21-2089

Wie wird die Schulwegsicherheit im Bezirk gewährleistet?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.6

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Die Schulwegsicherheit ist ein hoher Anspruch an Behörden und Verwaltung. Der sich ändernde Verkehrsmix und die Neugestaltung von Verkehrswegen machen es nötig, immer wieder zu prüfen, ob in der Vergangenheit geprüfte und für sicher befundene Schulwege noch den Ansprüchen genügen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Zu welchen Schulen gibt es Schulwegpläne im Bezirk?

 

  1. Wie oft werden die (soweit vorhandenen) Schulwegpläne zu den Schulen geprüft und überarbeitet?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden an welchen Stellen im Bezirk in den letzten zwei Jahren behördenseitig angeordnet, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen?

 

  1. Gibt es Vorschriften oder Dienstanweisungen die regeln, wie und in welchem Umfang Schulleitungen, Polizei, Kreiselternrat und Bezirksamt Schulwege prüfen sollen?

 

  1. Inwieweit werden die zuständigen Verkehrslehrer der Polizei in die Schulwegpläne einbezogen?

 

  1. An welchen Schulen bzw. Schulwegen sehen Behörden und Polizei aktuell Gefahrenschwerpunkte bzw. die Schulwegsicherheit gefährdet?

 

  1. Gibt es aktuell Unfallschwerpunkte in der unmittelbaren Umgebung von Schulen?

 

  1. Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, um die Schulwegsicherheit in Bergedorf zu erhöhen?

 

  1. Macht die Behörde einen Unterschied zwischen der Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden und Rad fahrenden Schülern in Bezug auf die Schulwegsicherheit? Wenn ja, welchen und warum?

 

 

Petitum/Beschluss

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