Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidensteg) hier: Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts
Letzte Beratung: 02.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
1. Sachverhalt
1.1 Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts
In seiner Sitzung am 08.05.2019 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss ein überarbeitetes städtebauliches Konzept vorgestellt, welches im Wesentlichen die Überbauung der Stellplatzanlage des geplanten Nahversorgungszentrums (SB-Markt, Drogerie, kleinere ergänzende Nutzungen, sonstige Dienstleistungen) zum Inhalt hat (vgl. Drs. 20-2026). Danach sind oberhalb von Nahversorgung und Stellplatzanlage geförderte Wohnungen, eine Kindertagesstätte sowie – im Blockinnenraum des ersten Obergeschosses – Gärten, private Spielplätze und das Außengelände der Kindertagesstätte vorgesehen. Die vier- und fünfgeschossige Bauweise würde eine Blockrandbebauung entstehen lassen, die den Straßenraum in verbesserter Weise und somit städtebaulich sehr gut einfasst, Grund und Boden besser ausnutzt und die Zahl der Wohneinheiten im Quartier von ca. 540 auf 744 erhöhen würde.
Der überarbeitete Funktionsplan ist der Anlage 1 zu entnehmen. [Hinweis: Die Entwurfsmappe beinhaltet neben dem eigentlichen Funktionsplan einschließlich Begleitplänen auf den letzten beiden Seiten einen alternativen Lageplan, der für insgesamt drei Baublöcke eine geringfügig vergrößerte Gebäudekubatur dargestellt. Diese Flächenkompensierung resultiert aus der Geschossreduktion eines Baublocks aufgrund von Verschattungsaspekten, auf die unter 1.4 näher eingegangen wird.]
Stadtentwicklungsausschuss und Verwaltung stellten sich Fragen zu den Auswirkungen der Änderung. Daher wurden bzw. werden folgende Untersuchungen und Pläne erarbeitet bzw. überarbeitet:
Die Ergebnisse stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:
1.2 Auswirkungen auf die verkehrliche Erschließung
Verkehrsprognose und Knotenbetrachtung
Nach der Verkehrstechnischen Stellungnahme beträgt das derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich des Plangebietes ca. 11.000 Kfz/24h (Weidenbaumsweg, südlich Dusiplatz).
Die Verkehrstechnische Stellungnahme vom Mai 2017 hatte für 570 Wohneinheiten mit einem eingeschossigen Nahversorgungszentrum ein Verkehrsaufkommen von rd. 5.600 Kfz-Fahrten mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,3%. prognostiziert. Der Verkehr könne in einer für Hauptverkehrsstraßen akzeptablen Qualität abgewickelt werden, auch an der Kreuzung Sander Damm / Weidenbaumsweg.
Das nunmehr beabsichtigte städtebauliche Konzept hätte eine deutliche Erhöhung der Anzahl an Wohneinheiten zur Folge. Gleichwohl prognostiziert die überarbeitete Verkehrstechnische Stellungnahme aufgrund der zu erwartenden allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und einem – bedingt durch verkehrs- und gesellschaftspolitische Trends – veränderten Mobilitätsverhalten keine Erhöhung, sondern perspektivisch einen Rückgang des allgemeinen motorisierten Individualverkehrs. Die rechnerische Verkehrserzeugung des Plangebietes beträgt daher nur rd. 5.400 Kfz/Tag mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,6 % und liegt damit rd. 200 Kfz/Tag unter den zuvor ermittelten Prognosewerten.
Die Leistungsfähigkeit der beiden vorgesehenen Anbindungen an das Plangebiet (Mini-Kreisverkehr im Norden und weitere Einmündung im Süden) sei daher auch unter Annahme der veränderten Rahmenbedingungen gegeben.
Wesentliche planungsbedingte (negative) Auswirkungen auf die Knotenpunkte / Straßenabschnitte im weiteren Umfeld können ausgeschlossen werden. Ebenso werde die derzeit akzeptable Leistungsfähigkeit des Knotens Sander Damm / Weidenbaumsweg durch die neue Planung nicht beeinträchtigt.
Nach Umsetzung des Bebauungsplans Bergedorf 113 prognostiziert die Verkehrstechnische Stellungnahme ein Aufkommen im Bereich des Plangebietes von ca. 15.470 Kfz/24h (Weidenbaumsweg, südlich Dusiplatz). Näheres ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Straßenplanung
In Folge der veränderten städtebaulichen Konfiguration wurde die Straßenplanung insbesondere im Weidenbaumsweg leicht verändert.
