Wie hoch ist der Sanierungsstau bei den Gebäuden mit bezirklichen sozialen Einrichtungen?
Letzte Beratung: 16.07.2020 Hauptausschuss Ö 2
Große Anfrage der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und Fraktion der CDU
Für die bauliche Instandhaltung bezirklicher Einrichtungen der Häuser der Jugend, Spielhäuser und Bürgerhäuser besteht laut Aussage des Bezirksamts ein erheblicher Sanierungsstau. Um den weiteren Betrieb mittelfristig sicherstellen zu können, hat die Bezirksversammlung 2019 erstmals einen Verfügungsfonds zur Finanzierung von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von € 100.000,00 eingerichtet. Mit diesen Mitteln sollten erste Maßnahmen umgesetzt werden.
Das Bezirksamt hat dann im Sommer 2019 eine Prioritätenliste vorgestellt. Auf dieser Liste sind für 2019 folgende Objekte zur Sanierung vorgesehen:
1. KulturA
2. Spielhaus Kurt-Adams-Platz
3. Clippo Jugendamt Dorfanger
4. Jugendclub Clippo
5. Spielhaus Marta-Dambrowski-Kehre
6. Jugendclub Dolle Deerns
Auch dieses Jahr hat das Bezirksamt mitgeteilt, dass weiterhin ein erheblicher Renovierungsstau vorliegen würde, sodass auch in 2020 weitere Mittel in Höhe von knapp 50.000 EUR aus dem Förderfonds durch die Bezirksversammlung bewilligt wurden. Fraglich ist, inwieweit diese Mittel auch nur ansatzweise ausreichen, oder ob es sich hier um den bekannten Tropfen auf dem heißen Stein handelt.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 10.03.2020 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Welche Maßnahmen bei den oben aufgeführten Einrichtungen wurden bisher begonnen bzw. umgesetzt? Bitte für jede Einrichtung die eingeleiteten Maßnahmen und die hierfür veranschlagten bzw. abgerechneten Kosten einzeln aufführen. Bitte ebenfalls Beginn und (voraussichtliches) Ende der Maßnahme benennen.
2. Welche Maßnahmen bei den o.g. Einrichtungen sind zusätzlich erforderlich, um von einem Ende des Sanierungsstaus auszugehen? Bitte die weiteren nötigen Maßnahmen benennen sowie die Kostenschätzung beziffern.
Der Sanierungsstau an sozialen Einrichtungen ist nicht leicht zu beziffern. Die Verbesserung und Sanierung der Infrastruktur ist ein ständiges Anliegen des Bezirksamtes Bergedorf. Die Liste wird ständig aktualisiert:
3. Bei welchen weiteren Immobilien oder Teilen von Immobilien, die im Besitz des Bezirksamts sind und von sozialen Einrichtungen genutzt werden, besteht ein Sanierungsstau? (Bitte Einrichtung, nötige Sanierungsmaßnahmen sowie Kostenschätzung einzeln aufführen).
- JuZeNa:357.500 €
Sanierung eines Dach- und Wasserschadens
- Blaue Welle: 60.000 €
Sanierung der Holzfassade und der Holzfenster; Erneuerung der Brandmeldeanlage
- Pinkhaus / Oberer Landweg 2: mindestens 1,5 Millionen
Umfassende Grundsanierungsarbeiten
- Spielhaus Friedrich-Frank-Bogen: 618.400 €
Umfassende Grundsanierungsarbeiten
- Straßensozialarbeit Von-Moltke-Bogen: 48.100 €
Diverse Sanierungen an Dach, Sanitär, Fenstern & Außenanlagen
- Spielhaus Kiebitz: 19.100 €
Diverse Sanierungen an Dach, Sanitär, Fenstern & Außenanlagen
- Haus Brügge: 15.700 €
Dachkuppeln
4. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich, unter Berücksichtigung der bereits von der Bezirksversammlung beschlossenen Mittel, nach Berechnung bzw. Kostenschätzung des Bezirksamts, der aktuelle Sanierungsbedarf an allen Immobilien oder Teilen von Immobilien, die im Besitz des Bezirksamts sind und von sozialen Einrichtungen genutzt werden?
Die Sanierungssumme kann nach den Kostenschätzungen auf etwa 2,6 Millionen Euro beziffert werden.
5. Inwieweit hat sich das Bezirksamt zwischenzeitlich bemüht, weitere Fördertöpfe aus dem Hamburger Haushalt in Anspruch zu nehmen bzw. zusätzliche Mittel einzuwerben?
Das Bezirksamt hat im Rahmen der Anmeldungen zum Haushalt 2021/2022 bei der zuständigen Fachbehörde auf die Situation hingewiesen und sowohl konsumtive als auch investive Mittel für Sanierungen geltend gemacht.
Dem Bezirksamt wurden aus dem zentralen investiven Quartiersfonds durch die Finanzbehörde zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Sofern sich zu sanierende Einrichtungen in RISE-Gebieten befinden, wurde geprüft, ob eine Komplementärfinanzierung nach der geltenden Förderrichtlinie möglich ist.
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