Herr Froh ist der Ansicht, dass der Fachausschuss für Verkehr und Inneres zu TOP 2 – Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 -, der Regionalausschuss zu TOP 3 – Wohnungsbauprogramm 2020 - und der Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz (WAV) zu TOP 6 – Runder Tisch Einzelhandel - hätten hinzugeladen werden müssen.
Er beantragt zu TOP 2, dass das Thema „offene Fragen zum Verkehr“ in den V+I überwiesen werden muss sowie den TOP 6 zu vertagen und zur nächsten Sitzung den WAV hinzuzuladen.
Herr Czaplenski erklärt, dass Verkehr ein wichtiges Thema darstellt, aber für das Bebauungsplanverfahren insoweit nicht wesentlich sei, als dass die verkehrlichen Anforderungen innerhalb der vorgesehenen Straßenverkehrsflächen und Grünflächen berücksichtigt werden können.
Herr Jarchow erinnert daran, dass in der letzten Sitzung erklärt worden sei, dass die Verkehrsthematik Gegenstand des nächsten Verkehrsausschuss werden solle.
Zum TOP 6 erklärt Herr Jarchow, dass es dabei um eine schlichte Kenntnisnahme gehe und man deshalb von einer Hinzuladung des WAV Abstand genommen habe.
Herr Froh hält seinen Vertagungsantrag zu TOP 6 aufrecht.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die insoweit abgeänderte Tagesordnung einstimmig.
Herr Czaplenski unterstreicht, das Thema Verschattung sei ein ernsthaftes Anliegen. Zudem verweist er auf den anwesenden Verkehrsgutachter, der Gelegenheit erhält, die Verkehrssituation zu betrachten und seine Sicht darzulegen.
Herr Mühlenbeck (Masuch + Olbrisch) erläutert den letzten Stand des Verkehrsgutachtens, der den jetzt vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtige.
Frau Petersen-Griem hält einen Fahrradweg an der Kampbille für erforderlich, der auf den Geh- und Radweg am Schleusengraben führe. So könne verhindert werden, dass Schulkinder den Radweg am verkehrsreichen Teil des Weidenbaumswegs nutzen müssen, um zur Schule zu gelangen. Dort sei es in der dunklen Jahreszeit besonders gefährlich.
Herr Czaplenski weist darauf hin, dass dies ein Thema für den Fachausschuss Verkehr und Inneres sei und will die Botschaft gerne in die dortige Beratung mitnehmen.
Herr Mühlenbeck erklärt, dass man auf der Dammkrone zur Kampbille einen befestigten Weg für Radfahrer und für Fußgänger plane.
Herr Krohn fragt nach den Anwohnerparkplätzen und ob sie gebührenpflichtig sein werden.
Im öffentlichen Raum werden nur öffentliche Stellplätze geplant. Anwohnerstellplätze werden auf privatem Grund errichtet, merkt Herr Mühlenbeck an.
Herr Czaplenski ergänzt, dass Parkplatzgebühren nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens seien.
Herr Stamer erkundigt sich nach der Berechnung der Anzahl von Besucherplätzen.
Herr Mühlenbeck führt aus, dass hierzu als erster Ansatz die Verkehrsprognose und zweitens ein Schlüssel, der durch die Stadt je nach Ausprägung des Gebietes vorgegeben werde, herangezogen werden.
Zum Ausbau des Knotenpunktes Sander Damm / Weidenbaumsweg bestätigt Herr Czaplenski, dass diese Optimierung zeitgleich mit dem Baubeginn des Quartiers abgeschlossen sein werde. Die ersten Baumaßnahmen für den Geh- und Radweg entlang des Schleusengrabens würden im Januar 2020 starten. Der Termin- und Maßnahmenplan für den weiteren Ausbau könne zu Protokoll nachgereicht werden. Der Bau der Brücke über den Schleusengraben hänge vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens ab. Zudem müssen noch grundstücksvertragliche Klärungen durchgeführt werden, damit die für den Bau benötigte Fläche an die Stadt übereignet werden kann. Die Planungen der Brücke seien bereits abgeschlossen.
