Wenn der Schilderwald die Regel unlesbar macht. - Verkehrsschilder am Allermöher Deich - Geschwindigkeitsbegrenzung und LKW Durchfahrverbot.
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.6
Kleine Anfrage
der BAbg. Jacobsen und der FDP-Gruppe
Auf dem Allermöher Deich stehen auf knapp 5,4 Kilometern mehr als 116 Verkehrsschilder – Alle 48 Meter ein Gebot oder Verbot. Tempo 30. LKW-Verbot. Anlieger frei.
Der Schilderwald ist so dicht, dass die einzelnen Regelungen unsichtbar werden – nicht weil sie fehlen, sondern weil es zu viele sind. Verkehrsregeln funktionieren nur, wenn sie verstanden werden und nachvollziehbar bleiben.
Eine Regelungsdichte die ins Absurde geht untergräbt die Akzeptanz eben dieser Regeln.
Schon eine erste Begehung zeigt: zwischen Reitbrooker Mühlenbrücke und der Anschlussstelle Allermöhe zählt man auf einer Strecke von nur 5,4 Kilometern mehr als 116 Verkehrsschilder – ohne die schwarz-weißen Leitpfosten (Zeichen 620) mitzurechnen. Rein rechnerisch steht damit alle 48 Meter ein Schild.
Die Folge ist absehbar: Eine derart hohe Schilderdichte überfordert die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Wer alle 50 Meter mit einer neuen Information konfrontiert wird, kann die einzelnen Regelungen kaum noch erfassen, geschweige denn zuverlässig befolgen. Was als Sicherheitsmaßnahme gedacht war, erzeugt damit einen gegenteiligen Effekt: Die Regeln werden unsichtbar, weil sie im Übermaß erscheinen.
Zusätzlich belastet das LKW-Durchfahrtsverbot die lokale Wirtschaft. So ist es etwa einem Gärtner vom Vorderdeich in Reitbrook nicht erlaubt, mit seinem LKW über die Kirchenbrücke und den Allermöher Deich zur BAB-Auffahrt Allermöhe zu fahren, da er nicht als „Anlieger“ gilt. Er müsste stattdessen auf dem Vorderdeich in östlicher Richtung bis zur Mühlenbrücke und weiter bis zum Curslacker Neuen Deich fahren, um dort die Autobahnauffahrt Curslack zu nutzen – ein deutlicher Mehraufwand, der kleine Betriebe unnötig benachteiligt.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein: Hat das Bezirksamt – ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und dem Träger der Straßenbaulast (LSBG) – eine solche Überprüfung angeregt oder plant es, dies zu tun?
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.