Von den dort insgesamt 35 vorhandenen Parkständen können 18 erhalten bleiben. Innerhalb des Quartiers konnte durch eine Optimierung der Stellplatzanordnung eine Erhöhung der Besucherstellplätze von 114 (bisheriger städtebaulicher Entwurf, Stand 09/2017) auf 133 erreicht werden, so dass die vorhandene und vorgesehene Zahl der Stellplätze im Vergleich zum bisherigen Entwurf nicht abnimmt. Der Schlüssel für öffentliche Stellplätze im neuen Quartier reduziert sich aufgrund der höheren Zahl an Wohneinheiten von ca. 21 % auf 17,9 %. Das Ziel von 20 % kann aus Sicht der Verwaltung etwas unterschritten werden, weil das Plangebiet gut mit dem ÖPNV erschlossen ist bzw. die Entfernung zum Bahnhof Bergedorf für Radfahrer kurz und für Fußgänger akzeptabel ist. Die Reduzierung wird aus verkehrstechnischer Sicht für vertretbar erachtet. Der Vorhabenträger bemüht sich zudem, alternative Mobilitätsangebote zu fördern (z.B. quartiersbezogene Fahrzeugvermietung bzw. Car-Sharing-Angebote). Das Bezirksamt beabsichtigt, entsprechende Regelungen im städtebaulichen Vertrag zu treffen.
Im Weidenbaumsweg können auf beiden Fahrbahnseiten Radfahrstreifen angeordnet werden. Die Bushaltestelle Wiesnerring soll in Fahrtrichtung Norden in den Bereich des Nahversorgungszentrums verlagert werden. In diesem Bereich soll der Radfahrstreifen unterbrochen werden.
Näheres ist der Anlage 3 zu entnehmen.
1.3 Gewerbe- und Verkehrslärm
Plangebiet
Der Schutz vor gewerblichem und verkehrlichem Lärm aus der Umgebung des Plangebiets und aus dem Plangebiet selbst kann durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden gelöst werden, z.B. verglaste Vorbauten zum Schutz der Außenwohnbereiche und „HafenCity-Fenster“ zur Reduzierung des Innenraum-Geräuschpegels.
Wohnungen am Weidenbaumsweg westlich des Plangebiets
Durch die planungsbedingte Veränderung des Weidenbaumswegs werden Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen an der Wohnbebauung auf der westlichen Seite des Weidenbaumswegs ausgelöst. Diese Ansprüche bleiben grundsätzlich auch nach Umplanung des Nahversorgungszentrums und der damit verbundenen leichten veränderten Straßen- und Radewegeführung bestehen, wobei durch die Erhöhung der Geschossigkeit und die damit entstehende geschlossene Straßenfront die Schallreflexion zunimmt, so dass nach gutachterlicher Abschätzung nunmehr 11 und somit deutlich mehr Bestandsgebäude am Weidenbaumsweg einen Anspruch auf Lärmschutzfenster haben werden als nach der bisherigen Planung, bei der 7 Gebäude betroffen waren (siehe Anlage 4).
Bei den geplanten Gebäuden am Weidenbaumsweg sind Verkehrslärmpegel von bis zu 69 db(A) tags und 60 db(A) nachts zu erwarten, so dass hier ebenfalls Festsetzungen zum baulichen Lärmschutz und zur Grundrissorientierung erforderlich sind.
Im städtebaulichen Vertrag soll auch weiterhin geregelt werden, dass der Vorhabenträger das Quartier „Weidenstieg“ die Verbesserungen des Lärmschutzes an den bestehenden Gebäuden finanziert.
1.4 Entwicklung der baulichen Dichte und Auswirkungen auf die Besonnungssituation
Veränderung der Dichtewerte im Quartier
Durch eine Überbauung der Stellplatzanlage erhöht sich die bauliche Dichte im Sondergebiet. Betrugen Grundflächenzahl (GRZ) – Stellplatzfläche nicht eingerechnet – und Geschossflächenzahl (GFZ) in früheren Entwürfen noch 0,42 und 1,15, liegen die Werte bei überbauter Stellplatzfläche nunmehr im Bereich von 0,52 bzw. 1,96 (siehe Anlage 1, Seite 11 bzw. Lageplan Flächenkompensierung, GRZ und GFZ). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Baufeld zwar vollständig mit Baukörper bzw. Stellplatzfläche überbaut sein wird und die GRZ nach bauordnungsrechtlichen Maßstäben demzufolge – im Unterschied zur Darstellung in Anlage 1 – Richtung 1,0 tendieren würde. Gleichwohl ist im Blockinnenraum des ersten Obergeschosses die Anlage flächendeckender, qualitativ hochwertiger Grünflächen vorgesehen, sodass die wahrgenommene oder auch „gefühlte bauliche Dichte“ deutlich gemindert wird.
