20-1005

Zeitliche Beschränkung des Halteverbots am Lauweg

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Herren Froh, Capeletti, Frau Garbers und CDU-Fraktion

Von Verantwortlichen der Kirchengemeinde Kirchwerder wurde der Wunsch an die Antragsteller herangetragen, dass die Halteverbotszone von der KITA bis zur Bebauung/Bahnhofsgaststätte Fünfhausen, südlich der Straße Lauweg, auf „Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr“ beschränkt wird. Hierbei handelt es sich um die Öffnungszeiten der KITA.

Hintergrund der Bitte ist, dass dort auch das Gemeindehaus liegt und in den Abendstunden und am Wochenende Veranstaltungen durchgeführt werden. Ebenfalls gibt es für die Besucher der anliegenden Gaststätte nur eine geringe Anzahl von Parkplätzen. Die Beschränkung des Halteverbots würde nach Ansicht der Antragsteller den Parkdruck in den Abendstunden und am Wochenende ein wenig abmildern und weiterhin den Sinn und Zweck des Halteverbots voll umfänglich erfüllen.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den zuständigen Abteilungen der Polizei und dem Management des öffentlichen Raums zu prüfen, ob eine zeitliche Befristung des Halteverbots von Montag bis Freitag 6 – 18 Uhr erfolgen kann.

Anhänge

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