Frau Jacobsen fragt, ob man in dem städtebaulichen Vertrag die Dringlichkeit der Brücke festlegen und nach vorne ziehen könne.
Die Brücke sei auch für den Investor eine bedeutsame Themenstellung, versichert Herr Czaplenski. Zu den wegen der Verzögerung des Baus zusätzlich anfallenden Schülerverkehren vom Schilfpark nach Nettelnburg habe die Verwaltung bei der VHH ein Angebot angefragt, zweimal täglich Schulbusfahrten zur Grundschule Nettelnburg hin und zurück durchzuführen.
Die Frage von Herrn Kleszcz, ob für das zu erwerbende Teilgrundstück nicht schon ein Kaufvertrag zwischen Investor und der FHH abgeschlossen sei, bejaht Herr Czaplenski. Allerdings enthalte er die aufschiebende Bedingung des Abschlusses des städtebaulichen Vertrags zu diesem Bebauungsplan. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Brücke sei die Verwaltung mit dem LIG im engen Dialog, um eine frühzeitigere Übereignung zu ermöglichen. Der Investor selbst habe eine vorlaufende Inanspruchnahme des Grundstücks ins Gespräch gebracht. Dieses Angebot habe die Verwaltung aber nicht annehmen können, da die Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen auf einem fremden Grundstück zu risikoaffin sei.
Herr Krohn möchte die Dauer und die Kosten des Brückenbaus erfahren.
Er rechne mit einer Bauzeit von 14-16 Monaten, antwortet Herr Czaplenski. Die Kosten für die Gesamterschließung auf dem Grundstück trage der Investor. Für die Brücke und die öffentliche Wegeführung entlang des Schleusengrabens habe die FHH ca. 4 Millionen € zur Verfügung gestellt, die Brücke sei dabei mit 1,8 Millionen € kalkuliert.
Herr Küssner (Evers & Küssner) berichtet, dass man nochmal das Delta der Verschattungsszenarien zu dem bestehenden Bebauungsplan Bergedorf 100 betrachtet habe. Die Auswertungen der Besonnungs- und Verschattungszeiten sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Für Herrn Kleszcz ist das Thema Verschattung der neuralgische Punkt der Planung. Man sollte versuchen, möglichst nah an die Belichtungsverhältnisse heranzukommen, die bei Umsetzung des Bebauungsplans Bergedorf 100 erwartet werden können.
Herr Czaplenski führt aus, dass die Verwaltung diesen Prüfauftrag mitgenommen habe. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Reduzierung des nördlich an die Glasbläserhöfe angrenzenden Gebäudes auf vier Vollgeschosse plus Staffel sowie eine Verschiebung des Gebäudes um 1,5 m nach Süden eine Situation bewirke, die im Wesentlichen den Rahmensetzungen des Bergedorf 100 entspreche. Diese Lösung werde als Grundlage zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs empfohlen.
Eine tabellarische Auswertung mit weiteren Varianten wird an die Ausschussmitglieder verteilt und als Anlage zu Protokoll genommen.
Herr Kleszcz ist der Ansicht, eine Lösung müsse städtebaulich und politisch vertretbar sein. Er empfiehlt eine Prüfung, ob man durch Versetzung der Staffel, z. Bsp. bei den Beobachtungspunkten im östlichen Bereich, noch eine weitere Optimierung erreichen könne.
Die Betrachtung am 17. Januar habe ergeben, dass sich durch einen Verzicht auf das Staffelgeschoss für das Erdgeschoss keine Werte verändern, antwortet Herr Küssner; hingegen können Veränderungen für das erste OG erwartet werden.
Frau Schindler unterstreicht, dass sich aus den als Durchschnitt angegebenen Werten keine Rückschlüsse auf einzelne Wohnungen ableiten ließen.
Alle Wohnungen seien aus gutachterlicher Sicht sehr gut besonnt, stellt Herr Küssner fest.
Herr Noetzel verweist darauf, dass die Bewohner der Glasbläserhöfe zum Zeitpunkt des Wohnungskaufs von der damaligen, südlich geplanten Bebauung gewusst hätten und sich auch einen Teil darauf hätten verlassen können. Zu Recht würden diese anmahnen, jetzt nicht erheblich schlechter durch die neue Planung gestellt zu werden.