Für den übrigen Wohnungsbau liegt die GRZ durchschnittlich bei 0,45 und die GFZ bei 2,14. Zum Vergleich: In den Glasbläserhöfen beträgt die GRZ 0,6 und die GFZ zwischen 1,25 und 1,55. Das Bezirksamt hält eine Reduzierung des nördlichen Baublocks A um ein Vollgeschoss (zukünftig vier Vollgeschosse + Staffelgeschoss) für erforderlich, um die Verschattung im Hinblick auf die nördlich angrenzenden Glasbläserhöfe weniger stark als in früheren Funktionsplänen ausfallen zu lassen. Dies ist in den Anlagen zum Funktionsplan und in den Dichtewerten bereits berücksichtigt.
Insgesamt verbleibt die bauliche Dichte jedoch auf einem für Allgemeine Wohngebiete hohen Niveau in Bezug auf die in § 17 Baunutzungsverordnung festgelegten Obergrenzen (GRZ 0,4, GFZ 1,2). Diese können aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wobei sicherzustellen ist, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Im Plangebiet werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt, weil die Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung eingehalten werden und Grünflächen an der Kampbille und am Schleusengraben angrenzen und der Quartiersplatz autofrei sein soll. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt werden vermieden, da bereits heute Planrecht für ein verdichtetes gemischtes Quartier besteht. Weiterhin können negative Auswirkungen durch Verkehrslärm technisch gelöst werden.
Letztlich kommt auch der Betrachtung der Besonnungssituation eine Bedeutung bei der Abwägung zu.
Verschattungswirkungen im Plangebiet
Ähnlich früheren Untersuchungen kommt die aktualisierte Verschattungsstudie in Bezug auf die veränderte städtebauliche Gestalt zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil der geplanten Wohnungen ausreichend besonnt ist. Die Aufstockung des Nahversorgungszentrums sowie die geringfügige Verbreiterung von drei Baublöcken (siehe Anlage 1, Lageplan Flächenkompensierung), die der Vorhabenträger als Ausgleich für eine Reduzierung des nördlichen Gebäudes wünscht (siehe unten), führen nicht zu einer signifikanten Veränderung dieser Situation.
Die laut DIN 5034-1 empfohlenen Besonnungszeiten von einer Stunde am 17. Januar und vier Stunden am 20. März werden überwiegend an den südlich und südöstlich ausgerichteten und zu den Freiräumen orientierten Fassaden eingehalten und z.T. deutlich überschritten. Die nördlichen Fassadenbereiche sind bedingt durch den gegebenen Sonnenstand deutlich stärker oder vollständig verschattet, sodass die o.g. Werte nicht erreicht werden. Um eine ausreichende Belichtung aller Wohnungen zu gewährleisten, wird eine Grundrissplanung mit durchgesteckten Wohnungen angestrebt. Diese Maßnahmen wurden allerdings auch schon vor der Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts erforderlich.
Verschattungswirkungen auf die Glasbläserhöfe
Nicht zuletzt aufgrund von Sorgen aus der Wohnnachbarschaft hinsichtlich möglicher Verschattungen auf die Glasbläserhöfe hat die Verwaltung frühzeitig gutachterliche Untersuchungen über die Auswirkungen auf die Besonnung des nördlich angrenzenden Quartiers Glasbläserhöfe eingeholt. In der Tat sind gegenüber dem heutigen Planungsrecht des Bebauungsplans Bergedorf 100 für die Glasbläserhöfe 5 und 8 geringere Besonnungszeiten zu erwarten, die sich im Wesentlichen aus der Stellung des nördlichsten Wohngebäudes mit ca. 35 Wohneinheiten ergeben. Im Ergebnis wird im Plangebiet eine Reduzierung der baulichen Höhe des nördlichsten Gebäudes um ein Geschoss (ca. 3 m) erwogen, d.h. von 5 Geschossen bzw. 24 m ü. NHN auf 4 Geschosse bzw. 21 m ü. NHN. Hierdurch verbessert sich die Besonnung der Gebäude Glasbläserhöfe 5 und 8 gegenüber dem bisherigen Entwurf. Die Zielwerte der DIN 5034 (1 Stunde Besonnung am 17. Januar und 4 Stunden Besonnung zu Tag-Nacht-Gleiche) werden durchgehend eingehalten. Für die maßgeblich betroffene Hausnummer 8 wird die Besonnungszeit jedoch gegenüber den Werten des festgestellten Bebauungsplans Bergedorf 100 am 17.1. im Erdgeschoss (EG) auf gesamter Fassadenlänge teilweise deutlich reduziert und zwar im Durchschnitt um 63 Minuten (Reduzierung um 22 bis max. 168 Minuten). Im 1. (Obergeschoss) OG