20-1873.01

Zukunft der Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden

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12.03.2019
28.02.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.12.2018, Drucksache 20-1873 "Zukunft der Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden" wie folgt Stellung:

 

Die dezentrale polizeiliche Präsenz im Gebiet des Polizeikommissariats (PK) 43 in Form von Polizeiposten, die Präventionsarbeit durch erfahrene und kompetente Polizeibeamte und eine Polizei zum Anfassen sind nach wie vor ein bewährter Bestandteil der polizeilichen Infrastruktur in den Vier- und Marschlanden.

 

Die Polizei hat jedoch festgestellt, dass die Fortsetzung des bisherigen Konzepts der Polizeiposten, bei dem sich die Diensträume regelmäßig im gleichen Gebäude wie die Wohnräume des Polizeipostens befinden, zunehmend auf tatsächliche Probleme stößt. Es treten zunehmende Probleme auf, bei  einem Wechsel der Posteninhaberin/des Posteninhabers im jeweiligen Gebiet eine für das Wohnen und Arbeiten geeignete Immobilie zu finden, da die bisher genutzte Immobilie regelmäßig im Eigentum der bisherigen Posteninhaberin/des bisherigen Posteninhabers steht oder von dieser/diesem gemietet und weiter genutzt wird. Hinzu kommt das Problem, dass auch die Bereitschaft einen Dienstposten zu übernehmen, der den dienstlichen und den privaten Lebensbereich so eng verbindet, zurückgeht und die Nachwuchsfindung damit auf Probleme stößt.

 

Perspektivische Planungen, die sich noch in einem Anfangsstadium befinden, erfordern aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen eine Neuausrichtung insbesondere in der Unterbringung der Polizeiposten. Dabei soll die  Anzahl der bisher eingesetzten Polizeiposten beibehalten werden.

 

Voraussetzung für alle weiteren Überlegungen ist hier die Generierung von Diensträumen. Den Polizeiposten sollen zukünftig Räumlichkeiten in ihren jeweiligen Zuständigkeits-bereichen zur Verfügung gestellt werden, die nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern an deren Nachfolger übergeben werden können. Diese müssen sich nicht mehr zwangsläufig in privaten Immobilien befinden und auch nicht zwingend von den Polizeiposten bewohnt werden, sondern können zum Beispiel auch in Einkaufszentren oder in Objekten der Freiwilligen Feuerwehren im Landgebiet untergebracht sein.

 

Diesbezüglich bestehen schon jetzt Kontakte des PK 43 zum Baudezernat des Bezirksamts Bergedorf, der Berufsfeuerwehr Hamburg sowie der Freiwilligen Feuerwehr Vier- und Marschlande. Ziel der regelmäßigen Zusammenkünfte ist es, neue und zukunftsfähige Lösungen für die Polizeiposten zu erarbeiten. Ein entscheidender Aspekt ist dabei das Gebäudemanagement. Das Bezirksamt Bergedorf sagte bereits zu, intern nach Gebäuden zu suchen, die künftig nicht mehr wie geplant genutzt werden. Aufgrund der Berichterstattung in den regionalen Printmedien zur Situation der Polizeiposten liegen dem PK 43 darüber hinaus bereits jetzt erste Angebote potenzieller Vermieter vor, darunter auch ein leer stehendes Schulgebäude.“

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

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