Die Frage von Herrn Kühl, wie sich die Wohnungsanzahl bei Verringerung um ein Vollgeschoss verändern würde, beantwortet Herr Czaplenski dahingehend, dass es um 5-8 Wohnungen gehe. Bei der Reduktion um eine Staffel würden etwa 2/3 dieses Wertes gelten.
Herr Kühl meint, dass dann auch die Stellplatzanzahl entsprechend angepasst werden müsse. Er weist zudem auf das Gefährdungspotenzial für den Radverkehr an der nördlichen Zufahrt zum Quartier durch die quer zur Straße liegenden PKW-Stellplätze hin. Ansonsten könne die Grünen-Fraktion dem Lösungsvorschlag zustimmen.
Falls neben der Reduzierung um ein Vollgeschoss auch die Stellplätze reduziert werden sollten, brauche die Verwaltung eine Signalgebung der Politik merkt Herr Czaplenski an.
Herr Heilmann steht dem Entwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sei unbestritten. Leider habe es von dem Investor bisher kein Signal gegeben, die 30%-Regelung für öffentlichen Wohnungsbau auszuweiten und vermehrt günstigen Wohnraum anzubieten. Im Hinblick auf die erhebliche bauliche Dichte des Quartiers habe er Bedenken, was bei einem Starkregenereignis geschehen werde.
Zur Entwässerung stehen auch die Dachflächenbegrünungen als Retentionsflächen zur Verfügung, betont Herr Czaplenski. Das Quartier brauche eine hoch qualitative Freiraumplanung, die schließlich auch ein bedeutsames Vermarktungsinstrument darstelle.
Herr Küssner ergänzt, dass der Grünanteil in dem neuen Entwurf zugenommen habe. Statt versiegelter Parkplatzfläche gebe es nun einen grünen Innenhof und die Stellplätze in einer Tiefgarage.
Herr Kleszcz beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um die verteilte tabellarische Auswertung innerfraktionell zu beraten.
Um 19:21 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
Herr Kleszcz teilt mit, dass seine Fraktion sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließen könne. Zusätzlich möchte er im weiteren Verfahren Maßnahmen geprüft wissen, die die Besonnungsverhältnisse im 1. Obergeschoss verbessern können, z.B. durch Versetzen der Staffel.
Den Vorschlag zum nördlichen Gebäude hält Herr Noetzel für einen guten Kompromiss, die auch den berechtigten Bedürfnissen der Bewohner der Glasbläserhöfe entgegenkomme. Die CDU werde ihm zustimmen.
Auch Frau Jacobsen kann mit dem Vorschlag leben und betont nochmals die Wichtigkeit der Brücke über den Schleusengraben.
Herr Stamer erkundigt sich im Hinblick auf die Idee der BUE, Solaranlagen mit Wärmepumpen bei Neubauten verpflichtend einzuführen, inwieweit Solargründächer in der Planung berücksichtigt worden seien und wie die energetische Versorgung des Quartiers aussehe.
Herr Czaplenski berichtet, dass sich das Bezirksamt in einem engen Austausch mit der BUE zur quartiersbezogenen Energieversorgung befinde und eine kluge Energieform in Abstimmung mit der Fachbehörde und dem Inverstor finden werde.
Herr Kleszcz erwartet baldmöglichst vertiefende Pläne zu den Außenanlagen.
Herr Jarchow fasst die gemachten Botschaften zusammen und ergänzt den Auftrag an die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf nach Maßgabe der vorgenannten Rahmensetzungen
weiter auszuarbeiten. Zunächst bedürfe es der Beratung des Entwurfs im Verkehrsausschuss. Neben der Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung zum nördlichsten Gebäude müsse zudem in die Prüfung mit aufgenommen werden, ob es bei der Positionierung der Staffel Möglichkeiten gebe, im Hinblick auf das erste Obergeschoss Verbesserungen erreichen zu können. Auch seien vertiefende Pläne zur Gestaltung der Außenanlagen vorzulegen.
Dieses ergänzte Petitum wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern beschlossen.
