21-0018

Wahl von Mitgliedern und deren Vertretung für die Kommission für Bodenordnung

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Gremium
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27.06.2019
Sachverhalt

 

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung (KfB-Gesetz) sind je zwei von den Bezirksversammlungen zu wählende Mitglieder in die Kommission zu entsenden. Für jedes zu entsendende Mitglied werden nach § 1 Abs. 6 KfB-Gesetz Vertreterinnen oder Vertreter berufen.

 

Die in der letzten Amtsperiode gewählten Mitglieder führen ihr Amt bis zur Wahl ihrer Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger fort.

 

Das Bezirksamt bittet die Fraktionen, sich auf zwei Mitglieder und zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter zu einigen, damit diese in der Sitzung der Bezirksversammlung gewählt werden können.

 

Derzeit sind Herr Gabriel (SPD) und Herr Kolwa (CDU) als Mitglieder sowie Herr Scharnke (Grüne) und Herr Heilmann (LINKE) als Vertreter der Bezirksversammlung Bergedorf in die Kommission für Bodenordnung gewählt.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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