20-1647

Zweckentfremdung städtischer Wohnungen im Luxweg - Was unternimmt das Bezirksamt?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh und der CDU-Fraktion

 

Im Rahmen verschiedener Anfragen (Drs. 20-1301.1, 20-1303.1, 20-1393.1) war das Vorgehen des Bezirksamts bei längerem Wohnungsleerstand schon Thema. Nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) wird ein Leerstehenlassen von mehr als vier Monaten schon als Zweckentfremdung definiert und das Bezirksamt ist zur Einleitung verschiedener Maßnahmen berechtigt. In den Antworten vermittelte das Bezirksamt durchgehend den Eindruck nach Kenntnis einer solchen Zweckentfremdung umgehend tätig zu werden („In der Regel dauert es 1 - 3 Wochen von der Kenntnisnahme einer Zweckentfremdung bis zu einer Überprüfung vor Ort“, Antwort des Bezirksamts in der Drs. 20-1303.1, zu Frage 8).

 

Mitte des Jahres 2014 fragte der Bergedorfer Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator den Senat (Drs. 20-12415) explizit nach den Eigentums- und Nichtbelegungsgründen der Immobilien im Luxweg 8 und 16. Laut Auskunft des Senats war zu dem Zeitpunkt die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin der genannten Objekte sowie der anliegenden Grundstücke. Die Objekte sollen damals von der SAGA GWG verwaltet worden sein. Nach damaliger Auskunft der SAGA GWG gab es allerdings im Luxweg zum Datum der Anfrage keinen Leerstand.

 

Einem Artikel der Bergedorfer Zeitung vom 30. Juli 2014 war zu entnehmen, dass die Mietverträge für die beiden Immobilien zum 31. Juli und 31. August 2014 ausliefen. Soweit dem Fragesteller bekannt ist, ist seitdem eine Vermietung nicht mehr erfolgt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Anfrage Drs. 20-12415 des Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator bekannt? Wenn ja, seit wann?

 

  1. Ist dem Bezirksamt der Leerstand der Immobilien, belegen im Luxweg 8 und 16, bekannt? Wenn ja,

a)      seit wann?

b)      welche Maßnahmen wurden seitdem gegen den Leerstand ergriffen?

Wenn nein, nimmt das Bezirksamt diese Anfrage zum Anlass, die Zweckentfremdung vor Ort zu überprüfen? Wenn nein, wieso nicht?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, in wessen Eigentum die Immobilien zwischenzeitlich stehen? Wenn ja, in wessen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Immobilien von den jeweiligen Eigentümern seit Mitte 2014 instandgesetzt oder saniert wurden? Wenn ja, in welchem Maße und von wem?

 

  1. Ist es richtig, dass es sich bei beiden genannten Adressen um Doppelhäuser handelt, bei denen die jeweils andere Seite seit 2014 durchgehend vermietet ist?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum die genannten Doppelhaushälften seit Mitte 2014 nicht vermietet wurden?

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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