Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.04.2019

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.

 

Herr Gerken teilt mit, dass er zum Tagesordnungspunkt 6 aufgrund von Befangenheit den Sitzungssaal verlassen wird.

 

 

Ö 2

Bergedorf-West

Herr Czaplenski begrüßt als Vertreter des Grundeigentümers RI Invest GmbH & Cie.KG, die Geschäftsführerin Frau Osterhage, den Geschäftsführer Herrn Osterhoff sowie die Mitarbeiterin Frau Beier, die über die beabsichtigten Planungen am Einkaufszentrum Bergedorf-West berichten werden.

 

 

Ö 2.1 - 20-1935

Einkaufszentrum Bergedorf-West am Friedrich-Frank-Bogen (Verfasser: SPD-Fraktion)

Die Erörterung der Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 wird zusammengeführt und unter dem TOP 2.2 protokolliert.

 

Ö 2.2 - 20-1985

Bergedorf-West Freiraumplanerischer-städtebaulicher Wettbewerb

Herr Osterhoff trägt zunächst zu den Eigentumsverhältnissen des Einkaufzentrums (EKZ) vor und teilt mit, dass ursprünglich eine Revitalisierung des EKZ angedacht war, die jedoch zwischenzeitlich als unzureichend und nicht mehr zeitgemäß erachtet wurde. Mit Budnikowsky wird zudem Ende 2019 ein weiteres Geschäft den Standort verlassen. Derzeit plane man einen Abbruch mit drei Neubauten, die um einen mehrfach nutzbaren Quartiersplatz herum angeordnet werden sollen. Hierin sind sowohl seniorengerechte als auch familiengerechte Wohnungen vorgesehen, wie auch Gewerbeflächen für Einzelhandel, Ärzte, Gastronomie/Cafés und soziale Einrichtungen. Er zeigt eine Präsentation zur geplanten Entwicklung, die der Niederschrift beiliegt und auf die im Weiteren verwiesen wird.

 

Herr Gruber fragt nach, wie ein behindertengerechter Übergang in Richtung Bahnhof aussehen wird und wie viele öffentlich-geförderte Wohneinheiten vorgesehen sind.

 

Herr Osterhoff bestätigt, dass ein Anteil von einem Drittel angedacht ist, der behindertengerechte Übergang durch das bahnhofseitige Wohngebäude der Baugenossenschaft Bergedorf-Bille ist im Blick und wird Berücksichtigung finden.

 

Herr Omniczynski findet die Absichten des Eigentümers in vielen Punkten erfreulich, jedoch müsse der Werner-Neben-Platz zugänglich bleiben. Für fraglich hält er das geplante Familienwohnen gegenüber dem P+R Parkplatz.

Weitere Fragen sind:

  1. Wie passt ein Vollsortimenter an den Standort, wenn Aldi nebenan baut?
  2. Ist die HASPA interessiert am Standort zu bleiben?
  3. Was geschieht mit jetzigen Mietern von Gewerbeeinheiten, die bleiben wollen.

 

Herr Czaplenski teilt mit, dass der Investor etwas Zeitdruck hat, sodass nach einer Abstimmung mit dem Oberbaudirektor ein zweistufiger Betrachtungsraum zunächst das EKZ mit engerem Umfeld und dann die weitere Umgebung gemäß Vorlage in den Fokus nehmen soll.

 

Herr Osterhoff teilt mit, dass Arztpraxen im Wohnkomplex der Baugenossenschaft Bergedorf-Bille vorgesehen sind, die HASPA hat ihren Verbleib signalisiert, wird dann eine Filiale mit neuem Begegnungskonzept vorsehen, die Apotheke hat ebenfalls den Verbleib signalisiert. Der Drogeriemarkt Budnikowsky würde eigentlich gerne geblieben. Mit weiteren Unternehmen sei man im Dialog.

 

Frau Schindler gefällt der präsentierte Marktplatz nicht, da er wie ein Parkplatz anmutet.

 

Herr Osterhoff erläutert, dass hierfür eine Doppelnutzung vorgesehen ist, die auch Parken vorsieht.

