Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2019 - Fortschreibung des Kapitels 6 "Flächenpotenziale für den Wohnungsbau" und Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit der Drucksache 20/1684.01 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss im September 2018 der Entwurf des Kapitels 6 des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2019 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 12.09. – 12.10.2018 zugestimmt. Es wurden insgesamt neun Stellungnahmen abgegeben. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in das Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms übernommen.
Zusammenfassung der Abwägung:
Neben den eher allgemein gehaltenen Stellungnahmen zum "Vertrag für Hamburg" und zum bezirklichen Wohnungsbauziel von 800 WE wurde - wie bereits im Jahr 2017 - angemerkt, dass mit nur noch 532 Wohneinheiten im Segment Einfamilienhausbau deutlich weniger gartenbezogenes Wohnen vorgesehen ist als noch im Vorjahr und daher weitere Potenzialflächen insbesondere für den Bau von Einfamilienhäusern benannt werden sollten. Hinweis der Verwaltung: die reduzierte Zahl von potenziellen Einfamilienhausbauplätzen resultiert aus der Streichung von Wohnbauflächen in den Vier- und Marschlanden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus wurde empfohlen, einen grundsätzlichen Textbaustein zum kostengünstigen, frei finanzierten Wohnungsbau mit einer Nettokaltmiete von 8 Euro aufzunehmen. Der Stellungnahme wurde gefolgt und das Kapitel 6.1 Flächenpotenziale für den öffentlich geförderten Wohnungsbau entsprechend ergänzt.
Folgende Hinweise zu städtischen Grundstücken wurden mitgeteilt:
A 1_6 Schulfläche Billwerder Straße und A 1_9 Schulfläche An der Twiete: Aufgrund der eigenen Bedarfsplanung hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die Freigabe dieser Flächen vorübergehend gestoppt.
B 1_2: Schulfläche Leuschnerstraße: Die Fläche befindet sich im Sondervermögen Schulbau und wurde bisher nicht von der BSB als entbehrlich gemeldet.
Zu der neu aufgenommenen Potenzialfläche „A 1_2 Lohbrügger Landstraße zwischen Nr. 112/122“ wurden zwei ablehnende Stellungnahmen zur Aufnahme der Flächen in das Wohnungsbauprogramm mit folgender Begründung abgegeben:
Die Lage sowie Flächengröße und -zuschnitt im Zusammenspiel mit der benachbarten gewerblichen Nutzung Lohbrügger Landstraße 112, der gegenüber vorzufindenden Gemengelage und dem gut nutzbaren Planrecht (GE II, GRZ 0,8, GFZ 1,6) sprechen weiterhin für eine grundsätzliche Eignung dieser Fläche zumindest für (Handwerks)betriebe mit höherem Anteil an Büro- und Fertigungsflächen und mäßigem Zu- und Abfahrtsverkehr. Handwerksbetriebe sind angewiesen auf innerstädtische, im Nahbereich der Kunden befindliche Grundstücke mit für sie geeigneten Ausweisungen im B-Plan. Gerade in Bergedorf sind für Handwerker geeignete und bezahlbare Gewerbeflächen kaum zu finden.
Hinweis der Verwaltung: Das Bezirksamt einschließlich der bezirklichen Wirtschaftsförderung sieht in dieser Lage keine ausreichende Nutzungsperspektive für gewerbliche Einrichtungen. Zudem handelt es sich um ein rein wohnbauliches Umfeld. Forderungen nach Kompensation dieser Fläche an anderer Stelle wurden mit dem Hinweis auf das Bemühen des Bezirks, neue Gewerbeflächen zu entwickeln (vgl. Gewerbeflächenkonzept), beantwortet.
Zu der Fläche „A 2_11 Möörkenweg“ wurde ebenfalls eine ablehnende Stellungnahme gegeben:
Die Fläche wurde und wird jährlich wiederkehrend abgelehnt, da das vorhandene Landschaftsschutzgebiet sowie Biotopverbund- und Ausgleichsflächen von einer Entwicklung betroffen wären. Die bauliche Entwicklung steht im Widerspruch zu den Darstellungen von LaPro und der Fachkarte Arten- und Biotopschutz. Darüber hinaus wird die Fläche im nordöstlichen Teil vom Überschwemmungsgebiet der Bille überlagert. Auch unter dem Aspekt, dass nach der Koalitionsvereinbarung zu Wohnen und Stadtentwicklung keine wertvollen Grün- und Freiflächen in Anspruch genommen werden sollen, sollte auf eine Ausweisung als Baugebiet verzichtet werden.
Hinweis der Verwaltung: Die oben aufgeführten Thematiken sind bekannt. Sie werden im Rahmen des weiteren Verfahrens abgearbeitet und von Fachplanern geklärt. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, sie wird lediglich zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich einer baulichen Entwicklung der Fläche „C 4_1 Curslacker Deich / Tönerweg“ wurde - wie bereits in den vergangenen Jahren - angemerkt, dass diese kritisch gesehen wird. Eine Bebauung würde den hier noch verbliebenen Ausblick in die rückwärtige Kulturlandschaft zerstören.
Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der aktuellen Planungsabsichten wurde ein erstes Gespräch mit den Fachbehörden geführt. Die schriftliche Stellungnahme steht noch aus.
Überwiegend wurden aber ergänzende Hinweise zu den Flächensteckbriefen (Handlungsschritten, Besonderheiten /Restriktionen, etc.) abgegeben, die in den Entwurf des Kapitels 6 eingearbeitet wurden.
Weitere Änderungen
Am 5. November 2018 wurde das Vorhaben Glasbläserhöfe II (Steckbrief A2_4) genehmigt. Somit kann diese Fläche nicht mehr als Potenzial in 2019 gezählt wurden. Der Steckbrief wurde aus dem Wohnungsbauprogramm genommen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Kapitels 6 „Flächenpotenziale für den Wohnungsbau“ für 2019 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.