Herr Lehnert (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) stellt die Wohnungsmarktanalyse für den Bezirk Bergedorf vor. Inhaltliche Einzelheiten sind den Sitzungsunterlagen und der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Herr Gabriel berichtet, dass bei der Beratung des Wohnungsbauprogramms im AK V+M zu den einzelnen Flächen keine Einigung erzielt werden konnte und fragt, ob für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein Beschluss erforderlich sei.
Herr Czaplenski ist der Ansicht, dass das Bezirksamt mit der TÖB-Beteiligung eine Außenbotschaft sende, die über den Verwaltungsausschuss der BV laufe. Man könne die Beteiligung aber mit dem Hinweis schalten, dass die Zustimmung der BV noch nicht vorliege.
Herr Froh schlägt vor, die Flächen einzeln durchzugehen und zu beraten.
Herr Kleszcz will die Erkenntnisse aus der TÖB-Beteiligung erst einmal abwarten und in die Entscheidung zu einzelnen Flächen einbeziehen. Zudem würden derzeit Koalitionsverhandlungen stattfinden, deren Ergebnis abgewartet werden solle. Daher regt er an, die TÖB-Beteiligung auch mit den in der Vorlage genannten Flächen zu starten, aber das Votum dazu noch offen zu lassen.
Herr Noetzel hält dieses Vorgehen für unseriös. Für die Durchführung der TÖB-Beteiligung brauche es eine genaue Vorstellung, was das Wohnungsbauprogramm umfasse. Wenn man die nicht habe, könne man auch keine echte Beteiligung durchführen und stattdessen Meinungen und Stellungnahmen für eine spätere Entscheidung einholen.
Nach Herrn Heilmann würde der Vorschlag der SPD-Fraktion eine Zwangsberatungspause für den SEA bedeuten. Auch der AK sei davon ausgegangen, dass die Flächen im SEA einzeln diskutiert werden. Erst danach solle die TÖB beteiligt werden. Er stellt, wie im Petitum vorgesehen, den Antrag auf Beratung.
Herr Froh bemängelt, dass man das Thema auch ganz hätte streichen können, wenn gar nicht beraten werden solle. Auch der AK könnte vor diesem Hintergrund abgeschafft und alle Themen künftig im SEA geklärt werden.
Koalitionsverhandlungen seien ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang, unterstreicht Herr Kleszcz, ebenso wie Entscheidungen in Gesprächen mit anderen Partnern treffen zu wollen. Man könne jetzt die Flächenentscheidungen für die TÖB-Beteiligung offen halten oder schiebe das Ganze in den November/Dezember 2019.
Herr Heilmann verweist auf seinen Antrag auf Beratung und fordert Abstimmung.
Der Stadtentwicklungsausschuss weist den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU, Linken und AfD zurück.
Herr Kleszcz beantragt, den Beginn der TÖB-Beteiligung unter Offenhaltung der Aufnahme der in der Vorlage genannten Flächen in das Wohnungsbauprogramm.
Nachdem Herr Noetzel gerügt hat, dass der Antrag nicht schriftlich vorliegt, beantragt Herr Kleszcz eine Sitzungsunterbrechung für eine Verschriftlichung.
Die Sitzung wird um 20:15 Uhr fortgesetzt.
Herr Jarchow verliest den Antrag und lässt darüber abstimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Anlage 1 der Drucksache – Wohnungsmarktanalyse - zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU, Linken und AfD,
die in der Drs. 21-0078.01 aufgeführten Flächen
- Curslacker Deich / Tönerweg
- Kirchwerder, Auf dem Sülzbrack
- Curslacker Heerweg / Grashofweg
- Beim Bieberhof
in die TÖB-Beteiligung aufzunehmen mit dem Hinweis, dass die mögliche Aufnahme dieser Flächen ins Wohnungsbauprogramm bis zur abschließenden Beratung des Wohnungsbauprogramms in der Dezembersitzung des SEA offengehalten ist.
Nach Herrn Jarchow gehört der Tönerweg in die Beratung des Wohnungsbauprogramms 2020 und ist damit kein eigener Tagesordnungspunkt.