 

Herr Heilmann fragt nach dem geplanten Volumen der Wohneinheiten und spricht sich für einen großen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb aus, der den Stadtteil umfasst. Insgesamt sollte vielleicht noch ein anderer Architekt hinzugezogen werden, da dieser Entwurf seines Erachtens noch nicht die Lösung sein kann.

 

Herr Osterhoff teilt mit, dass 110 seniorengerechte Wohneinheiten und 110 familiengerechte Wohneinheiten geplant sind.

 

Herr Czaplenski spricht sich für die Erweiterung des freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs um den hochbaulichen Aspekt aus. Neben P+R-Parkplatz, Bahnhofsvorplatz Nettelnburg sind auch die Betrachtung des Straßenraumes sowie die soziale Betrachtung erforderlich, was das Fachamt für Sozialraummanagement derzeit gerade angeht.

 

Herr Omniczynski fragt nach, was bezüglich Gastronomie in den Erdgeschossbereichen vorgesehen ist und wie viele Stellplätze angedacht sind, da es einerseits keine Stellplatzverpflichtung für die Wohnbebauung gäbe, diese dennoch Sinn machen würden.

 

Laut Herrn Osterhoff sieht das Konzept Café/Gastronomie mit Außenbereichen vor und er teilt zudem mit, dass die 110 geplanten Stellplätze auf dem Platz nicht für die Mieter der Wohnbebauung vorgesehen sind. Für die Unterbringung der Wohnungsstellplätze sei man mit der SAGA und anderen im Gespräch, sodass hier keine Zwänge entstehen sollten. Der Platz soll doppelt, auch als Marktplatz nutzbar sein. Er hebt nochmals die Situation hervor, dass das EKZ nach und nach weitere Mieterverluste zu verkraften hätte, sodass man innerhalb eines Zeitfensters von 5 Jahren handeln muss. Die Mietverhältnisse habe man sozusagen auf den Punkt gesteuert, dass man in anderthalb Jahren beginnen könnte.

 

Herr Schneede präsentiert nochmals das Wettbewerbsgebiet aus der Bezugsdrucksache, aus dem die Fläche der KITA wegen des laufenden Umbaues herausgenommen wurde. Beinhaltet ist allerdings die Fläche des alten KITA-Standortes und die P+R Stellplatzfläche inklusive der großgigen Verkehrsräume. Auf Wunsch der Politik aus dem AK-Kern wurde zudem die östlich gelegene Fläche des aktuell im Bau befindlichen ALDI-Marktes einbezogen. Insofern habe man jetzt den gesamten südlichen Bereich des Stadtteils Bergedorf-West im Wettbewerbsgebiet, der sich in den nächsten Jahren maßgeblich verändern wird. Vorgesehen ist hier ein zweistufiges Verfahren, in dem zunächst der zentrale Bereich des EKZ (die genaue Abgrenzung muss noch festgelegt werden) angegangen wird, bevor später der rot umrandete Bereich folgt.

 

Herr Sturmhoebel fragt, wie man diesbezüglich mit der ungeklärten Situation der verkehrlichen Anbindung von Oberbillwerder umgehen soll. Jetzt plant man hier etwas, was später ein Problem darstellen könnte.

 

Herr Czaplenski teilt mit, dass nach wie vor dem Bezirk bzw. der Bezirksversammlung die Zuständigkeit für das Planungsrecht obliegt. Derzeit wird noch keine Planung erstellt, sondern es werden Vorbereitungen für einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb mit hochbaulichem Anteil getroffen, aus dem sich ein anspruchsvoller Entwurf ergeben soll, der dann die Grundlage für die Schaffung von Planrecht bilden soll.

 

Herr Kleszcz stellt heraus, dass man sich oberirdische Stellplätze für dieses Vorhaben an dieser Stelle in keiner Weise vorstellen kann. Der wichtigste Platz des Stadtteils liegt unmittelbar angrenzend, sodass diese Lösung städtebaulich-freiraumplanerisch als unvernünftig gesehen wird. Seines Erachtens könnten unterirdische Stellplätze oder auch eine Verlegung in diesem Wettbewerbsverfahren aber herausgearbeitet werden. Insgesamt findet er die Herangehensweise des Investors gut, auch wenn er sich eine Harmonisierung der Vorstellungen von Verwaltung und Investor wünscht.