ist eine Reduzierung der Besonnungszeit auf 9/10 der Fassadenlänge von durchschnittlich 94 Minuten zu erwarten (Reduzierung um 34 bis max. 133 Minuten). Am 20.03. nimmt die Besonnungszeit im EG auf 3/10 der Fassadenlänge hingegen um durchschnittlich 92 Minuten zu, während sie in den verbliebenen Bereichen um durchschnittlich 110 Minuten abnimmt (Reduzierung um 69 bis max. 121 Minuten). Im 1. OG nimmt die Besonnungszeit auf 4/10 der Fassadenlänge um durchschnittlich 38 Minuten zu, während sie in den übrigen Bereichen um durchschnittlich 97 Minuten abnimmt (Reduzierung um 40 bis max. 114 Minuten). Die Verschattungswirkungen sind demzufolge zwar stärker als nach dem Bebauungsplan Bergedorf 100 erwartet werden können, sind jedoch geringfügiger als bei der zuvor vorgesehenen Gebäudehöhe. Durch die Geschossreduzierung entfallen 5 Wohneinheiten.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass die Besonnungsqualität nur einer der zahlreichen Faktoren gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse darstellt, die im und in der Umgebung des Plangebietes insgesamt gut ausgeprägt sind. Auch da die Werte der DIN 5034 für die Nachbarbebauung Glasbläserhöfe 5 und 8 eingehalten werden, sind die Besonnungsverhältnisse für städtisches Wohnen vertretbar. Aus der Tatsache, dass die bauordnungsrechtlich vorgegebenen Abstandsflächen eingehalten bzw. deutlich überschritten werden, lässt sich schließen, dass, auch bei Betrachtung der aktuellen Rechtsprechung, dem Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme gefolgt werden kann und dass die Belange der Nachbarn in Bezug auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
Aufgrund der Entwicklungsachse Schleusengraben soll in diesem innerstädtischen Bereich Wohnraum geschaffen werden. Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen, und die besondere Lagegunst des Quartiers am Wasser soll für möglichst viele Menschen erschlossen werden. Im Sinne der Stadt der kurzen Wege sollen für möglichst viele Bewohner Schulen, Kindertagesstätten und Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichbar sein. Die Höhenentwicklung im Anschluss an die betroffenen Glasbläserhöfe ist daher städtebaulich nachvollziehbar, zumal der Übergang zwischen den beiden Quartieren durch die Reduzierung der baulichen Höhe des nördlichsten Baublocks am Weidensteg angeglichen wird. Die Auswirkungen auf die nördliche Wohnnachbarschaft sind zwar teilweise erkennbar gegeben, werden aber nach Abwägung als vertretbar eingestuft.
Die Verschattungsstudie befindet sich derzeit noch in der Überarbeitung. Wesentliche Abweichungen von den o.g. Angaben sind indes nicht zu erwarten.
Hinweis zur Bemessung der Gebäudehöhen
Die Höhe der südlichen Gebäude im Bebauungsplan Bergedorf 110 wird über der festgesetzten Geländeoberfläche gemessen. Im Plan Bergedorf 113 wird die Höhe über Normalhöhennull gemessen. In Bergedorf 110 beträgt die maximal zulässige Höhe der südlichen Gebäude 16,5 m über der festgesetzten Geländeoberfläche, im Plan Bergedorf 113 beträgt die Höhe des nördlichsten Gebäudes nach derzeitigem Stand 21 m über Normalhöhennull; dies entspricht 15,8 m über dem geplanten Gelände. Das nördliche Gebäude wird daher etwas weniger hoch sein als der Bebauungsplan Bergedorf 110 für die angrenzenden Gebäude in den Glasbläserhöfen zulässt.
Weiteres Vorgehen
Der Bebauungsplanentwurf soll auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts weiter ausgearbeitet werden. Soweit dies erfolgt ist, wird dem Stadtentwicklungsausschuss die Gelegenheit gegeben, die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu beschließen und dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags zuzustimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Stand des Funktionsplans zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf nach Maßgabe der vorgenannten Rahmensetzungen weiter auszuarbeiten.
1 überarbeiteter Funktionsplan
2 Verkehrstechnische Stellungnahme – 3. Ergänzung
3 Lageplan Erschließung
4 Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV auf Basis der Vorplanung zum Umbau Weidenbaumsweg in Hamburg-Bergedorf – Aktualisierung