Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Drs. 20-1839 Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2019, Kapitel 6 "Flächenpotenziale für den Wohnungsbau in Bergedorf"
Änderungsantrag der BAbg. Lühr, Wobbe und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Bezüglich der Fläche A 2_11 Möörkenweg wird in Drs. 20-1839 folgende Stellungnahme eines der Träger öffentlicher Belange widergegeben:
„Die Fläche wurde und wird jährlich wiederkehrend abgelehnt, da das vorhandene Landschaftsschutzgebiet sowie Biotopverbund- und Ausgleichsflächen von einer Entwicklung betroffen wären. Die bauliche Entwicklung steht im Widerspruch zu den Darstellungen von LaPro und der Fachkarte Arten- und Biotopschutz. Darüber hinaus wird die Fläche im nordöstlichen Teil vom Überschwemmungsgebiet der Bille überlagert. Auch unter dem Aspekt, dass nach der Koalitionsvereinbarung zu Wohnen und Stadtentwicklung keine wertvollen Grün- und Freiflächen in Anspruch genommen werden sollen, sollte auf eine Ausweisung als Baugebiet verzichtet werden.“ (Drs. 20-1839, S. 2)
Dieser Stellungnahme sollte gefolgt werden.
Bezüglich der Fläche C 4_1 Curslacker Deich / Tönerweg wird in Drs. 20-1839 folgende Stellungnahme eines der Träger öffentlicher Belange widergegeben:
„Hinsichtlich einer baulichen Entwicklung der Fläche „C 4_1 Curslacker Deich / Tönerweg“ wurde - wie bereits in den vergangenen Jahren - angemerkt, dass diese kritisch gesehen wird. Eine Bebauung würde den hier noch verbliebenen Ausblick in die rückwärtige Kulturlandschaft zerstören." (Drs. 20-1839, S. 2)
Der kritischen Stellungnahme sollte gefolgt werden und die zur Bebauung vorgesehene Fläche deutlich reduziert werden.
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