Bei der Grenzziehung für den Wettbewerb ist ihm noch aufgefallen, dass die wichtige Wegeverbindung im nordwestlichen Bereich der Grünanlage abrupt endet, während sie doch bis zum Friedrich-Frank-Bogen durchgehen sollte, weil es sich ja auch um einen freiraumplanerischen Wettbewerb handeln würde.

 

Herr Omniczynski fragt Herrn Osterhoff und Herrn Schneede wegen der kritisch gesehenen Stellplätze, ob in diesem Zuge nicht die P+R-Fläche als z.B. mehrstöckige Parkpalette mit Mobility-Hub, in die erste Wettbewerbsphase aufgenommen werden könnte.

 

Herr Osterhoff ist auf Wunsch der Politik bereit, die P+R- Fläche mit dem angedachten Wettbewerbsgebiet verknüpft zu betrachten und wäre auch bereit diese Fläche zu erwerben, was allerdings eine Konzeptfrage wäre.

 

Herr Czaplenski lt es für unprofessionell, in solch einem Verfahren nicht auch das Thema Mobility-Hub einzubeziehen, dieses sollte sachgerecht mit in den Ausschreibungstext aufgenommen werden.

 

Herr Noetzel fragt zum TOP 2.1 nach, was es für Ideen zum „Bespielen“ des fast doppelt so großen Platzes gibt bzw. warum man dort diese Anzahl an Stellplätzen vorsieht.

 

Herr Osterhoff antwortet, dass man zum Planungsbeginn bereits mit SAGA, Baugenossenschaft-Bille gesprochen und nach Lösungsansätzen gesucht habe. Die Inanspruchnahme gegenüber liegender Flächen der Deutschen Bahn habe man wegen zeitlicher Aspekte verworfen. Er möchte modular denken, in dem man konzeptionell alle Themen im Blick hat, parallel aber auch in die Umsetzung kommt. In der vorgestellten Planung hat sich die Gewerbe/ Einzelhandelsfläche nicht verkleinert sondern bildet das ab, was bislang vorhanden ist. Funktionell wurde das Angebot an das angepasst, was heute gewünscht wird, sodass längerfristig Attraktivität erhalten bleibt. Man fand es attraktiv, den vorhandenen Platz größer zu gestalten und auch Stellplätze, die jetzt im Umfeld sind, weiterhin zu erhalten.

 

Herr Gruber findet die Planung eine Katastrophe, wenn der einzige Platz des Quartiers eingeschränkt wird, da hier das Stadtteilleben und Aktivitäten der Kirche stattfinden. Er sieht hier eine Reduzierung der Lebensqualität für die BewohnerInnen Bergedorf-Wests.

 

Herr Scharnke stimmt hier nicht zu,lt die Parkplatz-Lösung am Werner-Neben-Platz allerdings auch für unglücklich und problematisch. In der Umgebung Bergedorf-Wests noch Stellplätze für 220 neue Wohneinheiten nachzuweisen hält er für eine echte Herausforderung. Er spricht sich dafür aus, konzeptionell Überlegungen für autofreies Wohnen anzustellen.

 

Herr Czaplenski plädiert dafür, erst einmal ein richtungweisendes Signal an den Investor zu senden und das städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren mit hochbaulichem Anteil auszuloben. Über die dann eingehenden Entwürfe wird man wieder ins Gespräch kommen und der Fachausschuss wird wie immer das letzte Wort haben.

 

Herr Capelettilt einen Supermarkt/Vollsortimenter dort unbedingt für nötig, man sollte sich jedoch nicht der Illusion hergeben, der Einkauf wird mit dem Fahrrad getätigt. Bei der Schaffung einer neuen Infrastruktur müssen auch weiterhin Parkplätze geplant werden, ansonsten werden die AnwohnerInnen auch zu anderen Einzelhandelsstandorten abwandern.

