21-0078.01

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2020 -Entwurf der aktualisierten Wohnungsmarktanalyse -Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.10.2019
Sachverhalt

 

Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2019 wurde am 20.12.2018 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache 20-1839.02) und wird jährlich fortgeschrieben.

 

Wohnungsmarktanalyse

Für die diesjährige Fortschreibung haben sich die Bezirksämter zusätzlich zu den üblichen Aktualisierungen der Steckbriefe zu den Flächenpotenzialen darauf verständigt, die bezirklichen Wohnungsmarktanalysen aus dem Jahr 2014 zu aktualisieren, die Bestandteil der Wohnungsbauprogramme 2020 werden. Hierfür wurde ein gemeinsamer Auftrag an das Büro ALP vergeben. Der Entwurf der Wohnungsmarktanalyse hängt dieser Vorlage als Anlage 1 an. Die wesentlichen Ergebnisse der Analyse für den Bezirk Bergedorf werden im Stadtentwicklungsausschuss im Oktober durch das Büro ALP präsentiert.

 

Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage 2 der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt.

Zur vorbereitenden Erarbeitung einer Empfehlung an den Stadtentwicklungsausschuss über die neu aufzunehmenden Wohnungsbaupotenzialflächen hat am 18.09.2019 ein Arbeitskreis Vier- und Marschlande mit der Politik stattgefunden. Es wurden folgende Empfehlungen für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.10.2019 formuliert:  

 

  • Curslack, Curslacker Deich / Tönerweg (nähere Informationen im Wohnungsbauprogramm Anlage 2, Fläche C 4_1):

Der Arbeitskreis hat über die Einstufung der Fläche in die A-Kategorie (= über die Fläche herrscht Konsens hinsichtlich einer wohnbaulichen Entwicklung) oder in die B-Kategorie (= Prüffläche, die noch näher geprüft werden muss bzw. die aufgrund von Recherchen und Gesprächen vorgeschlagen werden und zur Diskussion stehen) diskutiert. Der Arbeitskreis empfiehlt, dass die Einstufung der Fläche in die Kategorie A oder B im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert und ggf. eine Änderung beschlossen wird.

 

  • Kirchwerder, Auf dem Sülzbrack (nähere Informationen im Steckbrief, s. Anlage 3):

Der Arbeitskreis empfiehlt, dass die Fläche mit der Maßgabe einer aufschiebenden Bedingung als Langfristpotenzial (Kategorie C) in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden soll. Die aufschiebende Bedingung ist, dass seitens des LIG eine geeignete Festplatzfläche erworben und zur Verfügung gestellt worden ist.

 

  • Curslack, Curslacker Heerweg / Grashofweg (nähere Informationen s. Anlage 4):

Der Arbeitskreis empfiehlt, dass die Fläche im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert und ggf. über die Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm entschieden wird.

 

  • Ochsenwerder, Beim Bieberhof (nähere Informationen s. Anlage 5):

Der Arbeitskreis empfiehlt, dass die Fläche im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert und ggf. über die Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm entschieden wird.

 

  • Lohbrügge, Lohbrügger Landstraße (nähere Informationen im Steckbrief, s. Anlage 6):

Ergebnis vom AK VM/Kern vom 22.06.2018: Die Politik hat bei der letzten Fortschreibung empfohlen, die Fläche als Potenzial (Kategorie A) in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmen. Aufgrund fehlender Zustimmung des Eigentümers wurde die Fläche nicht in das Wohnungsbauprogramm 2019 mit aufgenommen. Nun hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden und die Zustimmung kann erneut abgefragt werden, wenn der Fläche zugestimmt wird.

 

 

Darüber hinaus möchte das Bezirksamt folgende Änderungen zu bisher vorhandenen Flächenpotenzialen mitteilen:

 

  • Schulfläche Wentorfer Straße
    Das Gebäude an der Chrysanderstraße ist für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen und steht für eine wohnbauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Der Lageplan im Steckbrief wird entsprechend angepasst.
  • Schulfläche Billwerder Straße

Die Behörde für Schulen und Berufsbildung (BSB) hat Eigenbedarf an der Fläche angemeldet, so dass sie für eine wohnbauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht. Die Fläche wird als Potenzial gestrichen.

  • Schulfläche Leuschnerstraße

Die Behörde für Schulen und Berufsbildung (BSB) hat Eigenbedarf an der Fläche angemeldet, so dass sie für eine wohnbauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht. Die Fläche wird als Potenzial gestrichen.

 

Zeitlicher Ablauf

Das Bezirksamt empfiehlt folgenden Zeitplan:

  • Stadtentwicklungsausschuss 02.10.2019: Abstimmung über die Aufnahme neuer Flächenpotenziale in das Wohnungsbauprogramm, Zustimmung zum überabeiteten Wohnungsbauprogramm, Kenntnisnahme der Wohnungsmarktanalyse, Beschlussfassung der TÖB-Beteiligung
  • TÖB Beteiligung: Oktober / November 2019
  • Stadtentwicklungsausschuss 04.12.2019: Zusammenfassende Information über die wichtigsten Stellungnahmen der TÖB, Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms 
  • Bezirksversammlung 19.12.2019: Beschlussfassung

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die anhängende Wohnungsmarktanalyse zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme der Flächenpotenziale Auf dem Sülzbrack und Lohbrügger Landstraße sowie der TÖB-Beteiligung mit dem anhängenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms und den neuen Flächenpotenzialen zu. Der Beschlussvorschlag zu den Flächen Curslacker Deich / Tönerweg, Curslacker Heerweg / Grashofweg sowie Beim Bieberhof wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses formuliert.

 

 

Anhänge