Welche Schäden entstehen durch Nutria an Be- und Entwässerungsgräben?
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen
der BAbg. Garbers, Froh, Zaum, Wegner, Bentin und Fraktion der CDU
Landwirte, Gärtner und weitere Grundstückbesitzer sind verpflichtet, ihre Gräben in Ordnung zu halten, damit die Ent- und Bewässerung gewährleistet ist, die Niederschläge geordnet abfließen können und es zu keiner Überschwemmung und vollgelaufenen Kellern kommt.
Auch nach vielen Bemühungen (Schwanzprämie, Lebendfallen) die Nutria Population zu regulieren, gibt es weiterhin große Schäden an den Gräben. Besonders im Landgebiet sind diese zu beobachten. Durch die Unterhöhlung der Uferbereiche, wo die Nutrias etwa 5-7m tiefe Höhlengänge graben, kommt es leicht zu Absackungen der Grabenkante und somit zur Versandung und Verlandung der Gräben. Dies ist besonders gut am Graben 28 zu sehen, der das Grundstück der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder zur östlichen Seite abgrenzt. Hier wurde 2024 ein Zaun gesetzt, der mittlerweile zum großen Teil direkt an der Grabenböschung steht und zu erheblichen Teilen neu verlegt werden muss.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Nein. Im Übrigen entfällt.
Die Unterhaltungspflicht Gewässer obliegt dem Eigentümer.
Im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanes werden den Bezirksämtern Mittel für die Unterhaltung der Gewässer in ihrer Zuständigkeit zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist die Frage durch das Bezirksamt Bergedorf zu beantworten.
Diese Frage ist durch das Bezirksamt Bergedorf zu beantworten.
Die BUKEA prüft fortlaufend, ob sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden können, um eine weitere Ausbreitung der Nutrias zu verhindern.
Informationen über die negativen Auswirkungen der Fütterung von Nutria werden über die Homepage der BUKEA und bei Anfrage über das Funktionspostfach (invasive-arten@bukea.hamburg.de) und telefonisch bereitgestellt. Seit Dezember 2024 wurde der BUKEA nur eine einzelne temporäre Fütterung von einem privaten Grundstück in Allermöhe gemeldet, die inzwischen eingestellt wurde.
Bezirk Bergedorf:
Gewässer |
Bemerkungen |
Brookwetterung |
1 Stk |
Schleusengraben |
2 Stk |
Schleusengraben |
2 Stk |
Teich-Wiesnerring |
3 Stk |
Rückhaltebecken Bille |
2 Stk |
Annenfleet |
2 Stk zusammen mit Entenverbotsschild |
Allermöher Bahnfleet |
2 Stk zusammen mit Entenverbotsschild |
Allermöher Hauptfleet |
2 Stk zusammen mit Entenverbotsschild |
Allermöher Hauptfleet |
1 Stk zusammen mit Entenverbotsschild |
Schwanenfleet |
1 Stk zusammen mit Entenverbotsschild |
Reiherfleet |
3 Stk zusammen mit Entenverbotsschild |
Die Fütterungsverbotsschilder werden Anlass bezogen aufgestellt, nachdem dort Fütterungen gemeldet wurden. Leider werden die Schilder an einigen Standorten oft entwendet, so dass das Bezirksamt Bergedorf ständig nacharbeiten muss.
Nein.
Die BUKEA setzt sich für eine auskömmliche Finanzierung der Gewässerunterhaltung der bezirklich unterhaltenen Gräben ein. Darüber hinaus werden gesetzliche Grundlagen und Richtlinien zur Unterhaltung erarbeitet.
Offizielle Schadensmeldungen an Gräben durch den Verband liegen der BUKEA nicht vor.
Weitere Stadtjäger:innen haben eine Schießerlaubnis zum Erlegen von Nutria im befriedeten Bezirk erhalten. Darüber hinaus besteht für die Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit, Jagdaufseher anzustellen, die den Jagdschutz und damit die Bekämpfung der Nutria zu unterstützen. Eine genaue Bezifferung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Die BUKEA prüft, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert werden können, um die Bejagung von Nutria zu erleichtern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nach derzeitigem Stand Nutria im Rahmen des Jagdschutzes auch mit Fallen bejagt werden können. Im Übrigen gibt es keine Schonzeit in Hinblick auf die Bejagung von Nutria.
Es wurden zur Unterstützung der Jagdreviere bisher 50 Lebendfallen angeschafft.
Die Auswertung der Wildnachweise, der freiwilligen Meldungen von Nutria und von den Tieren verursachten Schäden wird noch bearbeitet. Durch die späte Vorlage der verifizierten Wildnachweise Ende Mai, die Verfügbarkeit der Auftragnehmerin und die Urlaubszeit, hat sich die Vorlage verzögert. Mit einem aktualisierten Zwischenbericht ist im August zu rechnen.
Im Jagdkreis III wurden im Jagdjahr 2024/25 2861 Nutria entnommen, davon 67 in befriedeten Gebieten.
Es gab keine Genehmigungsanfragen. In den Verordnungen der Naturschutzgebiete finden sich die jagdrechtlichen Regelungen.
a) Um welche weiteren Behörden handelte es sich dabei?
b) Gab es zwischenzeitlich weitere Gespräche zu diesem Thema? Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist hierzu der Sachstand?
Fachlich betroffen ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Die BUKEA prüft, ob und wenn ja, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert werden können, um die Bejagung von Nutria zu erleichtern.
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