21-2061

Wahl von Beisitzenden und deren Stellvertretung für den Kreiswahlausschuss im Bezirk Bergedorf zur Europawahl

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.04.2024
Ö 12.2
Sachverhalt

 

Nach § 5 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 4 Europawahlordnung (EuWO) ist in jedem Bezirk ein Kreiswahlausschuss für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europawahl zu bilden und die Beisitzenden und deren Stellvertretung zu berufen.

 

Bei der Auswahl der sechs Beisitzenden und deren Stellvertretung sollen in der Regel die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Europawahl in dem Gebiet des Bezirks Bergedorf errungenen Stimmenzahlen angemessen berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 EuWO).

 

r die sechs Sitze im Kreiswahlausschuss würde sich nach dem für die Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag nach § 6 BWG anzuwendenden Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte Laguë / Schepers) folgende Besetzung ergeben:

 

GRÜNE  2 Sitze

SPD   2 Sitze

CDU   1 Sitz

AFD   1 Sitz

DIE LINKE  0 Sitze

FDP   0 Sitze

 

Die Fraktionen der Bezirksversammlung haben dem Bezirksamt folgende Vorschläge eingereicht:

 

 

 

Fraktion

Beisitzende

Stellvertretung

GRÜNE

Elisabeth Lühr

Anke Bendt-Soetedjo

 

Dr. Henning Seevers

Heribert Krönker

SPD

Katja Kramer

Heinz Jarchow

 

Petra Petersen-Griem

Michael Schütze

CDU

Dennis Gladiator

rg Froh

FDP

Marion Ursula Hamatschek

Frank Hamatschek

AfD

Reinhard Krohn

Eugen Seiler

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen gem. § 5 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 4 Europawahlordnung (EuWO) für den Kreiswahlausschuss gebeten.

 

Anhänge

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