 

Herr Froh bittet darum, die Begrenzung des südlichen Wettbewerbgebiets (links und rechts) jeweils am Bahndamm enden zu lassen, da hier „in die Jahre gekommene“ Grünanlagen bestehen, die mit einbezogen werden sollten, was Herr Schneede wohlwollend zur Kenntnis nimmt.

 

Herr Kleszczlt das zweistufige Wettbewerbsverfahren für sinnvoll, fragt jedoch für die P+R-Fläche nach, ob die Verwaltung mit der P+R-Gesellschaft bezüglich deren Planungen im Gespräch ist. Ggf. wäre die Hinzunahme der Fläche in die erste Phase vielleicht sinnlos.

Im Zuge der Entwicklung sind in jedem Fall Stellplätze für die Gewerbeeinheiten nötig, da diese nicht von der Stellplatzverpflichtung befreit sind. Für die BewohnerInnen sollten weniger Stellplätze geschaffen werden, da gute ÖPNV-Verbindungen bestehen. Keine zu schaffen geht sicherlich nicht. Hier stellt sich die Frage danach, wie sich das allgemeine Stellplatzkonzept darstellt.

 

Herr Czaplenski fasst das weitere Verfahren nochmals zusammen. Die Verwaltung wird mit allen Akteuren im Gespräch bleiben und zunächst einen konkreten Vorschlag für die erste Stufe des Wettbewerbsverfahrens erarbeiten und diese erneut im nächsten Stadtentwicklungsausschuss vorstellen und zur Abstimmung stellen. Weiterhin sollen die Grünanlagen des südlichen Wettbewerbgebietes (links und rechts) mit in die zweite Verfahrensstufe aufgenommen werden.

 

Herr Osterhofflt die Hineinnahme der P+R-Fläche in die erste Verfahrensstufe für vernünftig und realistisch, ohne dieses verbindlich machen zu können, da man nicht Eigentümer ist.

 

Er teilt nochmals mit, dass man seit ungefähr anderthalb Jahren Gespräche mit den Mietern des EKZ führt, demnach wird es nach und nach „leerlaufen“, wenn einzelne Mietverträge nicht verlängert werden. Hieraus ergibt sich die Frage an Verwaltung und Politik, wie lange das Verfahren braucht? Sollte es 5 Jahre oder länger dauern, müsste signifikant investiert werden, um die Nutzbarkeit zu erhalten. Aktuell sei man so getaktet, dass man in anderthalb Jahren Zugriff auf das Objekt hätte.

 

Herr Gruber findet Zwischennutzungen wie z.B. Shisha-Bars o.ä. furchtbar, worauf Herr Osterhoff Offenheit für andere Nutzung zeigt, was jedoch aufgrund der zeitlichen Perspektive schwierig ist. Das momentan unklare Zeitfenster erzeugt Zwänge, ggf. siebenstellige Summen zu investieren und längerfristige Mietverträge einzugehen. Einer neuen Entwicklung am Standort würde das auf Jahre ein Riegel vorschieben.

 

Herr Gabriel fragt die Verwaltung, welche Zeitspanne für das gesamte Verfahren gesehen wird.

 

Herr Czaplenski hat als Vorschlag bereits ein Petitum formuliert, welches folgend lautet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes mit hochbaulichem Anteil für den zentralen Bereich von Bergedorf-West  in zwei Schritten zu und beauftragt den Bezirksamtsleiter, die jeweiligen Gebietsabgrenzungen zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.05.2019 vorzulegen.

 

Herr Kleszcz hat Verständnis für die zeitlichen Belange des Investors stellt jedoch klar, dass nach einem noch in diesem Jahr abgeschlossenen zweistufigen Wettbewerbsverfahren noch keine Baugenehmigung vorliegt. Wahrscheinlich scheint ein anschließendes Bebauungsplanverfahren, welches bestenfalls nochmals anderthalb Jahre bis zur Vorweggenehmigungsreife dauert. Er fragt, ob diese zeitliche Vorstellung für den Investor noch machbar ist oder ob es eine „Deadline“ gibt.

 

Herr Osterhoff signalisiert, dass ein dreijähriges Verfahren passen würde, alles über fünf Jahre müsste ggf. konzeptionell angepasst werden.

