22-0431.01

Welche Schäden entstehen durch Nutria an Be- und Entwässerungsgräben?

Antwort

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Garbers, Froh, Zaum, Wegner, Bentin und Fraktion der CDU

Landwirte, Gärtner und weitere Grundstückbesitzer sind verpflichtet, ihre Gräben in Ordnung zu halten, damit die Ent- und Bewässerung gewährleistet ist, die Niederschläge geordnet abfließen können und es zu keiner Überschwemmung und vollgelaufenen Kellern kommt.

Auch nach vielen Bemühungen (Schwanzprämie, Lebendfallen) die Nutria Population zu regulieren, gibt es weiterhin große Schäden an den Gräben. Besonders im Landgebiet sind diese zu beobachten. Durch die Unterhöhlung der Uferbereiche, wo die Nutrias etwa 5-7m tiefe Höhlengänge graben, kommt es leicht zu Absackungen der Grabenkante und somit zur Versandung und Verlandung der Gräben. Dies ist besonders gut am Graben 28 zu sehen, der das Grundstück der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder zur östlichen Seite abgrenzt. Hier wurde 2024 ein Zaun gesetzt, der mittlerweile zum gren Teil direkt an der Grabenböschung steht und zu erheblichen Teilen neu verlegt werden muss.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:

  1. Sind der BUKEA die Schäden am genannten Graben 28 bekannt? Wenn ja, seit wann und in welchem Umfang?
  2. Wer kommt r die Schäden am Graben 28 auf?

Nein. Im Übrigen entfällt.

  1. Wer ist grundsätzlich r die Instandsetzung der Schäden an den staatlichen Entwässerungsgräben zuständig?

Die Unterhaltungspflicht Gewässer obliegt dem Eigentümer.

  1. Ist hierfür ein eigenes Budget vorgesehen? Wenn ja, in welcher he?

Im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanes werden den Bezirksämtern Mittel für die Unterhaltung der Gewässer in ihrer Zuständigkeit zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist die Frage durch das Bezirksamt Bergedorf zu beantworten.

  1. Sind bereits staatliche Entwässerungsgräben, die Schäden durch Nutria aufwiesen, instandgesetzt worden? Wenn ja, in welchem Umfang?

Diese Frage ist durch das Bezirksamt Bergedorf zu beantworten.

  1. Welche weiteren Maßnahmen plant die BUKEA, um eine weitere Ausbreitung der Nutrias zu verhindern?

Die BUKEA prüft fortlaufend, ob sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden können, um eine weitere Ausbreitung der Nutrias zu verhindern.

  1. Im Dezember 2024 ndigte die BUKEA an, Informationen, z.B. an private Grundstückseigentümer und die Bevölkerung über die negativen Auswirkungen der Fütterung von Nutria bereit zu stellen. Was ist hierzu bereits umgesetzt worden?

Informationen über die negativen Auswirkungen der Fütterung von Nutria werden über die Homepage der BUKEA und bei Anfrage über das Funktionspostfach (invasive-arten@bukea.hamburg.de) und telefonisch bereitgestellt. Seit Dezember 2024 wurde der BUKEA nur eine einzelne temporäre Fütterung von einem privaten Grundstück in Allermöhe gemeldet, die inzwischen eingestellt wurde.

  1. Wie viele tterungsverbotsschilder wurden wo aufgestellt?

Bezirk Bergedorf:

Gewässer

Bemerkungen

Brookwetterung

1 Stk

Schleusengraben

2 Stk

Schleusengraben

2 Stk

Teich-Wiesnerring

3 Stk

ckhaltebecken Bille

2 Stk

Annenfleet

2 Stk zusammen mit Entenverbotsschild

Allermöher Bahnfleet

2 Stk zusammen mit Entenverbotsschild

Allermöher Hauptfleet

2 Stk zusammen mit Entenverbotsschild

Allermöher Hauptfleet

1 Stk zusammen mit Entenverbotsschild

Schwanenfleet

1 Stk zusammen mit Entenverbotsschild

Reiherfleet

3 Stk zusammen mit Entenverbotsschild

Die Fütterungsverbotsschilder werden Anlass bezogen aufgestellt, nachdem dort Fütterungen gemeldet wurden. Leider werden die Schilder an einigen Standorten oft entwendet, so dass das Bezirksamt Bergedorf ständig nacharbeiten muss.

