20-1107.02

Weiterentwicklung des Bergedorfer Präventionspreises

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Anlass

Aufgrund der aktuellen Erfahrungen mit der Vergabe des „Bergedorfer Präventionspreises“ wurde die Fragestellungen zur Weiterentwicklung des Preises (Drucksachen und 20-1107 und 20-1107.01) vom Jugendhilfeausschuss in die AG OKJA überwiesen.

 

Ergebnis

Die AG OKJA traf sich am 23.03.2017 und am 20.04.2017 und unterbreitet die unten stehenden konzeptionellen Überlegungen und Vorschläge.

Der ursprünglich für den Bereich der Prävention definierte und im allgemeinen Sprachgebrauch als Gewaltpräventionspreis definierte, soll in seiner Ausrichtung zukünftig den gesellschaftlichen Veränderungen in Kultur und Gesellschaft Rechnung tragen und daher thematisch nicht mehr auf ein einzelnes Thema begrenzt werden. Beabsichtigt ist es neben den klassischen Präventionsthemen mit dem Preis allgemein ethisches Verhalten positiv zu beeinflussen, Gesellschaft zu gestalten, Engagement für Demokratie und Zivilgesellschaft zu stärken, Integration und Toleranz zu fördern. Der Präventionspreis soll damit auch in das Entwickeln und Vermitteln von Werten für das Zusammenleben fördern.

Vor dem Hintergrund der Einschätzung, dass in den Einrichtungen der Jugendhilfe die beschriebenen Bereiche per se Bestandteil der alltäglichen Arbeit darstellen, soll den Jugendlichen/ Projekten die Möglichkeit gegeben werden, sich „aus dem Leben“ der Einrichtungen heraus auf den Preis zu bewerben. Danach würde es zukünftig möglich sein, sich mit einem bereits laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekt zu bewerben. Es wird beabsichtigt dadurch einen positiven Effekt auf laufende Projekte zu erreichen, den Jugendlichen Anerkennung und Wertschätzung gegenüber ihrem Engagement zu vermitteln und im optimalen Fall eine Beispielwirkung für die Entwicklung neuer Projekte herzustellen.

Den Gewinnern des Preises wird dann die ausgelobte Summe im Sinne einer Belohnung für ihr beispielhaftes Engagement zu ihrer freien Verfügung gestellt.

 

Verfahren

  1. Zeitlicher Ablauf

 

  • Die Ausschreibung erfolgt am Ende des der Verleihung vorhergehenden Jahres. In diesem Fall Ende 2017.
  • Die Bewerbung für das Projekt soll dann spätestens am 31.08.2018 vorliegen. Vor Beginn der Sommerferien 2018 erfolgt hierfür eine letzte Erinnerung.
  • Zeitnah erfolgt dann die Befassung  einer Jury mit der Vorauswahl der drei besten Projekte
  • Die Bezirksversammlung hat so die Möglichkeit in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über das Ergebnis informiert zu werden.
  • Preisverleihung wird für den 02.November 2018 vorgeschlagen. Am Tag der Verleihung stellen die Bewerber der Jury die ausgewählten Projekte persönlich mit einer kurzen Präsentation vor (fünf bis fünfzehn Minuten).  Danach erfolgt die Verleihung im Rahmen eines Festaktes mit dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung und ggf. mit Staatsrat und/oder Bezirksamtsleitung. Ort der Preisverleihung soll der Spiegelsaal im Rathaus sein.

 

  1. Jury

 

Die Zusammensetzung der Jury aus insgesamt sieben Personen wird folgendermaßen vorgeschlagen:

  • Zwei Vertreter der OKJA.
  • Zwei politische Vertreter aus dem JHA.
  • Zwei Jugendliche.
  • Eine prominente Persönlichkeit.

Bei der der Auswahl der Prominenz sollte es sich um Personen mit einem Bezug zu Bergedorf und/ oder einem Bezug zu Kindern und Jugendlichen handeln.

  1. Preis

 

Der Preis wurde 2006 in einer Höhe von 3.000 € (mit einer Staffelung  1.500 , 1.000 , 500 ) aufgelegt. Die AG OKJA schlägt vor, nach nun immerhin 12 Jahren Präventionspreis, die Summe auf 5.000 € aufzustocken und bei einer analogen Staffelung zu bleiben. Sollte die Summe bei 3.000 belassen werden, wird zukünftig die Vergabe als Einzelpreis vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem weiterentwickelten Verfahren zur Vergabe des Gewaltpräventionspreises zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, sich diesem Petitum anzuschließen.

 

Anhänge

 

keine