 

Herr Heilmann sieht die Zeit gekommen, hier jetzt zügig zu überplanen, allerdings muss dieses gesamtheitlich gemacht werden. Der Investor wollte heute ein Signal, wie die Politik zur Planung steht und wie lange das dauern kann. Wenn nun die drei Jahre als ausreichend gesehen werden, ist es doch erst einmal gut. Diesung mit dem Parkplatz wird von seiner Fraktion nicht getragen und ein paar mehr Sozialwohnungen dürften es auch werden. Grundsätzlich wollen wir eine Neuentwicklung.

 

Frau Schindler sieht es ebenfalls positiv und spricht sich für eine zügige Umsetzung aus, würde allerdings zuerst eine Gesamtbetrachtung vornehmen und dann mindestens zeitgleich das zweistufige Verfahren beginnen.

 

Herr Scharnke merkt an, dass Bebauungspläne von Ende der sechziger / Anfang der siebziger Jahre seines Erachtens kaum Befreiungen zulassen, man muss in den  Baugrenzen bauen, gleiches gilt für die Höhengestaltung. Man wird hier also kaum umhin kommen, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Aus diesem Grund sollte schnell mit einem Wettbewerbsverfahren begonnen werden, dem sich ebenso schnell ein Bebauungsplanverfahren anschließen sollte.

 

 

Ö 2.3 - 20-1680.04

Gutachtlicher Prozess zur Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in Bergedorf-West

Herr Smith trägt zum Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation vor, auf die inhaltlich verwiesen wird, wie auch auf die Drs.Nr. 20-1680.04. Im Rahmen der Problem- und Potenzialanalyse für das Gebiet Bergedorf-West wurde festgestellt, dass ein Großteil der sozialen Infrastruktur, baulich abgängig ist. Durch den nun angestoßenen RISE-Prozess bietet sich jetzt die Chance, die Gestaltung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu überdenken. Das im Mai 2019 beginnende RISE-Starterprojekt soll hierzu bis zum Herbst 2019 Ergebnisse liefern.

 

Herr Omniczynski fragt nach, wer die Ausschreibung auf den Weg gebracht hat. Herr Smith antwortet, dass hierfür Finanzmittel aus RISE (50.000 €) sowie der BASFI (20.000 €) zur Verfügung stehen.

 

Weiterhin möchte Herr Omniczynski wissen, wann der Stadtteilbeirat eingerichtet wird und welche Vereine, Institutionen oder BürgerInnen beteiligt werden.

 

Herr Smith antwortet, dass die bestehenden Gremienstrukturen wie die Stadtteilkonferenz schon zur Gestaltung des Verfahrens einbezogen wurden, um Beteiligungen sicherzustellen. Die Akteure werden auch in dem zukünftigen Gebietsbeirat eine gewichtige Rolle spielen. Voraussichtlich im September/Oktober 2019 sollte der Gebietsbeitrat bestehen.

 

Frau Winkler als hinzugeladenes Mitglied des Jugendhilfeausschusses freut sich auf RISE, was sie auch als Bauprojekt für soziale Projekte wie Arbeitsamt, Schuldnerberatung und Sozialraummonitoring versteht. Sie fragt, was an komplementären Dingen geplant sei, die die sozialen Verhältnisse verbessern. Weiterhin fragt sie nach, ob auch zukünftig die Lawaetz-Stiftung den Stadtteilbeirat, unter Aufsicht des Bezirksamtes, leiten wird.

 

Herr Smith antwortet, dass man die letzte Frage noch nicht beantworten könne, da die europaweite Ausschreibung noch läuft. Die Beantwortung der Frage. was an komplementären Dingen in Bergedorf-West benötigt wird, ist genau die Zielsetzung des gutachterlich begleiteten Prozesses. Anschließend soll die Verzahnung von bestehenden und neuen Angeboten unter Nutzung von Synergien erfolgen.

 

 

Ö 2.4 - 20-1680.03

Gebietsfestlegung RISE-Fördergebiet Bergedorf-West

Herr Smith verweist auf die gezeigte Präsentation zum TOP 2.3.

