21-2089.01

Wie wird die Schulwegsicherheit im Bezirk gewährleistet?

Antwort

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Gremium
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11.07.2024
11.07.2024
Ö 12.2
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Die Schulwegsicherheit ist ein hoher Anspruch an Behörden und Verwaltung. Der sich ändernde Verkehrsmix und die Neugestaltung von Verkehrswegen machen es nötig, immer wieder zu prüfen, ob in der Vergangenheit geprüfte und für sicher befundene Schulwege noch den Ansprüchen genügen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Zu welchen Schulen gibt es Schulwegpläne im Bezirk?

 

Die Schulwegpläne werden von den Schulen erstellt, daher kann diese Frage durch die Polizei nicht beantwortet werden.

 

Antwort BSB steht noch aus.

 

  1. Wie oft werden die (soweit vorhandenen) Schulwegpläne zu den Schulen geprüft und überarbeitet?

 

Antwort BSB steht noch aus.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden an welchen Stellen im Bezirk in den letzten zwei Jahren behördenseitig angeordnet, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen?

 

Antwort BSB steht noch aus.

 

  1. Gibt es Vorschriften oder Dienstanweisungen die regeln, wie und in welchem Umfang Schulleitungen, Polizei, Kreiselternrat und Bezirksamt Schulwege prüfen sollen?

 

Nein, seitens der Polizei Hamburg gibt es keine.

 

 

  1. Inwieweit werden die zuständigen Verkehrslehrer der Polizei in die Schulwegpläne einbezogen?

 

Die Verkehrslehrer werden derzeit nicht in die Erstellung der Schulwegpläne einbezogen. Letztmalig wurden diese im Jahr 2006 seitens der Polizei erstellt.

 

 

  1. An welchen Schulen bzw. Schulwegen sehen Behörden und Polizei aktuell Gefahrenschwerpunkte bzw. die Schulwegsicherheit gefährdet?

 

Durch die sogenannten Eltern-Taxis kommt es während der Abgabe- und Abholzeiten vor den Schulen zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, welche generell ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Diesbezüglich wurden in der Vergangenheit und werden weiterhin Verkehrskontrollen durchgeführt, um eine Verbesserung dieser Situation herbeizuführen, das Gefahrenbewusstsein zu erhöhen und eine Akzeptanz bei den Betroffenen zu erreichen. 

 

 

  1. Gibt es aktuell Unfallschwerpunkte in der unmittelbaren Umgebung von Schulen?

 

Von den 35 Schulen (ausgenommen Berufsschulen) befindet sich die Adolph-Diesterweg-Schule (Felix-Jud-Ring 29 in 21035 Hamburg) als einzige Schule im unmittelbaren Bereich einer Unfallhäufungsstelle1.

 

 

  1. Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, um die Schulwegsicherheit in Bergedorf zu erhöhen?

 

Seitens des Einsatzbereiches Prävention und Verkehr des Polizeikommissariats 43 sind folgende Maßnahmen zu benennen:

          Erstellung eines Präventionsclips „Richtiges Verhalten an Bushaltestellen“

          dauerhafte Durchführung und Teilnahme an verschiedenen Aktionen i. S. Schulwegsicherung, wie zum Beispiel: Aktion „Zu Fuß zur Schule“, Plakat- und Liederwettbewerb, Flyerverteilung an die Elternschaft der 1. Und 2. Klassen mit dem Thema „Sicherer Schulweg - Sicher im Straßenverkehr“

          Präsenzstreifen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

          Zusammenarbeit mit der VHH, diese bietet eine Mobilitätsschulung für Kinder an

          Einbeziehung der Fußverkehrsbeauftragten des Bezirksamts Bergedorf, um das Projekt Schulexpress2 ab dem 29.05.2024 zu realisieren. Zunächst stellt dies ein Pilotprojekt für die Schule in der Sander Straße dar, es wird angestrebt, dies an weiteren Schulen auszubilden.

 

 

  1. Macht die Behörde einen Unterschied zwischen der Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden und Rad fahrenden Schülern in Bezug auf die Schulwegsicherheit? Wenn ja, welchen und warum?

 

Nein, seitens der Polizei wird kein Unterschied gemacht. Beide Verkehrsteilnehmergruppen werden in der Verkehrserziehung gleichermaßen ausgebildet.

 

 

 

 

1 Die Polizei Hamburg konzentriert die Bekämpfung der Unfallursachen neben der täglichen Überwachung des Verkehrs durch die Streifenwagen sowie den Spezialisten der Verkehrsdirektion auf die mit der hier genutzten Software „Euska“ festgestellten Unfallhäufungsstellen (UHS). Diese definieren sich anhand des Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2012. Dort wird eine UHS wie folgt erläutert:

Eine Unfallhäufung wird durch ihre räumliche Ausdehnung, das Überschreiten von Schwellwerten und besondere Einschränkungen definiert. Besondere Einschränkungen sind zum Beispiel die Gleichartigkeit (Unfalltyp) oder die Einschränkung auf bestimmte Beteiligungsarten (z.B. Fußnger).“

2                     Ein Verkehrsprojekt, entwickelt in der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften, der Polizei und dem Schulexpress. 11 eingerichtete Haltestellen im Einzugsgebiet der Grundschule dienen als Kindertreffpunkt, um gemeinsam zu Fuß zur Schule zu gehen oder als ElternHaltestelle, welche ihre Kinder von dort aus zu Fuß zur Schule gehen lassen.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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