Wie ist der Sachstand bezüglich der Optimierung der Baustellen-Lichtzeichenanlage an der Tatenberger Schleuse?
Letzte Beratung: 10.09.2024 Regionalausschuss Ö 8.3.2
Auskunftsersuchen
der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Im März wurde die 1. Bauphase für das Bauvorhaben zur Erneuerung der Brücke über die Tatenberger Schleuse begonnen. Entgegen der ursprünglichen Vorstellung wurde von der Planung abgewichen und auf voller Länge von ca. 200 m eine Baustellenlichtsignalanlage für den Blockverkehr eingerichtet. In den ersten Tagen nach der Einrichtung konnte der Verkehr an dieser Stelle noch einigermaßen störungsfrei abgewickelt werden doch sehr schnell wurde deutlich, dass es zu den Spitzenzeiten zu erheblichen Verkehrsstörungen kommt.
Als Ursache stellte sich eine mangelnde Koordination mit der ca. 200 m entfernte Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Brennerhof / Moorfleeter Deich heraus. Diese Lichtzeichenanlage läuft mit festen Programmen und kann von der Verkehrsleitzentrale nicht ferngesteuert verändert werden. Im Ergebnis ergeben sich erhebliche Stauungen im Brennerhof und der Andreas-Meyer-Straße.
Bereits im April hatte daher, auf Initiative der CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung Bergedorf folgende Beschlüsse gefasst:
Die Bezirksamtsleiterin mit der Polizei, der LSBG und dem VHH werden aufgefordert,
Leider ist bislang hiervon nichts umgesetzt worden. In den letzten Tagen hat sich gezeigt, dass sich die Situation verschärft und Verkehrsteilnehmer teilweise bis zu 55 Minuten benötigen, um diese Stelle zu passieren.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Die BVM ist sich der Situation rund um die Baustellenampel an der Tatenberger Schleuse bewusst und bedauert die dadurch entstandenen, teilweise erheblichen Verkehrsverzögerungen. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat durch eine Anpassung der Ampelschaltung auf die Situation reagiert, sodass sich derzeit vor Ort keine längeren Staus bilden.
Wie in der Stellungnahme aus Drs. 21-2071.2 dargestellt, befinden sich Baustellenampeln stets in der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Baulastträgers. Bis zum 31. Mai 2024 hat ein Leitungsträger der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Gasnetz Hamburg GmbH, an der Tatenberger Schleuse die Baustellenampel betrieben. Nachfolger mit einer neuer Baustellenampel ist im Auftrag der BVM der LSBG. Der LSBG hat seine provisorische Ampel am 27. Juni 2024, 9 Uhr errichtet. Dies war am Vortag des Einreichens dieser Anfrage. Daher kann die BVM die Fragen 1 und 2 nur zum Teil beantworten, da der LSBG in der in der Einleitung des Auskunftsersuchens genannten Zeit noch nicht vor Ort tätig war. Die Frage 5 versteht sie als analog zu Punkt 3 der Drs. 21-2071.1.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BVM die Fragen wie folgt:
Der zuständigen Stelle war der Zustand seit dem 28. Juni 2024 bekannt.
Aufgrund von Staubildung hat der LSBG unverzüglich Kontakt mit dem von ihm beauftragten Unternehmen für die Verkehrssicherung aufgenommen, um die Ampel und das aufgespielte Programm prüfen zu lassen. Technische Probleme behinderten zunächst die Fehlersuche. Seit dem 3. Juli 2024 funktioniert die Ampelschaltung wie geplant. Vor Ort bilden sich nach hiesiger Kenntnis keine längeren Staus, der Verkehr fließt weitgehend reibungslos. Sollte sich dies anders darstellen, ist der LSBG für Hinweise dankbar. Es kann dann versucht werden die Programmierung weiter zu verbessern.
Bei der festen Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anforderungsampel. Eine Koppelung mit der provisorischen Ampel ist programmiertechnisch leider nicht möglich.
Die Spitzenzeiten wurden in einer überarbeiteten Programmierung berücksichtigt. Eine Regelung per Hand ist daher nicht erforderlich und dürfte im Übrigen ausschließlich durch die Polizei erfolgen.
Siehe Antwort der BVM zu Drs. 21-2071.2.
„Die Lichtsignalanlage ‚Tatenberger Weg/Moorfleeter Deich‘ (Knoten-Nr. 1048) kann derzeit aus technischen Gründen bedauerlicherweise nicht an die Verkehrsleitzentrale angeschlossen werden. Eine hierfür bislang notwendige Dataport-Trasse ist nicht vorhanden. In mittlerer Zukunft kann eine solche Anbindung auch über Funk erfolgen.“
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.