 

Ö 3 - 20-1956

Oberbillwerder/ Neuallermöhe-West Vergabe einer städtebaulich-freiraumplanerischen Studie für Flächen am Walter-Rudolphi-Weg

Herr Noetzel merkt an, dass nicht klar ist, was für Ausweisungen erforderlich sind bzw. welche Nutzungen möglich sind und ob ggf. auch noch Veränderungen vorgenommen werden könnten.

 

Herr Schneede merkt an, dass in erster Linie an Wohnen gedacht wird, allerdings sei dies nicht festgelegt. Der Prozess wird erbringen, ob ggf. auch Einzelhandel oder andere Nutzungen vorrangig im östlichen Teil möglich wären. Es wird vielfältige Vernetzungen in den Stadtteil geben.

 

Frau Grabow fügt hinzu, dass auch ein Mobility-Hub vorstellbar sei, zumal der Bereich auch RISE-Gebiet ist, weiterhin sei auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, um die Ideen der AnwohnerInnen aufzunehmen.

 

Herr Kleszcz fragt zu einem kleinen Bereich, der als Spielplatz bezeichnet ist sowie einer angrenzenden Grünfläche nach, was bereits im Sonderausschuss Oberbillwerder aufgefallen war.

 

Frau Grabow signalisiert diesen Bereich mit aufnehmen zu können.

 

Herr Noetzel fragt nach, ob er es richtig verstanden hat, dass neben dem geplanten Weg auch mögliche Nutzungen angesehen werden sollen und dass es hierzu aber noch keine Festlegungen der Verwaltung gibt.

 

Das wird von der Verwaltung und dem Ausschuss-Vorsitzenden bestätigt.

 

 

Ö 4

Planrecht für das Bergedorfer Villengebiet

Herr Omniczynski bittet darum, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.05.2019 zu verschieben.

 

Herr Kolwa stimmt hier zu, macht jedoch noch deutlich, dass es sich bei dem Villengebiet um einen besonders erhaltenswerten Teil Bergedorfs handelt, bei dem besonderes Augenmerk auch auf die Gärten und öffentlichen Räume gelegt werden muss. Seine Fraktion sieht keine der beschriebenen Alternativen als Lösung an, da man sich kein Bild von einem möglichen Planungsspielraum bei den vielen denkmalgeschützen Gebäuden machen kann. Die Bestandsaufnahme muss sich genau angesehen werden. Aus diesem Grund bittet seine Fraktion um Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Herr Sturmhoebel sieht in dem Villenviertel eine Fiktion, eine Art "Nimbus" oder „Timbuktu“, in Wirklichkeit gebe es das Villengebiet als Einheit gar nicht. Es handelt sich um ein großes Gebiet mit ganz unterschiedlichen Strukturen. Eine Planung über das gesamte Gebiet macht aus seiner Sicht keinen Sinn und es gibt auch keinen Anlass und keine Not regulierend einzugreifen.

 

 

Ö 4.1 - 20-1928.01

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 106 (Bergedorfer Villengebiet)

Siehe Erörterung unter TOP 4.

 

Ö 4.2 - 20-1928

Neues Planrecht für das Bergedorfer Villengebiet (Verfasser: CDU-Fraktion)

Siehe Erörterung unter TOP 4.

 

 

Ö 5 - 20-1293.02

Vergabe und weiteres Vorgehen Stadtwerkstatt Moorfleet

Herr Schneede berichtet zum weiteren Vorgehen zur Stadtwerkstatt Moorfleet, dass es hierzu eine öffentliche Auftaktveranstaltung in der Schule Ochsenwerder geben soll, die für den 02.05.2019 geplant ist.

 

Protokollnotiz:

Auf Wunsch der Moorfleeter wurde die öffentliche Auftaktveranstaltung für die Stadtwerkstatt Moorfleet am 02.05. 2019 in die dortige St. Nikolaikirche (Moorfleeter Kirchenweg 64) verlegt.

 

Herr Capeletti fragt nach ob die Veranstaltung tatsächlich am 02.05.2019 oder am 16.05.2019 stattfindet.

