sozialbehörde als der für die Gesundheit zuständige Behörde ein großes Anliegen. Dies bezieht sich auf den ambulanten Bereich, auf die Zahl und die Fachrichtungender niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Region, auf die in Bergedorf verbleibenden Leistungsangebote des BG-Klinikums wie auch auf die künftige Aufstellung desBethesda Krankenhauses Bergedorf. Zu berücksichtigen ist bei Prognose und Planung, dass die von BG Kliniken angestrebte Neuordnung erst Anfang der 2030er Jahre erfolgen wird.

I. Variante A: Verbleib des BG Klinikums in Boberg

1. Welche zusätzlichen Leistungsgruppen würde das BG Klinikum am jetzigen Standort benötigen?

2. Wie viele zusätzliche Planbetten wären erforderlich?

3. Welche baulichen Erweiterungen wären zusätzlich zum aktuellen Wettbewerbsergebnis erforderlich?

4. Welche Kooperationen wären möglich?

5. Welche zusätzlichen Leistungsgruppen hat das Bethesda Krankenhaus beantragt und rden diese schon die Bedarfe abdecken oder wären weitere erforderlich, um notwendige Kooperationen abzubilden?

6. Wer müsste die einzelnen Bausteine finanzieren?

Zu den Fragen 1. bis 6.:

Als berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus entscheidet das BG Klinikum bzw. die Unfallversicherung, welche Leistungen mit welchen Ressourcen für die Versorgung nach dem Recht der Unfallversicherung (SGB VII) benötigt und in Hamburg angeboten werden.r die Behandlung nach dem Recht der Krankenversicherung (SGB V) unterliegt das BG Klinikum der Krankenhausplanung des Landes, hier also der Freie und Hansestadt Hamburg/Sozialbehörde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung sind durch die sogenannte Krankenhausreform des Bundes neu gestaltet worden. Aktuell ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen, die Bundesregierung hat ein erstes Anpassungsgesetz vorgelegt. Die Sozialbehörde als Krankenhausplanungsbehörde ist mit allen Trägern von Krankenhäusern in Hamburg im Gespräch. Das Verfahren zur Beantragung von Leistungsgruppen hat jedoch noch nicht begonnen. Da es sich demnach um ein laufendes Verfahren handelt, können die aufgeführten Fragen zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Ergänzend wird auf die Ausführungen in Drucksache 23/648 verwiesen.

II. Variante B: Umzug des akut-medizinischen Bereichs ans UKE

7. In welchem Umfang müsste das Bethesda ausgebaut werden?

Die ersten Analysen der aktiva GmbH, die die neue Krankenhausplanung der Sozialbehörde als wissenschaftliches Beratungsinstitut begleitet, haben im Falle einer Verlagerung des akut-medizinischen Bereiches des BG Klinikums auf das Gelände des UKE einen zusätzlichen Bedarf von 14 Betten für das AgaplesionBethesda Krankenhaus ermittelt. Siehe dazu die Berichterstattung der Sozialbehörde in der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf am 10.07.2025. Bei einer Leistungssteigerung in dieser Größenordnung wäre eine bauliche Erweiterung nicht erforderlich.

a) Ist die aktuell geplante Erweiterung der Zentralen Notaufnahme (ZNA) ausreichend, die aktuell ohne Schließung des ZNA Boberg geplant wurde?

Entsprechend der bereits vorliegenden Analysen wird davon ausgegangen, dass die geplante Erweiterung der Zentralen Notaufnahme des Agaplesion Bethesda Krankenhauses auch bei einer Standortverlagerung der Not- und Unfallversorgung des BG Klinikums ausreichen wird.

b) Wann ist mit der Genehmigung dieser Erweiterung der ZNA zu rechnen?

Nach Eingang aller notwendige Unterlagen (Bau- und Kostenunterlage) des Agaplesion Bethesda Krankenhauses wird die Sozialbehörde zügig über die Förderung der Maßnahme entscheiden.

c) Ist der notwendige zusätzliche Ausbau der stationären Kapazitäten am Bethesda baulich möglich?

Siehe die Antwort zu 7.

d) Welche zusätzlichen Leistungsgruppen würde das Bethesda benötigen und wurden diese bereits beantragt?

e) Welche zusätzlichen Leistungsgruppen bräuchte das Bethesda für eine stationäre SGB-VII-Versorgung?

f) Wie hoch ist der Bedarf an Übernahme zusätzlicher elektiver Fälle zur Herstellung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit für das Bethesda bei dem zu erwartenden Ausbau der ZNA und wie viele zusätzliche Betten ergeben sich daraus?

g) Wie hoch wäre der Finanzierungsbedarf dafür und wer deckt diesen?

Zu den Fragen 7. d) bis g):

Siehe die Antwort zu 1.

8. Welche Leistungen verbleiben am Standort Boberg?

a) Notfallambulanz 24/7 für Erwachsene und Kinder?

b) Ambulantes OP-Zentrum?

c) Sportklinik?

d) Reha-Klinik mit stationärem Bereich?

e) Standort Notarzteinsatzfahrzeug und Hubschrauber?

Zu Frage 8. a) bis e):

Siehe die Antwort zu 1.

9. Welche Unterstützung kann das UKE für die ambulante Versorgung in Bergedorf leisten?

a) Einsatz von KV-Sitzen des UKE in Kommunalem MVZ in Oberbillwerder?

Zu Frage 9.:

Siehe die Antwort zu 1.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Billwerder

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