Herr Czaplenski erläutert die Vorlage und die darin ausgesprochene Empfehlung.
Die SPD-Fraktion schließe sich diesem Vorschlag an, teilt Herr Gabriel mit.
Für Herrn Kolwa ist das Villengebiet ein planungsrechtlicher Flickenteppich. Man brauche ein einheitliches Planrecht für das gesamte Gebiet. Hierzu reiche ein einfacher Plan, mit dem einen Ziel „zu bewahren“. Es müsse zusammengestellt werden, was geschützt ist, schützenswert sei und den besonderen Charakter des Gebiets ausmache. Zudem sollte man einen Spielraum für eine zeitgemäße (villentypische) Bebauung schaffen, die sich in diese Umgebung einfüge. Einige Grundsätze wie die Zweiwohnungsklausel, Abstandsflächen oder die Stellplatzsituation seien zu hinterfragen. Die CDU-Fraktion könne sich vorstellen, über alle diese Dinge zu reden, bevor man in das Verfahren einsteige.
Herr Kleszcz hält die von Herrn Kolwa aufgeworfenen Punkte für durchaus bedenkenswert. Auch die vorhandenen Wohnungsgrößen seien nicht mehr zeitgemäß. Aber bei der Vielzahl der Punkte werde es de facto keinen einfachen Bebauungsplan geben. Vielmehr seien umständliche, zeitaufwendige Untersuchungen nötig. Daher plädiere er für anlassbezogene Bebauungsplanverfahren für Teilflächen.
Auch Herr Heilmann sieht die Schwierigkeiten eine einheitliche Regelung zu finden. Er regt an, in einem Workshop die Grundsätze dafür zu diskutieren und festzulegen. Danach könne man sich auf den Vorschlag der Verwaltung fokussieren.
Aus Verwaltungssicht könne er den Vorschlag 2 nachvollziehen, meint Herr Noetzel, hält es aber auch für möglich, dass alle vier dargestellten Alternativen nicht wirklich die Vorstellungen der Politik treffen. Erst müssten die Ziele für das Villengebiet definiert sein und erst danach die richtigen Schritte mit der Verwaltung geklärt werden.
Herr Czaplenski erklärt sich bereit, sich zu den von Herrn Kolwa genannten Kernfragepunkten im AK Kern nochmals auszutauschen.
Es herrscht Konsens zwischen den Fraktionen, das Thema im AK Kern zu beraten.
Der Tagesordnungspunkt ist auf die nächste Sitzung unter Hinzuladung des WAV vertagt.
Herr Czaplenski berichtet zur städtebaulichen Entwicklung „Butterberg“, dass ein Termin zur Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses auf Bitten des Projektentwicklers stattgefunden habe. Das Büro tun-architektur habe eine Arbeitsskizze zur Umsetzung der vom Preisgericht formulierten Überarbeitungsempfehlungen vorgestellt. Aus dem Termin würden Überarbeitungsbedarfe resultieren. Im Anschluss an die Überarbeitung schlägt die Verwaltung eine Befassung des AK V+M - voraussichtlich im November 2019 - vor.
Zum Baudialog Vier- und Marschlande weist Herr Czaplenski darauf hin, dass der 1. Termin nun am 25.10.2019 in der Schule Ochsenwerder und der 2. Termin am 08.11.2019 in der Schule Zollenspieker stattfinden werden. Die Veranstaltungsreihe werde jetzt auch öffentlich bekannt gemacht.
Herr Schneede teilt mit, dass sich der Termin des Baugemeinschaftsabends auf den 11.12.2019 verschoben habe.
Frau Schindler fragt nach, ob der SEA am 17.10.2019 tagen werde.
Herr Czaplenski verliest den Auszug des BV-Protokolls vom 29.08.2019, wonach die Sitzungstermine für die ehemaligen Ausschüsse SOB und SFW bei Bedarf zur Beratung des Themas Oberbillwerder genutzt werden können. Aus Sicht der Verwaltung gebe es derzeit keine Themen für den 17.10.2019. Der SEA werde noch verbindlich informiert, ob eine Sitzung stattfinde.
Die Niederschrift der Sitzung vom 04.09.2019 liegt noch nicht vor.