 

Herrn Schneede ist von dem Termin 16.05.2019 nichts bekannt.

 

Herr Czaplenski deutet an, dass anfangs mehrere Termine in Betracht kamen und fragt nach, ob der jetzt festgelegte Termin 02.05.2019 geändert werden soll, was nicht der Fall ist.

 

Herr Capeletti fragt nach, ob der Betrachtungsraum evtl. noch vergrößert werden könnte.

 

Herr Czaplenski sieht hierin zunächst eine Rahmensetzung für das weitere Vorgehen, ansonsten sei das Verfahren so offen angelegt, dass Änderungen möglich sind.

 

 

 

Ö 6

Wohnungsbaupotenziale Curslack Tönerweg

Herr Gerken verlässt für die Erörterung des Tagesordnungspunktes, wie bereits angekündigt, den Sitzungssaal.

 

Herr Czaplenski bittet den Fachausschuss um ein Richtungssignal dazu, was der Ausschuss dort favorisiert und in welchem Umfang, anschließend würde die Verwaltung daran weiter arbeiten.

 

Frau Lühr fragt zur Stellungnahme der BUE nach, ob diese noch mit dem Text übereinstimmt, der für das Wohnungsbauprogramm vorlag. Sie verliest eine Passage hieraus, welche sie als komplette Ablehnung der Planung versteht. Im AK Vier- und Marschlande gab es eine Präsentation, die eine andere Fläche eingrenzt. Sie fragt um welche Fläche es geht.

 

Herr Schneede zeigt ein Lagebild der Gesamtplanung und teilt mit, dass sich die Stellungnahme der BUE verändert hat und nun genau gegen die von der Verwaltung präferierte Fläche votiert.

 

Herr Czaplenski fügt hinzu, dass die Stellungnahme der BUE allerdings nur eine von mehreren abgegebenen Stellungnahmen sei und zugegebenermaßen noch klärungsbedürftig ist.

 

Frau Lühr bittet um Nachreichung der BUE-Stellungnahme und sieht keine Möglichkeit, heute zu entscheiden.

 

Die Herren Schneede und Czaplenski kündigen an, die Unterlagen umgehend zu übersenden.

 

Protokollnotiz:

Die Unterlagen wurden sofort am 04.04.2019 an die SEA-Mitglieder übersandt.

 

Herr Noetzel kündigt für den Fall, dass die in Ochsenwerder gestrichene Wohnbaufläche wieder aufgenommen wird, Zustimmung an. Er sieht hier eine willkürliche Veränderung.

 

Herr Heilmann erinnert an Diskussionen im AK-Vier- und Marschlande, wonach in den Ortszentren vorsichtige Entwicklungen gewollt sind. Aufgrund der kritischen Anmerkungen könne man heute nicht beschließen und sollte sich erneut in den entsprechenden Gremien damit befassen.

 

Herr Kleszcz spricht sich ebenfalls für einen Verschiebung des TOP aus, da die Stellungnahme der BUE neu bewertet werden müsse. Ziel müsse die Stärkung der Dorfkerne bei systematischer Erweiterung sein.

 

Herr Scharnke spricht sich gegen eine Bebauung im geplanten Bereich aus, um die Sichtachsen zu erhalten.

 

 

Ö 7

Mitteilung der Verwaltung

BV Lohbrügger Markt/ Alte Holstenstraße

 

Herr Schneede kündigt an, dass für Mo., 29.04.2019 um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des ehemaligen EDEKA-Marktes eine Veranstaltung für die Öffentlichkeit vorgesehen ist, in der über die weiteren Planungen informiert werden soll. Nähere Infos kommen zu gegebener Zeit per Email an die Ausschussmitglieder.

 

Herr Czaplenski teilt weiterhin mit, dass die späteren Wettbewerbsergebnisse ebenso öffentlich präsentiert werden sollen wie auch die Jury-Sitzung mit Öffentlichkeitsbeteiligung geplant ist.

 

Ö 8

Verschiedenes

Es werden keine Themen vorgebracht.

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.03.2019

Es liegt derzeit noch keine Niederschrift -öffentlicher Teil- der Sitzung vom 06.03.2019 vor.