Wahl von Beisitzenden und deren Stellvertretung für den Kreiswahlausschuss im Bezirk Bergedorf zur Europawahl
Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2
Nach § 5 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 4 Europawahlordnung (EuWO) ist in jedem Bezirk ein Kreiswahlausschuss für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europawahl zu bilden und die Beisitzenden und deren Stellvertretung zu berufen.
Bei der Auswahl der sechs Beisitzenden und deren Stellvertretung sollen in der Regel die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Europawahl in dem Gebiet des Bezirks Bergedorf errungenen Stimmenzahlen angemessen berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 EuWO).
Für die sechs Sitze im Kreiswahlausschuss würde sich nach dem für die Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag nach § 6 BWG anzuwendenden Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte Laguë / Schepers) folgende Besetzung ergeben:
GRÜNE 2 Sitze
SPD 2 Sitze
CDU 1 Sitz
AFD 1 Sitz
DIE LINKE 0 Sitze
FDP 0 Sitze
Die Fraktionen der Bezirksversammlung haben dem Bezirksamt folgende Vorschläge eingereicht:
Fraktion |
Beisitzende |
Stellvertretung |
GRÜNE |
Elisabeth Lühr |
Anke Bendt-Soetedjo |
|
Dr. Henning Seevers |
Heribert Krönker |
SPD |
Katja Kramer |
Heinz Jarchow |
|
Petra Petersen-Griem |
Michael Schütze |
CDU |
Dennis Gladiator |
Jörg Froh |
FDP |
Marion Ursula Hamatschek |
Frank Hamatschek |
AfD |
Reinhard Krohn |
Eugen Seiler |
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen gem. § 5 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 4 Europawahlordnung (EuWO) für den Kreiswahlausschuss gebeten.
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