20-1873

Zukunft der Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden - geänderte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.12.2018
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Jarchow, Gabriel und SPD-Fraktion

des BAbg Froh und CDU-Fraktion

 

 

Eine bereits im Jahr 2009 aufgegriffene Diskussion über strukturelle Veränderungen der zum damaligen Zeitpunkt noch sieben Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden hat gegenwärtig einen neuen Anlauf genommen.

 

Die Polizeiposten gehören zur Abteilung Prävention und Präsenz und sind dem Polizeikommissariat 43 unterstellt, stellen also keine Außenstelle dar. Die Polizeiposten verrichten ihren Dienst in den Vier- und Marschlanden mit zur Zeit sechs Polizeiposten. Das Besondere dabei ist, dass ein Teil der Tätigkeiten der Beamten in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung ausgeübt wird, d.h. entweder in ihrem Haus, das sie von der Behörde gemietet haben, oder im eigenen Haus. Die Beamten stellen jeweils dort einen Raum ihrer Wohnung als Büro sowie auf ihrem Grundstück einen Kfz-Stellplatz zur Verfügung. Das Büro verfügt dabei über eine komplette Büroausstattung mit Telefon, PC und Telefax.

 

Ob diese gegenwärtige Struktur, was die örtliche Nähe zum Bürger im Hinblick auf Effizienz und Präsenz anbelangt, noch zeitgemäß ist, ist die neue Fragestellung. Insbesondere wenn Polizeiposten aus dem Dienst ausscheiden und sich die Frage der Nachfolge stellt, wird, in Abhängigkeit von der persönlichen Lebenssituation der Bewerber, die Suche nach Wohnraum, die mit der gegenwärtigen Struktur vereinbar ist, immer schwieriger. Der im Raum Hamburg angespannte Immobilienmarkt trägt mit dazu bei. Hinzukommt, dass auch Bewerber für die Besetzung der Polizeiposten gefunden werden müssen, die die enge Verbindung des Wohnens und der Arbeit des Polizeipostens bereit sind, in Kauf zu nehmen. Im Verständnis der Bürger ist der Polizeiposten in ihrem Gebiet auch außerhalb der Dienstzeiten anzusprechen, was auch die Familien der Polizeiposten mit betrifft.

 

Überlegungen, die Struktur in der Form zu überdenken, dass mittels des Kaufs von Immobilien oder der langfristigen Anmietung von Immobilien durch die Stadt, in denen die Dienststellen zukünftig untergebracht werden könnten, eine Trennung zwischen Dienstposten und Wohnraum erreicht werden könnte, sollten deshalb angestrebt bzw. intensiviert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, mit dem PK 43 und der Innenbehörde zusammen ein Konzept zu entwickeln, wie die Polizeiposten im Landgebiet zukünftig organisiert werden könnten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob eine räumliche Trennung von Dienststelle und Wohnraum der Polizeiposten möglich ist, z. B. indem Immobilen an zentralen Orten wie Feuerwehrhäuser oder Einkaufsgebieten angemietet werden, um dort die Dienststellen unterzubringen. Bei der Erstellung des Konzeptes muss sichergestellt werden, dass die Anzahl der Polizeiposten nicht verringert wird. Das Konzept bzw. entsprechende Überlegungen sind im Regionalausschuss vorzustellen.

 

 

Anhänge

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