  1. Bestehen seitens der BUKEA Überlegungen, die Flächen und das in Jahrhunderten gewachsene und gepflegte Grabensystem in den Naturzustand zurückzuversetzen?

Nein.

  1. Wie setzt sich die BUKEA dafür ein, die Grabeninfrastruktur in den Vier- und Marschlanden zu erhalten?

Die BUKEA setzt sich für eine auskömmliche Finanzierung der Gewässerunterhaltung der bezirklich unterhaltenen Gräben ein. Darüber hinaus werden gesetzliche Grundlagen und Richtlinien zur Unterhaltung erarbeitet.

  1. Ist die BUKEA schon von Seitens des Ent- und Bewässerungsverbandes auf die Schäden durch Nutrias an den Entwässerungsgräben aufmerksam gemacht worden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang

Offizielle Schadensmeldungen an Gräben durch den Verband liegen der BUKEA nicht vor.

  1. Ist der Personenkreis, der Nutria bejagen darf, zwischenzeitlich vergrößert worden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Weitere Stadtjäger:innen haben eine Schießerlaubnis zum Erlegen von Nutria im befriedeten Bezirk erhalten. Darüber hinaus besteht für die Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit, Jagdaufseher anzustellen, die den Jagdschutz und damit die Bekämpfung der Nutria zu unterstützen. Eine genaue Bezifferung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

  1. Wie ist der Sachstand bezüglich einer Änderung des Hamburgischen Jagdgesetzes be-züglich der Bejagung der Nutria mit Fallen?
  2. Wie ist der Sachstand bezüglich einer Änderung des Hamburgischen Jagdgesetzes be-züglich Reduzierung oder Aufhebung der Schonzeit?

Die BUKEA prüft, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert werden können, um die Bejagung von Nutria zu erleichtern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nach derzeitigem Stand Nutria im Rahmen des Jagdschutzes auch mit Fallen bejagt werden können. Im Übrigen gibt es keine Schonzeit in Hinblick auf die Bejagung von Nutria.

  1. Wurden zwischenzeitlich weitere Lebendfallen angeschafft? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Es wurden zur Unterstützung der Jagdreviere bisher 50 Lebendfallen angeschafft.

  1. Im Mai 2025 sollte eine umfassende Auswertung über das erfolgte Monitoring und die Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen vorgelegt werden. Ist dies bereits erfolgt? Wenn ja, wo ist die Auswertung einzusehen? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

Die Auswertung der Wildnachweise, der freiwilligen Meldungen von Nutria und von den Tieren verursachten Schäden wird noch bearbeitet. Durch die späte Vorlage der verifizierten Wildnachweise Ende Mai, die Verfügbarkeit der Auftragnehmerin und die Urlaubszeit, hat sich die Vorlage verzögert. Mit einem aktualisierten Zwischenbericht ist im August zu rechnen.

  1. Wie viele Nutria wurden im Jagdjahr 2024/25 im Bezirk entnommen?
  2. Wie viele Nutria wurden im Jagdjahr 2024/25 in befriedeten Gebieten entnommen?

Im Jagdkreis III wurden im Jagdjahr 2024/25 2861 Nutria entnommen, davon 67 in befriedeten Gebieten.

  1. Gab es Genehmigungsanfragen, Nutria auch in Bergedorfer Naturschutzgebieten zu bejagen? Wenn ja, für welche Gebiete und wurden die Genehmigungen erteilt?

Es gab keine Genehmigungsanfragen. In den Verordnungen der Naturschutzgebiete finden sich die jagdrechtlichen Regelungen.

  1. Mit Stand Ende 2024 wurde seitens der BUKEA mitgeteilt, dass über eine temporäre Aufhebung des Elterntierschutzes zwischen den zuständigen Behörden kein Einvernehmen erzielt werden konnte.

a) Um welche weiteren Behörden handelte es sich dabei?

b) Gab es zwischenzeitlich weitere Gespräche zu diesem Thema? Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

c) Wie ist hierzu der Sachstand?

Fachlich betroffen ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Die BUKEA prüft, ob und wenn ja, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert werden können, um die Bejagung von Nutria zu erleichtern.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Kirchwerder Allermöhe

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