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Zerstörte Infotafel am Lohbrügger Marktplatz: Zuständigkeiten, Schäden und Wiederaufbau

Antwort

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2

Sachverhalt

Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und der AfD Fraktion Bergedorf

An der Kreuzung Lohbrügger Marktplatz / Alte Holstenstraße, im Bereich der dortigen Sparkasse, hat sich nach Angaben aus der Bevölkerung vor etwa einer Woche ein Verkehrsunfall ereignet. Infolge dieses Vorfalls soll eine dort aufgestellte Infotafel erheblich beschädigt beziehungsweise vollständig zerstört worden sein. Die Infotafel erfüllte bislang eine Informationsfunktion für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher des Stadtteils.

Derartige Anlagen werden je nach Ausgestaltung entweder durch das Bezirksamt selbst, durch Dritte oder im Rahmen von Kooperationen betrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Vorfall dem Bezirksamt bekannt ist, welche Schäden konkret festgestellt wurden und welche Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhaltung und mögliche Wiederherstellung bestehen. Ebenso ist von Interesse, ob Versicherungen greifen und ob bereits Planungen für einen Ersatz der zerstörten Infotafel bestehen.

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:


1. Ist dem Bezirksamt der geschilderte Verkehrsunfall im Bereich Lohbrügger Marktplatz / Alte Holstenstraße bekannt?

Ja, durch einen an beim Bezirksamts eingegangenen Unfallbericht des PK


2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die dortige Infotafel infolge des Unfalls zerstört wurde?

Ja, s. 1


3. Hat bereits eine Begutachtung des Schadens durch das Bezirksamt oder beauftragte Dritte stattgefunden?

Die Begutachtung des Schadens ist durch den zuständigen Wegewart festgestellt worden.


4. Wie wird die Höhe des entstandenen Schadens derzeit eingeschätzt?

Der Schaden am Wegekörper wird auf 1.800€ geschätzt, die Entsorgung des völlig zerstörten

Rahmens betrug 30€.


5. Wer ist Eigentümer bzw. rechtlich verantwortlich für die betroffene Infotafel?

Eigentümer, und verantwortlich für die Infotafeln, ist der Kultur- und Geschichtskontor, dessen

Trägerverein die Initiative zur Erhaltung historischer Bauten e.V. ist.


6. Welche Stelle ist für Wartung, Betrieb und Instandsetzung der Infotafel zuständig?

Siehe 5.


7. Besteht für die Infotafel ein Versicherungsschutz (z. B. gegen Vandalismus oder Verkehrsunfälle)?

Lt. Sondernutzung ist das durch den Eigentümer zu regeln.


8. Falls ja: In welchem Umfang greift dieser Versicherungsschutz im vorliegenden Fall?

Siehe 7.


9. Hat sich das Bezirksamt finanziell an der Errichtung der Infotafel beteiligt?

Nein, das Bezirksamt hat sich nicht an den Kosten beteiligt.


10. Falls ja: In welcher Höhe wurden hierfür Mittel bereitgestellt?

Siehe 9.


11. Gibt es bereits Planungen, die Infotafel zu ersetzen oder neu aufzustellen?

Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.


12. Falls ja: Mit welchen Kosten wird gerechnet und in welchem Zeitraum ist eine Umsetzung vorgesehen?

Siehe 11.


13. Wurden hierzu bereits Gespräche mit beteiligten Akteuren (z. B. Eigentümer, Versicherungen oder Dritten) geführt?

Siehe 11.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße

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